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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,92
BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63 (https://dejure.org/1963,92)
BVerfG, Entscheidung vom 06.03.1963 - 2 BvR 129/63 (https://dejure.org/1963,92)
BVerfG, Entscheidung vom 06. März 1963 - 2 BvR 129/63 (https://dejure.org/1963,92)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Einfuhrbewilligungen

  • opinioiuris.de

    Einfuhrbewilligungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Umfang und Regelungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 298
  • NJW 1963, 899
  • DVBl 1963, 389
  • DVBl 1963, 398
  • DÖV 1963, 342
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63
    Rn. 10 2. Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, daß aus Art. 33 Abs. 5 GG, der zunächst nur eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums enthält, sich auch grundrechtsähnliche Individualrechte der Beamten gegenüber dem Staat ergeben können, die der Beamte mit der Verfassungsbeschwerde verfolgen kann, sofern er geltend macht, die angegriffene Maßnahme lasse sich nicht auf eine Regelung stützen, die mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist (BVerfGE 8, 1 [17 f.]).
  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63
    Die persönliche Rechtsstellung der Richter ist also unter Berücksichtigung und gegebenenfalls unter Beachtung der hergebrachten Grundsätze des richterlichen Amtsrechts zu regeln, soweit dieses die persönliche Rechtsstellung des Richters mitgestaltet (BVerfGE 12, 81 [87, 99]).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …

    Die Verfassungsbeschwerde ist kein Mittel zur Austragung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Staatsorganen (BVerfGE 15, 298 ; 43, 142 ; 64, 301 ).
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung eines Richters am …

    Das Bundesverfassungsgericht hat aber anerkannt, dass Art. 33 Abs. 5 GG auch die hergebrachte Stellung von Richtern als besonderer Gruppe von Angehörigen des öffentlichen Dienstes umfasst und diesen grundrechtsähnliche Individualrechte einräumt, soweit sich für sie vom Gesetzgeber zu beachtende hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts nachweisen lassen, die gerade die persönliche Rechtsstellung des Richters mitgestalten (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 15, 298 ; 26, 141 ; 56, 146 ).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Betragsrahmengebühren

    Die Verfassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf zur Verteidigung eigener Grundrechte (BVerfGE 15, 298 [301]; 43, 142 [147]).
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