Rechtsprechung
| BVerfG, 17.08.2000 - 2 BvR 1245/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Gegenvorstellung - Fristversäumnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Görlitz, 12.01.2000 - 3 Bür 13/97
- LG Görlitz, 22.02.2000 - 2 Qs 25/00
- BVerfG, 17.08.2000 - 2 BvR 1245/00
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 17.08.2000 - 2 BvR 1245/00
Der Beschwerdeführer hat noch nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wahrgenommen, um die behaupteten Grundrechtsverletzungen bereits im Ausgangsverfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
- BVerfG, 09.11.2000 - 1 BvR 933/97
Abänderung einer Entscheidung auf die Gegenvorstellung des Betroffenen; Zulassung …
Rn. 8 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt es bei offenkundiger Verletzung rechtlichen Gehörs durch ein Fachgericht von Verfassungs wegen nahe, die Gegenvorstellung zuzulassen (vgl. schon BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ; 63, 77 ; 69, 233 ; 70, 180 ; 73, 322 ; in jüngerer Zeit etwa Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1995 - 2 BvR 2119/94 -, 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 1995 - 1 BvR 1822/94 -, 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95, 2 BvR 3000/95 -, 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 2332/99, 2376/99 -, 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2000 - 2 BvR 1245/00 -). - VGH Baden-Württemberg, 10.02.2003 - 12 S 2657/02
Gegenvorstellung - Vertretungszwang
Zum Rechtsweg im Sinne von § 90 Abs. 2 BVerfGG gehört aber in bestimmten Fällen die Gegenvorstellung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17.08.2000 - 2 BvR 1245/00 -, juris und vom 24.10.1996, BVerfGE 95, 96 [127]).
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