Rechtsprechung
| BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 1205/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
Schutzzweck des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 09.09.1981 - 2 StR 482/81
- BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 1205/81
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2368
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 114/71
Keine Schöffenwahl, solange nicht alle Vertrauenspersonen bestellt sind
Auszug aus BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 1205/81
Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens grundlegend von demjenigen, der dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts von 9. Juni 1971 - 2 BvR 114, 127/71 - (BVerfGE 31, 181 ff.), auf den sich im wesentlichen der Beschwerdeführer stützt, zugrunde gelegen hat. - BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
Geschäftsverteilungsplan
Auszug aus BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 1205/81
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG soll der Gefahr vorbeugen, daß die Justiz durch eine Manipulierung der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere daß im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter ad hoc das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt wird, gleichgültig von welcher Seite die Manipulierung ausgeht (BVerfGE 17, 294, 299; st.Rspr.). - BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvL 19/69
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BEG
Auszug aus BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 1205/81
Unter diesen Umständen erscheint es vertretbar, auch auf den Gesichtspunkt der Rechtssicherheit, die ein wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit ist (vgl. BVerfGE 27, 167, 173), abzustellen.
- BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur …
Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von den Fällen, in denen Personen gewählt wurden, die nicht zur Wahl bereitstanden (etwa, weil sie als Jugendschöffen aus der für Erwachsenenschöffen bestimmten Liste gewählt wurden, BGHSt 26, 393, oder weil sie den Listen anderer Amtsgerichte entnommen wurden, BGHSt 29, 144 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79]) oder in denen der Schöffenwahlausschuß falsch gewählt oder besetzt war (BGHSt 20, 37; BVerfGE 31, 181; andererseits BVerfG NJW 1982, 2368; BGHSt 26, 206) oder die Bestellung der Schöffen durch das Los erfolgte (BGHSt 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]).Bei der Entscheidung dieser Frage, hatte der Senat zu berücksichtigen, daß die Rechtssicherheit nachhaltig gefährdet wäre, wenn jeder bei der Wahl der Schöffen vorkommende Fehler eine erfolgreiche Besetzungsrüge nach sich zöge (vgl. BVerfGE NJW 1982, 2368).
Sie sollen "der Gefahr vorbeugen, daß die Justiz durch eine Manipulierung der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere daß im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter ad hoc das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt wird" (BVerfGE 17, 294, 299; 24, 33, 54 [BVerfG 25.06.1968 - 2 BvR 251/63]; BVerfG NJW 1982, 2368; BVerfG, Beschluß vom 3. Juni 1969 - 2 BvR 316/68; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juni 1985 - 3 StR 35/85, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
- BFH, 20.04.2001 - IV R 32/00
Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Anspruch auf Unterlageneinsicht - …
(1) Da Fehler bei der Wahl ehrenamtlicher Richter ein Stadium betreffen, das für die Bestimmung des konkret für die jeweilige Entscheidung zuständigen Richters eine nur vorbereitende Bedeutung hat, können Fehler bei der Wahl ehrenamtlicher Richter den Schutzbereich des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur berühren, wenn sie entweder so schwer wiegen, dass wegen des Fehlers von einer Wahl im Rechtssinne nicht mehr gesprochen werden kann, oder wenn der Fehler eine Manipulation der Entscheidungszuständigkeit im Einzelfall befürchten lässt (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 22. Juni 1982 2 BvR 1205/81, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1982, 2368; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 9. Juni 1987 9 CB 36/87, NJW 1988, 219;… BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 1989 VIII R 41/86, BFH/NV 1990, 511; in BFHE 168, 508, BStBl II 1993, 55, …und vom 10. November 1992 VII R 51/91, BFH/NV 1994, 27, jeweils m.w.N.).Dieses Ergebnis wird dadurch bestätigt, dass bei der Anwendung der Vorschriften über den gesetzlichen Richter auch auf den Gesichtspunkt der Rechtssicherheit abzustellen ist, der ein wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit ist (vgl. BVerfG-Vorprüfungsausschuss in NJW 1982, 2368).
- BayObLG, 29.11.1996 - 2St RR 177/96
Dauer der Auslegung von Vorschlagslisten für die Schöffenwahl
Als schwerwiegender Mangel ist dagegen nicht anzusehen: Wenn der Schöffenwahlausschuß fehlerhaft zusammengesetzt ist (BVerfG NJW 1982, 2368; BGHSt 26, 206/210; 29, 283/287), wenn im gleichen Wahltermin auch solche Personen gewählt werden, die nicht auf einer Vorschlagsliste im Sinne von § 42 Abs. 1 GVG stehen und deshalb nicht gewählt werden dürfen (BGH NStZ 1991, 546), wenn die Vorschlagsliste nach § 39 Abs. 1 Satz 1 GVG nicht im einzelnen darauf überprüft wurde, ob die in ihr aufgeführten Personen als Schöffen wählbar sind, oder wenn die Vorschlagsliste den Ausschußmitgliedern so spät ausgehändigt wurde, daß sie keine ausreichende Gelegenheit hatten, sich über die zur Wahl stehenden Personen zu unterrichten (BGHSt 33, 261/268 f.); schließlich liegt ein schwerwiegender Fehler selbst darin nicht, daß bei der Schöffenwahl die Vorschlagsliste einer Gemeinde fehlte (BGHSt 33, 29O/292 ff.; BGH NStZ 1986, 565).
