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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1
BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62 (https://dejure.org/1963,1)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.1963 - 2 BvM 1/62 (https://dejure.org/1963,1)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 1963 - 2 BvM 1/62 (https://dejure.org/1963,1)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • hjil.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 25
    Beklagtenfähigkeit eines ausländischen Staates bei privatrechtlicher Betätigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Grundprinzipien des Völkerrechts: evidente Konstellation acta iure gestionis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 27
  • NJW 1963, 1732
  • MDR 1963, 821
  • DVBl 1963, 718
  • DB 1963, 1084
  • DÖV 1963, 692
 
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Wird zitiert von ... (180)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62
    Rn. 13 Die Klägerin des Ausgangsverfahrens hat auf die im Bundesgesetzblatt 1962 I S. 731 veröffentlichte Entscheidungsformel des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Oktober 1962 -- 2 BvM 1/60 -- verwiesen und meint, im vorliegenden Fall dürfte Entsprechendes gelten.

    Rn. 15 3. Das Bundesverfassungsgericht konnte ohne mündliche Verhandlung entscheiden, da keines der in § 83 Abs. 2 BVerfGG genannten Verfassungsorgane dem Verfahren beigetreten ist (Beschluß vom 30. Oktober 1962 -- 2 BvM 1/60 -- S. 7).

    Rn. 19 Die Vorlage ist zulässig, obwohl das vorlegende Gericht Zweifel lediglich hinsichtlich der Tragweite einer allgemeinen Völkerrechtsregel hat (Beschluß vom 30. Oktober 1962 -- 2 BvM 1/60 -- S. 10).

    Die Auffassung des Landgerichts ist aber nicht offensichtlich unhaltbar und deshalb für die Zulässigkeitsprüfung maßgebend (Beschluß vom 30. Oktober 1962 -- 2 BvM 1/60 -- S. 8 f.).

    Rn. 22 3. Es kann dahingestellt bleiben, ob die hier in Frage stehende Völkerrechtsregel ihrem Inhalt nach geeignet ist, unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen zu erzeugen (Beschluß vom 30. Oktober 1962 -- 2 BvM 1/60 -- S. 12 ff.).

    Rn. 24 1. Völkerrechtsregeln über die Befreiung ausländischer Staaten von inländischer Gerichtsbarkeit sind dann allgemeine Regeln des Völkerrechts, wenn sie von der weitaus größeren Zahl der Staaten -- nicht notwendigerweise auch von der Bundesrepublik Deutschland -- anerkannt werden (Beschluß vom 30. Oktober 1962 -- 2 BvM 1/60 -- S. 14).

    Weiterhin sind die Staatenpraxis im übrigen, die Versuche, das hier in Frage stehende Völkerrecht zu kodifizieren, sowie die Lehren anerkannter Autoren heranzuziehen (Beschluß vom 30. Oktober 1962 -- 2 BvM 1/60 -- S. 15).

    Rn. 128 Vgl. für die beschränkte Immunität der Staaten in bezug auf ihre Gesandtschaftsgrundstücke den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Oktober 1962 -- 2 BvM 1/60 -- S. 20 ff.; vgl. ferner Nr. 2 des Kommentars der Kommission zu Art. 43 ihres Entwurfs für eine Regelung der konsularischen Beziehungen, Yearbook of the International Law Commission 1961 Bd. II S. 117. .

  • BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53

    Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62
    Rn. 33 Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 7. Juni 1955 (BGHZ 18, 1 [9]) offengelassen, ob der Satz, daß ein ausländischer Staat selbst in reinen Privatrechtsstreitigkeiten in der Regel von inländischer Gerichtsbarkeit befreit sei, auch noch in Zeiten anwendbar sei, "in denen Staaten in einem immer stärkeren Umfang dazu übergehen, sich im Wirtschaftsleben zu betätigen, ohne daß diese Betätigung noch in einem erkennbaren Zusammenhang mit ihren hoheitlichen Aufgaben stehen würde".
  • RG, 12.12.1905 - II 193/05

    Inwieweit können gegen einen ausländischen Staat Klagen aus einem lediglich …

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62
    Rn. 30 Das Reichsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 12. Dezember 1905 (RGZ 62, 165) dem ausländischen Staat unbeschränkte Immunität zugebilligt.
  • RG, 10.12.1921 - I 177/21

    Kauffahrtei-Staatsschiffe; Exterritorialität

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62
    Es hat an dieser Auffassung im Ice King-Fall (Urteil vom 10. Dezember 1921, RGZ 103, 274), aber auch sonst (Entscheidung vom 1. Juli 1921, RGZ 102, 304; Entscheidung vom 13. Oktober 1925, RGZ 111, 375) festgehalten und sie bis 1945 nicht aufgegeben.
  • RG, 13.10.1925 - VI 239/25

    Kaiser Wilhelm-Kanal

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62
    Es hat an dieser Auffassung im Ice King-Fall (Urteil vom 10. Dezember 1921, RGZ 103, 274), aber auch sonst (Entscheidung vom 1. Juli 1921, RGZ 102, 304; Entscheidung vom 13. Oktober 1925, RGZ 111, 375) festgehalten und sie bis 1945 nicht aufgegeben.
  • RG, 01.07.1921 - VII 591/20

    Deutsche Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62
    Es hat an dieser Auffassung im Ice King-Fall (Urteil vom 10. Dezember 1921, RGZ 103, 274), aber auch sonst (Entscheidung vom 1. Juli 1921, RGZ 102, 304; Entscheidung vom 13. Oktober 1925, RGZ 111, 375) festgehalten und sie bis 1945 nicht aufgegeben.
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …

    Rn. 42 (3) Zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehören das Völkergewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 23, 288 ; 31, 145 ; 94, 315 ; 95, 96 ; 96, 68 ; 117, 141 ; 118, 124 ), das heißt diejenigen Normen des Völkerrechts, die unabhängig von vertraglicher Zustimmung für alle oder doch die meisten Staaten gelten (…vgl. Herdegen, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 25 Rn. 1 ; vgl. auch BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 118, 124 ).
  • BVerfG, 15.07.2025 - 2 BvR 508/21

    Drohneneinsatz Ramstein - Verfassungsbeschwerde von Jemeniten erfolglos

    Rn. 138 (α) Das Völkergewohnheitsrecht zählt zusammen mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Völkerrechts zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ; 94, 315 ; 96, 68 ; 118, 124 ; 141, 1 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Unter diesen ist vorwiegend das universell geltende Völkergewohnheitsrecht zu verstehen, ergänzt durch anerkannte allgemeine Rechtsgrundsätze (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ).

    Rn. 127 Darüber hinaus entspricht es der im völkerrechtlichen Schrifttum durchgängig vertretenen und auch in den angegriffenen Entscheidungen herangezogenen Auffassung, daß eine Immunität die Existenz des Staates, dem der Betreffende angehört, nicht überdauert (vgl. dazu allgemein BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; siehe auch BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluß vom 21. Februar 1992 - 2 BvR 1662/91 -, DtZ 1992, S. 216;… Berber, Lehrbuch des Völkerrechts, Band I/1, 2. Aufl., 1975, S. 275;… Ipsen, Völkerrecht, 3. Aufl., 1990, S. 344/345).

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