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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,42
BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63 (https://dejure.org/1963,42)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.1963 - 2 BvR 106/63 (https://dejure.org/1963,42)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 1963 - 2 BvR 106/63 (https://dejure.org/1963,42)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 288 Nr. 2; BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 124
  • NJW 1963, 1491
  • MDR 1963, 654
  • DVBl 1963, 596
  • DB 1963, 920
  • DÖV 1963, 750
 
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Wird zitiert von ... (70)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52

    Vorkonstitutioneller Instanzenzug

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63
    Diese Regelung soll im Interesse der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts eine möglichst umfassende Vorprüfung der Beschwerdepunkte durch die zuständigen Instanzen gewährleisten (BVerfGE 4, 193 [198]).
  • BGH, 23.07.1953 - 2 StR 784/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63
    Die gesetzwidrige Besetzung des Gerichts ist nicht etwa ein unheilbarer Mangel im Verfahren des Finanzgerichts, der nach Art eines Verfahrenshindernisses von Amts wegen zu beachten wäre (vgl. auch BGH-Urteil vom 23. Juli 1953 - 2 StR 784/52 -, zitiert bei Dallinger, MDR 1953, 724).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Rn. 81 b) Die von der Beschwerdeführerin zu 3) eingelegte Verfassungsbeschwerde ist wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs (§ 90 Abs. 2 BVerfGG) unzulässig (vgl. BVerfGE 16, 124 [187]).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …

    Selbständige eigene Beschwerden des Beschwerdeführers zu 1) gegen die Maßnahmen des Untersuchungsführers sind daneben -- gemessen an Sinn und Zweck des Erfordernisses der Erschöpfung des Rechtsweges (BVerfGE 4, 193 [198]; 9, 3 [7]; 16, 124 [127]) -- entbehrlich; denn es kann nicht erwartet werden, daß darauf die Entscheidungen des Bundesdisziplinargerichts in der Sache anders lauten werden als die Entscheidungen auf die vom Anwalt eingelegten Beschwerden der Zeugen.
  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und …

    Deswegen ist dem Subsidiaritätsgrundsatz auch nicht genügt, wenn im Instanzenzug ein Mangel nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden war (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ).
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