- BVerwG, 27.05.1988 - 9 CB 19.88
Mündliche Verhandlung - Bezugnahme - Schriftliche Absetzung - Rechtliches Gehör - …
Eine Manipulierung des Ergebnisses des Richterspruchs in der Phase der Wahl der ehrenamtlichen Richter ist aber nur begrenzt möglich (BVerfG, NJW 1982, 2368). - OVG Sachsen, 02.10.2023 - 4 B 173/23
Vertrauensperson; Schöffenwahl; Schöffenwahlausschuss; Gemeinderat; freies …
hat es sich nicht um eine "nachträgliche" Wahl i. S. d. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG - Vorprüfungsausschuss -, Beschl. v. 22. Juni 1982 - 2 BvR 1205/81 -, NJW 1982, 2368, 2369) gehandelt. - BFH, 10.11.1992 - VII R 51/91
Statthaftigkeit einer Revision ohne Zulassung bei Vorliegen von Verfahrensmängeln …
Generell jedenfalls ist bei Fehlern im Verfahren der Wahl von ehrenamtlichen Richtern eine Gefahr der Manipulierung des Ergebnisses des Richterspruchs nicht ohne weiteres begründet (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 22. Juni 1982 2 BvR 1205/81, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1982, 2368, und BFH-Beschluß in BFH/ NV 1990, 511).Ausdrücklich hat es das BVerfG in dem Beschluß vom 22. Juni 1982 (a.a.O.), der einen Fehler bei der Zusammensetzung des Schöffenauswahlausschusses betraf, als vertretbar angesehen, für den Fall, daß der Verfahrensfehler keinen Einfluß darauf hat, welcher Schöffe mit welcher Sache befaßt wird, auf den Gesichtspunkt der Rechtssicherheit (als einem weiteren wesentlichen Element der Rechtsstaatlichkeit) abzustellen.
- BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87
Ehrenamtliche Richter - Wahl - Gesetzlicher Richter - Wahlausschussvorsitzender
Bei Fehlern im Verfahren der Wahl der ehrenamtlichen Richter ist eine derartige Gefahr der Manipulierung des Ergebnisses des Richterspruchs jedoch nicht ohne weiteres begründet (BVerfG, NJW 1982, 2368). - BFH, 18.08.1992 - VIII R 9/92
Wahl von ehrenamtlichen Richtern am Finanzgericht
Nicht jeder Fehler im Verfahren der Wahl der ehrenamtlichen Richter läßt jedoch die Gefahr einer Manipulierung der rechtsprechenden Organe befürchten (BVerfG-Beschluß vom 22. Juni 1982 2 BvR 1205/81, NJW 1982, 2368). - BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 256.86
Asylrecht - Staatsschutzbestimmung - Bestrafung - Politische Verfolgung - …
Eine Manipulierung des Ergebnisses des Richterspruchs in der Phase der Wahl der ehrenamtlichen Richter ist aber nur begrenzt möglich (BVerfG, NJW 1982, 2368). - BVerfG, 27.10.1996 - 2 BvR 1375/96
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer …
Die Fehler müssen vielmehr so sein, daß sie im Lichte des Rechts auf den gesetzlichen Richter die Zusammensetzung der Richterbank im Einzelfall als manipuliert erscheinen lassen können; diese Einschränkung rechtfertigt sich auch im Hinblick auf die sonst nachhaltig gefährdete Rechtssicherheit (vgl. BVerfG, Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 22. Juni 1982 - 2 BvR 1205/81 - NJW 1982, 2368 f.; BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1988 - 2 BvR 260/88 - NVwZ 1989, 141). - BFH, 17.01.1989 - VII R 187/85
Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Ordnungsgemäße Durchführung der …
- BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 141.86
Ehrenamtlicher Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Wahlverfahren …
- BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 283.86
Ehrenamtlicher Richter - Fehlerhafte Wahl - Vorschriftsmäßige Besetzung des …
- BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87
Rechtsmittel
- BVerwG, 29.12.1987 - 9 CB 84.87
Wahl der ehrenamtlichen Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - …
- BVerwG, 01.06.1988 - 9 CB 11.88
Mitwirkung aus einer fehlerhaften Wahl hervorgegangener ehrenamtlicher Richter am …
- BVerwG, 31.03.1988 - 9 CB 31.88
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
- BVerwG, 01.07.1987 - 9 CB 34.87
Wahl eines Richters - Recht auf den gesetzlichen Richter - Vorschriftswidrige …
- BVerwG, 14.05.1987 - 9 CB 31.87
Zulassung der Revision in Asylstreitverfahren - Islamischer Zwangsunterricht für …
- BFH, 31.07.1989 - VIII R 41/86
Fehler im Verfahren der Wahl von ehrenamtlichen Richtern im Sinne einer Gefahr …
- BVerwG, 01.07.1987 - 9 CB 35.87
Wahl eines Richters - Recht auf den gesetzlichen Richter - Vorschriftswidrige …
- BVerwG, 26.06.1987 - 9 CB 45.87
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter - Fehler im Verfahren der Wahl …
- BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 46.87
Fehlerhaftigkeit eines Wahlverfahrens hinsichtlich der Wahl von ehrenamtlichen …
- BVerwG, 30.12.1988 - 4 CB 42.88
Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung als irrevisibles …
- BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 21.88
Fehlerhaftigkeit eines Wahlverfahrens von ehrenamtlichen Richtern durch die …
- BVerwG, 08.07.1987 - 9 C 48.87
Fehlerhaftigkeit eines Wahlverfahrens hinsichtlich der Wahl von ehrenamtlichen …
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