Rechtsprechung
| BVerfG, 20.12.1982 - 2 BvR 1272/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verbot der Mehrfachbestrafung - Nicht anerkannter Kriegsdienstverweigerer - Neuerliche Befehlsverweigerung - Strafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GG Art. 4 Abs. 1, Abs. 3 Art. 103 Abs. 3
Neuerliche Befehlsverweigerung durch nichtanerkannten Kriegsdienstverweigerer und Verbot der Mehrfachbestrafung
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1600
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14
Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der …
Jenen Entscheidungen lag die Besonderheit zugrunde, dass Ersatzdienstverweigerer der stets gleich bleibenden Forderung des Staates auf einmalige Erfüllung der Ersatzdienstpflicht nicht nachkamen und sich deren Tatbestandsverwirklichung folglich in einem einmaligen Unterlassen erschöpfte (vgl. BVerfGE 28, 264 ; BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 20. Dezember 1982 - 2 BvR 1272/82 -, NJW 1983, S. 1600 jew. zur Waffendienstverweigerung), während dies bei Eltern, die ihre Kinder vom Schulbesuch fernhalten, nicht der Fall ist:.Insofern ist das tatbestandliche Verhalten des "Entziehens" einer wiederholten Befehlsverweigerung vergleichbar, deren mehrfache Ahndung das Bundesverfassungsgericht trotz einer einmal getroffenen Gewissensentscheidung für verfassungsrechtlich zulässig erachtet hat (vgl. BVerfGE 28, 264 ; BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 20. Dezember 1982 - 2 BvR 1272/82 -, NJW 1983, S. 1600).
- OLG Hamm, 25.02.1998 - 3 Ss 213/97
Eigenmächtiges Fernbleiben von der Truppe, Fahnenflucht, Verbot der …
Vor der rechtskräftigen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann daher eine möglicherweise getroffene Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht entsprechend den von dem Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 07.03.1968 entwickelten Grundsätzen zum dem die gesamte Handlungsweise beherrschenden Tatbestandsmerkmal werden und nicht Bindeglied der mehreren äußeren Handlungen zu einer einheitlichen Handlung sein (vgl. BVerfGE NJW 1970, 1731; NJW 1983, 1600; NJW 1984, 1675, BGH JZ 1971, 190; OLG Celle NJW 1985, 2428; BayObLG …Demgemäss hat auch das Bundesverfassungsgericht in dem Nichtabhilfebeschluss vom 20.12.1982 (NJW 1983/1600) die Übertragung der Grundsätze über das Verbot der Doppelbestrafung auf nicht anerkannte Wehrdienstverweigerer abgelehnt.
Da Art. 4 Abs. 3 GG die Wirkungen der Gewissensfreiheit im Bereich der Wehrpflicht abschließend regelt (vgl. BVerfGE NJW 1983, 1600), kommt hier zu Gunsten des Angeklagten auch kein Rückgriff auf Art. 4 Abs. 1 GG in Betracht; dies umso mehr, als ohnehin das Anerkennungsverfahren keine unzumutbare Hürde aufstellt und jedem zuzumuten ist.
- OLG Braunschweig, 01.09.1997 - Ss 27/97 Hinzu kommt, daß der Staat dem Verweigernden mit dem ersten Einberufungsbescheid und allen folgenden Bescheiden immer dieselbe Handlung abverlangt, nämlich die einmalige Leistung der Dienstzeit (…BVerfG, a.a.O., 205; s. zu allem auch BVerfG NJW 1983, 1600 ; NJW 1984, 1675 f, dem Bundesverfassungsgericht folgend: BGH JZ 1971, 190).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die für den sog. Totalverweigerer zu fordernde Gewissensentscheidung aber ohne die Anerkennung des Täters als Kriegsdienstverweigerer nicht zum beherrschenden subjektiven Tatbestandsmerkmal werden und nicht Bindeglied von mehreren äußeren Handlungen der Fahnenflucht oder Dienstflucht zu einer einheitlichen Handlung sein (BVerfGE 28, 264, 279 f; ,BVerfG NJW 1983, 1600 ).
Die vorgenannten Grundsätze wendet das Bundesverfassungsgericht gleichermaßen an, wenn es um die mehrfache Verweigerung des Wehrdienstes und wenn es um die mehrfache Verweigerung des Zivildienstes geht (das ergibt sich u.a. daraus, daß in der Entscheidung vom 20.12.1982 -NJW 1983, 1600 -, die sich auf einen Kriegsdienstverweigerer bezieht, zur Frage der Feststellung der Gewissensentscheidung auf die Entscheidung vom 07.03.1968 - BVerfGE 23, 191 ff- verweist, die sich auf eine Zivildienstverweigerung bezieht).
- BayObLG, 17.11.1986 - 3 ObOWi 161/86
Geldbuße wegen der Weigerung sein Kind einzuschulen
Daß diese Auffassung mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) in Einklang steht, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach dargelegt (BVerfG NJW 1981, 1433 und NJW 1983, 1600).So hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.12.1983 (NJW 1983, 1600) betont, daß die Grundsätze seiner Entscheidung vom 07.03.1968 nicht auf die Mehrfachbestrafung nicht anerkannter Kriegsdienstverweigerer bei Befehlsverweigerung in der Bundeswehr anwendbar seien; bei den Ersatzdienstverweigerern sei die Ernsthaftigkeit der Gewissensentscheidung festgestellt.
- OLG Celle, 14.05.1985 - 1 Ss 14/85
Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Rn. 15 In der in NJW 1983, 1600 [BVerfG 20.12.1982 - 2 BvR 1272/82] abgedruckten Entscheidung sieht das Bundesverfassungsgericht den Unterschied zu seiner früheren Entscheidung aus dem Jahre 1968 darin, daß dort der Beschuldigte als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, seine Gewissensentscheidung also festgestellt war.Davon abgesehen sind - anders als das Schöffengericht meint - die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.03.1968 dargelegten Grundsätze zum Verbot der Doppelbestrafung auf eine Gehorsamsverweigerung nicht anwendbar (vgl. BVerfG NJW 1983, 1600 [BVerfG 20.12.1982 - 2 BvR 1272/82]; BGH JZ 1971, 190).
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