Rechtsprechung
| BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1214/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfungsumfang bei eingewandter Kollision mit Europäischem Recht - Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß - Keine Pflicht zum Abwarten einer Vorabentscheidung durch den EuGH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Grünstadt, 24.06.1992 - Gs 151/92
- LG Frankenthal, 06.07.1992 - III Qs 194/92
- BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1214/92
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1214/92
Denn der Beschwerdeführerin waren die Tatvorwürfe der Bundesanstalt für Güterfernverkehr - Tarifunterschreitungen - genügend bekannt (vgl. die "Schutzschrift" vom 17.06.1992), so daß sie über Zweck und Ziel der Durchsuchung nicht im Unklaren sein konnte (vgl. BVerfGE 20, 162 [227]). - BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1214/92
Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde ist das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage, ob eine innerstaatliche Norm des einfachen Rechts mit einer vorrangigen Bestimmung des europäischen Gemeinschaftsrechts unvereinbar ist und ob ihr deshalb die Geltung versagt werden muß, nicht zuständig; eine Entscheidung über diese Normenkollision ist insoweit der Prüfungs- und Verwerfungskompetenz der zuständigen Gerichte überlassen (vgl. BVerfGE 31, 145 [174 f.]; 82, 159 [191]). - BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
Milchpulver
Auszug aus BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1214/92
Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde ist das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage, ob eine innerstaatliche Norm des einfachen Rechts mit einer vorrangigen Bestimmung des europäischen Gemeinschaftsrechts unvereinbar ist und ob ihr deshalb die Geltung versagt werden muß, nicht zuständig; eine Entscheidung über diese Normenkollision ist insoweit der Prüfungs- und Verwerfungskompetenz der zuständigen Gerichte überlassen (vgl. BVerfGE 31, 145 [174 f.]; 82, 159 [191]).
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1214/92
Sie stellt noch sicher, daß der Eingriff in das Grundrecht der Beschwerdeführerin aus Art. 13 Abs. 1 GG meßbar und kontrollierbar blieb (vgl. BVerfGE 42, 212 [220 f.]). - BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56
Werkfernverkehr
Auszug aus BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1214/92
Die Belastung der Beschwerdeführerin durch die Durchsuchung wog nicht so schwer, daß demgegenüber das Interesse an einer Einhaltung und Durchsetzung der Tarife, welche auch die im Allgemeininteresse liegende wirtschaftliche Sicherung des Berufszweigs des Güterfernverkehrs gewährleisten sollen (vgl. BVerfGE 16, 147 [181]; BGH, NJW 1974, 1247; BVerwG, NJW 1976, 2140), zurücktreten mußte. - EuGH, 27.10.1982 - 35/82
Morson und Jhanjan / Niederlande State
Auszug aus BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1214/92
Im Rahmen summarischer und eilbedürftiger, dem Hauptverfahren vorgeschaltete Eilverfahren besteht sie nicht (vgl. Urteile des EuGH vom 24.05.1977, Rs 107/76, Hoffmann-La Roche, Sammlung 1977, 957 und vom 27.10.1982, Rs 35/82 und 36/82, Morson, Sammlung 1982, 3723 ff.). - EuGH, 24.05.1977 - 107/76
Hoffmann-La Roche / Centrafarm
Auszug aus BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1214/92
Im Rahmen summarischer und eilbedürftiger, dem Hauptverfahren vorgeschaltete Eilverfahren besteht sie nicht (vgl. Urteile des EuGH vom 24.05.1977, Rs 107/76, Hoffmann-La Roche, Sammlung 1977, 957 und vom 27.10.1982, Rs 35/82 und 36/82, Morson, Sammlung 1982, 3723 ff.). - BVerwG, 02.06.1976 - VII C 20.74
Landessondertarif - Beförderung im Güternahverkehr - Mindestentgelt - …
Auszug aus BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1214/92
Die Belastung der Beschwerdeführerin durch die Durchsuchung wog nicht so schwer, daß demgegenüber das Interesse an einer Einhaltung und Durchsetzung der Tarife, welche auch die im Allgemeininteresse liegende wirtschaftliche Sicherung des Berufszweigs des Güterfernverkehrs gewährleisten sollen (vgl. BVerfGE 16, 147 [181]; BGH, NJW 1974, 1247; BVerwG, NJW 1976, 2140), zurücktreten mußte. - OLG Nürnberg, 16.05.1991 - 12 U 3674/90
Nachzahlung wegen vorsätzlich unterschrittener tariflicher Mindestentgelte; …
Auszug aus BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1214/92
Der zuvor bestehende Beurteilungsspielraum wurde angesichts der unterschiedlichen Rechtsprechung - das Oberlandesgericht Nürnberg (EuZW 1991, 607 ) geht von der Rechtswirksamkeit der Tarife für den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland aus, das Bayerische Oberste Landesgericht neigt in seinem Vorlagebeschluß ebenfalls zu dieser Ansicht - nicht überschritten.
- BVerfG, 28.12.2000 - 2 BvR 1816/00
Information des Beschuldigten bei Durchsuchungsanordnung
Dass die Durchsuchungsanordnung auch bei dieser Sachlage rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht genügte, hat der Beschwerdeführer darzulegen versäumt (vgl. dazu Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 1992 - 2 BvR 1214/92 - JURIS). - OVG Niedersachsen, 27.05.1998 - 12 L 169/97
Gruppenverfolgung; Asyl; Gruppengerichtete Verfolgung; Tamilen
Ein Indiz für die Unterbrechung dieses Kausalzusammenhanges kann sein, daß zwischen dem fluchtauslösenden Ereignis, auf das sich ein Asylbewerber beruft, und der Ausreise aus dem Heimatstaat ein Zeitraum längerer Verfolgungsfreiheit liegt (…BVerfG, Beschl. v. 23.1.1991, aaO, S. 236); dies kann allerdings dann nicht angenommen werden, wenn sich der Asylsuchende in der Zwischenzeit verborgen gehalten hat (BVerfG - 1. Kammer des Zweiten Senats -, Beschl. v. 9.11.1993 - 2 BvR 1214/92 -, InfAuslR 1994, 41 (43)).
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