Rechtsprechung
| BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1028/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 81 g
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen zum Zweck der Verfolgung von Straftaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 81g
Zulässigkeit der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und der Speicherung des dadurch gewonnenen DNA-Identifizierungsmusters - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Elmshorn, 06.03.2006 - 32 Gs 251/05
- LG Itzehoe, 10.04.2006 - 2 Qs 80/06
- BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1028/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
Auszug aus BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1028/06
Rn. 2 1. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits festgestellt, dass die in § 81 g StPO geregelte molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen und die Speicherung des dadurch gewonnenen DNA-Identifizierungsmusters zum Zweck der Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (BVerfGE 103, 21 ff.).Dabei sei eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung, die auf schlüssigen, verwertbaren und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhe und die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belege, erforderlich (vgl. BVerfGE 103, 21 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, NJW 2001, S. 2320;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01, 2 BvR 483/01 -, StV 2003, S. 1; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris).
Dem liegt zugrunde, dass Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere Taten, die gegen Leib oder Leben anderer Personen gerichtet sind und dabei Spuren entstehen lassen, die dem Vergleich anhand des DNA-Identifizierungsmusters zugänglich sind, auch vor einer Verurteilung wegen der Anlasstat, auf die die Maßnahme gestützt wird, begangen werden können (vgl. BVerfGE 103, 21 ).
- BVerfG, 15.03.2001 - 2 BvR 1841/00
Weitere Entscheidungen zum "genetischen Fingerabdruck"
Auszug aus BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1028/06
Dabei sei eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung, die auf schlüssigen, verwertbaren und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhe und die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belege, erforderlich (vgl. BVerfGE 103, 21 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, NJW 2001, S. 2320;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01, 2 BvR 483/01 -, StV 2003, S. 1; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris). - BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 429/01
Verfassungsmäßige Anforderungen an die richterliche Anordnung der Entnahme von …
Auszug aus BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1028/06
Dabei sei eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung, die auf schlüssigen, verwertbaren und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhe und die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belege, erforderlich (vgl. BVerfGE 103, 21 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, NJW 2001, S. 2320; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01, 2 BvR 483/01 -, StV 2003, S. 1; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris). - BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 561/03
Zulässigkeit einer Anordnung über die Entnahme von Körperzellen zum Zweck der …
Auszug aus BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1028/06
Dabei sei eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung, die auf schlüssigen, verwertbaren und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhe und die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belege, erforderlich (vgl. BVerfGE 103, 21 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u.a. -, NJW 2001, S. 2320;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 429/01, 2 BvR 483/01 -, StV 2003, S. 1; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 561/03 -, juris).
- BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1293/07
Verfassungsmäßigkeit der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und …
Dabei sei eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung, die auf schlüssigen, verwertbaren und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhe und die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belege, erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 2006 - 2 BvR 1028/06 -, juris, m.w.N.). - BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der molekulargenetischen Untersuchung von …
Dies gilt auch für die nunmehr nach dem Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse vom 12. August 2005 (BGBl I S. 2360) in § 81 g Abs. 4 und 5 StPO geregelte retrograde Erfassung (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 2006 - 2 BvR 1028/06 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen). - LG Hanau, 31.07.2014 - 3 Qs 56/14
DNA-Identifizierung nach Verfahrenseinstellung gemäß § 47 Abs 1 Satz 1 Nr 3 JGG.
Rn. 20 Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass § 81g Abs. 1 bis 3 StPO seit der Neufassung durch das Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse vom 12.08.2005 (BGBl I S. 2360) die Maßnahmen in einem laufenden Ermittlungsverfahren und § 81g Abs. 4 StPO die sogenannte retrograde Erfassung regelt (BVerfG, Beschl. 15.08.2006, 2 BvR 1028/06).
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