Rechtsprechung
| BVerfG, 09.06.1964 - 2 BvL 9/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; II. WoBauG § 50
Verfassungsmäßigkeit der § 50 Abs. 4 S. 2 II. WoBauG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Köln, 02.05.1962 - 74 C 851/61
- BVerfG, 09.06.1964 - 2 BvL 9/62
Papierfundstellen
- BVerfGE 18, 70
- NJW 1964, 1847
- MDR 1964, 904
- DVBl 1965, 156
- DB 1964, 1154
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52
Notaufnahme
Auszug aus BVerfG, 09.06.1964 - 2 BvL 9/62
Es muß bei mehreren möglichen Auslegungen einer nachzuprüfenden Norm derjenigen Auslegung den Vorzug geben, bei der die Vorschrift mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 2, 266 (282)). - BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
Auszug aus BVerfG, 09.06.1964 - 2 BvL 9/62
Die rückwirkende Beseitigung dieses Rechts verstieße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit, der zu den wesentlichen Elementen des Rechtsstaatsprinzips gehört (BVerfGE 13, 261 (271)). - BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63
Mitfahrzentrale
Auszug aus BVerfG, 09.06.1964 - 2 BvL 9/62
Nach ständiger Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren bei der Prüfung der Vereinbarkeit einer gesetzlichen Vorschrift mit dem Grundgesetz den Sinngehalt der zur Nachprüfung gestellten Norm selbständig zu ermitteln (BVerfGE 7, 45 (50); 10, 340 (345); Beschluß vom 30. Oktober 1963 - 2 BvL 7/61 - und vom 7. April 1964 - 1 BvL 12/63).
- BGH, 12.02.1959 - VIII ZR 54/58
Rückforderung eines Baukostenzuschusses
Auszug aus BVerfG, 09.06.1964 - 2 BvL 9/62
Diese Regelung ist vom Standpunkt des Rechtsstaatsprinzips unbedenklich, weil der Vermieter bei der Annahme eines erlaubten verlorenen Zuschusses nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1959, 872 und BGHZ 29, 289) nicht damit rechnen konnte, daß ihm der volle Zuschuß auch dann erhalten bleibt, wenn das Mietverhältnis unvorhergesehen zu einem früheren Zeitpunkt beendet wird, als die Parteien bei Vertragsabschluß erwartet hatten. - BVerfG, 30.10.1963 - 2 BvL 7/61
Verfassungskonforme Auslegung des § 129 StGB - Politische Parteien
Auszug aus BVerfG, 09.06.1964 - 2 BvL 9/62
Nach ständiger Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren bei der Prüfung der Vereinbarkeit einer gesetzlichen Vorschrift mit dem Grundgesetz den Sinngehalt der zur Nachprüfung gestellten Norm selbständig zu ermitteln (BVerfGE 7, 45 (50); 10, 340 (345); Beschluß vom 30. Oktober 1963 - 2 BvL 7/61 - und vom 7. April 1964 - 1 BvL 12/63). - BGH, 03.02.1959 - VIII ZR 91/58
Auszug aus BVerfG, 09.06.1964 - 2 BvL 9/62
Diese Regelung ist vom Standpunkt des Rechtsstaatsprinzips unbedenklich, weil der Vermieter bei der Annahme eines erlaubten verlorenen Zuschusses nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1959, 872 und BGHZ 29, 289) nicht damit rechnen konnte, daß ihm der volle Zuschuß auch dann erhalten bleibt, wenn das Mietverhältnis unvorhergesehen zu einem früheren Zeitpunkt beendet wird, als die Parteien bei Vertragsabschluß erwartet hatten. - BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvL 8/55
Begriff "selbständige Handlungen" in § 11 StFG
Auszug aus BVerfG, 09.06.1964 - 2 BvL 9/62
Nach ständiger Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren bei der Prüfung der Vereinbarkeit einer gesetzlichen Vorschrift mit dem Grundgesetz den Sinngehalt der zur Nachprüfung gestellten Norm selbständig zu ermitteln (BVerfGE 7, 45 (50); 10, 340 (345); Beschluß vom 30. Oktober 1963 - 2 BvL 7/61 - und vom 7. April 1964 - 1 BvL 12/63). - BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvL 12/55
Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 ErrichtungsG
Auszug aus BVerfG, 09.06.1964 - 2 BvL 9/62
Nach ständiger Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren bei der Prüfung der Vereinbarkeit einer gesetzlichen Vorschrift mit dem Grundgesetz den Sinngehalt der zur Nachprüfung gestellten Norm selbständig zu ermitteln (BVerfGE 7, 45 (50); 10, 340 (345); Beschluß vom 30. Oktober 1963 - 2 BvL 7/61 - und vom 7. April 1964 - 1 BvL 12/63).
- BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
§ 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …
- BGH, 29.07.2021 - VI ZR 1118/20
VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Hemmung der Verjährung …
Es handelt sich um einen Fall der unechten Rückwirkung (tatbestandlichen Rückanknüpfung), die grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar ist (…vgl. BVerfGE 148, 217 Rn. 136;… BVerfG, NVwZ 2017, 702 Rn. 20; jeweils mwN; zu einer zivilrechtlichen Verjährungsverlängerung BVerfGE 18, 70, 84, juris Rn. 43; speziell zu § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB Piekenbrock, JZ 2020, 122, 124;… Rüsing, NJW 2020, 2588 Rn. 27 f.; aA Grzeszick, NJW 2019, 3269, 3270: echte Rückwirkung). - BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
Rückwirkende Klarstellung
Rn. 51 bb) Soweit es für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle auf die Auslegung und das Verständnis des einfachen Rechts ankommt, erfolgt eine Vollprüfung des einfachen Rechts durch das Bundesverfassungsgericht selbst (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 7, 45 ; 18, 70 ; 31, 113 ; 51, 304 ; 80, 244 ; 98, 145 ; 110, 412 ; stRspr).
- BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77
Unterhaltspflichtverletzung
Dies ist auch deshalb notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht bei mehreren möglichen Auslegungen der verfassungskonformen Interpretation den Vorzug geben muß (vgl.BVerfGE 18, 70 [80]; 2, 266 [282]). - BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
Vereinsverbot
Es hat vielmehr den Sinngehalt der zur Nachprüfung gestellten Vorschrift selbständig zu ermitteln (vgl. BVerfGE 18, 70 [80]). - VerfGH Baden-Württemberg, 12.07.2024 - 1 GR 24/22
Baden-Württemberg muss nachbessern: Regelung zum Familienzuschlag beanstandet
Die Beantwortung der Vorlagefrage setzt vielmehr die Prüfung der verfassungskonformen Auslegung der vorgelegten Norm durch den Verfassungsgerichtshof voraus (vgl. StGH, Urteil vom 7.3.1980 - GR 1/1979 -, ESVGH 30, 9, 11, 14 sowie BVerfG, Beschlüsse vom 9.6.1964 - 2 BvL 9/62 -, BVerfGE 18, 70, 80, Juris Rn. 34 …und vom 19.6.1979 - 2 BvL 14/75 -, BVerfGE 51, 304, 313, Juris Rn. 27). - BVerfG, 13.02.2003 - 1 BvR 1597/99
Neuregelung des Unterhaltsanspruchs einer Mutter aus Anlaß der Geburt eines …
Rn. 3 Das Bundesverfassungsgericht hat die einschlägigen verfassungsrechtlichen Fragen zur Auslegung des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 18, 70 ; 18, 85 ; 21, 209 ; 31, 119 ; 35, 263 ), zur verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerfGE 19, 1 ; 31, 119 ) und zur Rückwirkung von Rechtsvorschriften (vgl. zur echten Rückwirkung: BVerfGE 57, 361 ; 68, 287 ; stRspr; zur unechten Rückwirkung: BVerfGE 11, 139 ; 14, 288 ; 15, 313 ; 22, 241 ; 25, 142 ; 25, 269 ; 97, 378 ; 101, 239 ; 103, 392 ) bereits entschieden.Rn. 5 1. Normen sind nach Wortlaut, Sinnzusammenhang und Entstehungsgeschichte sowie nach Sinn und Zweck der Regelung auszulegen (vgl. BVerfGE 18, 70 ; 35, 263 ).
- BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvL 14/75
Umfang der Prüfungsbefugnis durch den Vorsitzenden der Bundesprüfstelle
Die Auslegung des § 18 Abs. 1 Satz 1 GjS durch das vorlegende Gericht ist nicht offensichtlich unhaltbar (vgl. BVerfGE 18, 70 [79]).Es hat vielmehr den Sinngehalt der zur Nachprüfung gestellten Bestimmung selbständig zu ermitteln (BVerfGE 18, 70 [80]).
- OLG Hamm, 26.08.1968 - 4 REMiet 1/68 3) Ist durch die Übergangsregelung § 556 Abs. 6 BGB a. F. eliminiert, wenn der Vermieter - wie hier - diese Einrede geltend macht? Bestehen insoweit wegen eines rückwirkenden Eingriffs in die einem Vermieter erwachsene rechtliche Position verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. etwa BVerfG NJW 1964, 1847 )?.
3) Ist durch die Übergangsregelung § 556 Abs. 6 BGB a. F. eliminiert, wenn der Vermieter - wie hier - diese Einrede geltend macht? Bestehen insoweit wegen eines rückwirkenden Eingriffs in die einem Vermieter erwachsene rechtliche Position verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. etwa BVerfG NJW 1964/1847)?.
- BGH, 20.04.1966 - VIII ZR 29/64
Anspruch eines Mieters auf Rückzahlung einmaliger Leistungen - Verjährung des …
Ferner war für den Gesetzgeber ausschlaggebend, daß sich das Verbot illegaler Baukostenzuschüsse in der Praxis gerade deshalb nicht bewährt hatte, weil sich die Mieter häufig gescheut hatten, den Fortbestand des Mietverhältnisses durch die Geltendmachung ihres Rückforderungsanspruchs (vor dessen Verjährung und somit in der Regel vor Beendigung des Mietverhältnisses) zu gefährden (vgl. die Stellungnahme der Bundesregierung in BVerfGE 18, 70, 77) [BVerfG 09.06.1964 - 2 BvL 9/62].Nur darin wäre ein rückwirkender Eingriff in Tatbestände zu erblicken, die rechtlich schon endgültig geregelt und abgeschlossen waren, und die nachträgliche Beseitigung einer Rechtsposition, die der Vermieter bereits erworben hatte und auf deren Erhaltung er vertrauen durfte (BVerfGE 18, 70, 80 f) [BVerfG 09.06.1964 - 2 BvL 9/62].
- StGH Hessen, 21.09.1966 - P.St. 387
Normenkontrollverfahren - OrtsBRBerG HE rechtswirksam
- BFH, 25.02.1970 - I R 146/67
Erweiterte Kürzung des Gewinns - Verfassungskonforme Auslegung - Eigener …
- BVerfG - 1 BvL 6/62 (anhängig)
- BVerfG - 1 BvL 9/62 (anhängig)
- BGH, 25.01.1967 - VIII ZR 207/64
Rückerstattung eines verlorenen Baukostenzuschusses - Vereinbarkeit der …
- VG Berlin, 16.11.1979 - 13 A 92.79
Freistellung von Wohnungen von den Bindungen des sozialen Wohnungsbaus; …
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