Rechtsprechung
| BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89, 2 BvR 1352/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellungen der hinreichenden Sicherheit von Asylsuchenden bei Anwendung des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs - Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Pakistan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.02.1989 - 21 BZ 86.30264
- VGH Bayern, 15.03.1989 - 21 B 87.30046
- BVerwG, 07.07.1989 - 9 B 204.89
- BVerwG, 07.07.1989 - 9 B 221.89
- BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89, 2 BvR 1352/89
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89
Die vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG für sich selbst abgeleitete Befugnis, Art und Umfang der Sachverhaltsermittlung in Asylrechtsstreitigkeiten nachzuprüfen (BVerfGE 76, 143 ), stehe dem Bundesverwaltungsgericht nach § 137 Abs. 2 VwGO nicht zu.Er ist zutreffend davon ausgegangen, daß ein auf den Bereich der Öffentlichkeit beschränktes, die gemeinschaftsinterne Glaubensausübung unberührt lassendes Verbot von Glaubensäußerungen keine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG darstellt (vgl. BVerfGE 76, 143 [158 ff.]).
Andernfalls kann es notwendig sein, ein Gesamtbild aus vielen Einzelentscheidungen dortiger unterinstanzlicher Gerichte zu gewinnen (BVerfGE 76, 143 [161]).
Der Verwaltungsgerichtshof hat nicht einmal den in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1987 (BVerfGE 76, 143 [146 f.]) wiedergegebenen authentischen Text herangezogen, sondern sich in seinem Urteil vom 22. Februar 1989 lediglich auf eine zusammenfassende Wiedergabe in der Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 6. Juni 1984 gestützt; in seinem Urteil vom 15. März 1989 hat der Verwaltungsgerichtshof ohne Quellenangabe den Inhalt der Bestimmungen dahingehend wiedergegeben, sie untersagten den Gebrauch bestimmter religiöser Formeln, wenn dadurch die religiösen Gefühle der (orthodoxen) Muslime beeinträchtigt würden, und sähen Maßnahmen gegen den Druck und Vertrieb religiösen Schrifttums der Ahmadis vor.
Zur Begründung seiner Auffassung, die Vorschriften ließen die gemeinschaftsinterne, nicht nach außen dringende Glaubensausübung unberührt, beruft sich der Verwaltungsgerichtshof auf das Urteil des Bundes-Scharia-Gerichts vom 12. August 1984, dem die Funktion einer Leitentscheidung im Sinne der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 76, 143 [161]) zukomme.
Wie das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt hat (BVerfGE 76, 143 [165]), können die hier auch vom Verwaltungsgerichtshof angenommenen Beschränkungen der Verbote der Vorschriften 298-B und 298-C PPC auf den öffentlichen Bereich nicht nur nicht dem Wortlaut und Regelungszusammenhang dieser Strafbestimmungen selbst, sondern auch nicht ohne weiteres der Entscheidung des Bundes-Scharia-Gerichts entnommen werden.
Der hier verwendete Begriff "profess" erfaßt vielmehr, worauf das Bundesverfassungsgericht bereits hingewiesen hat, nach anerkanntem Sprachgebrauch auch das Glaubensbekenntnis innerhalb der Glaubensgemeinschaft (BVerfGE 76, 143 [165]).
Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs ist diesen Ausführungen nicht zu entnehmen, daß die Ahmadis im gemeinschaftsinternen Bereich ihren eigenen Glauben so bekennen dürfen, wie sie ihn verstehen (vgl. BVerfGE 76, 143 [158]), nämlich als Islam.
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89
Dieser Maßstab gilt allerdings nur dann, wenn der Asylsuchende seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat (vgl. BVerfGE 80, 315 [344 f.]). - BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 1300/89
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellungen der hinreichenden …
Auszug aus BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89
Der Bundesminister des Innern, der sich namens der Bundesregierung im Verfahren 2 BvR 1966/89 zu einem im wesentlichen gleichlautenden Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geäußert hat, meint, sowohl der vom Verwaltungsgerichtshof angelegte Maßstab als auch Art und Umfang der Ermittlungen stünden mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang.
- VGH Hessen, 09.06.1993 - 10 UE 2243/87
Zur Situation der Ahmadis in Pakistan - Asylrelevanz der Strafvorschriften sec …
Entscheidend ist, ob die Angehörigen der religiösen Gemeinschaft daran gehindert werden, ihren eigenen Glauben, so wie sie ihn verstehen, im privaten Bereich und unter sich zu bekennen (BVerfGE 76 S. 143 (158); BVerfG, InfAuslR 1989 S. 63 ff. (64); BVerfG, Beschluß vom 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89 -, n. v., S. 17;… BVerwG, Urteil v. 06.03.1990 - 9 C 14.89 - BVerwGE 85 S. 12 (18) = EZAr 202 Nr. 17, S. 7, für syrisch-orthodoxe Christen aus der Türkei).Anderenfalls kann es notwendig sein, ein Gesamtbild aus vielen Einzelentscheidungen dortiger unterinstanzlicher Gerichte zu gewinnen (BVerfG, Beschluß vom 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89 und 2 BvR 1352/89 -, n.v., S. 12 des Umdrucks, unter Bezugnahme auf BVerfGE 76 S. 143 (161)).
298-C PPC auf den öffentlichen Bereich kann auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89 und 2 BvR 1352/89 -) aus dem Wortlaut und dem Regelungszusammenhang nicht hergeleitet werden.
Dazu führt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 23. September 1991 - 2 BvR 1350/89 und 2 BvR 1352/89 - aus, aus dieser Auslegung des Art. 20 der pakistanischen Verfassung könne nicht entnommen werden, der gemeinschaftsinterne Bereich werde von den genannten Strafbestimmungen nicht berührt.
- VGH Hessen, 25.09.1992 - 10 UE 2587/86
Zur Situation der Ahmadis in Pakistan - Asylrelevanz der Strafvorschriften sec …
Entscheidend ist, ob die Angehörigen der religiösen Gemeinschaft daran gehindert werden, ihren eigenen Glauben, so wie sie ihn verstehen, im privaten Bereich und unter sich zu bekennen (BVerfGE 76, 143 ; BVerfG, Beschluß vom 09.11.1988 -- 2 BvR 288/88 und 2 BvR 388/88 --, InfAuslR 1989, 63 ff. ; BVerfG, Beschluß vom 23.09.1991 -- 2 BvR 1350/89 --, n. v., S. 17; BVerwG, Urteil v. 06.03.1990 -- 9 C 14.89 --, BVerwGE 85, 12 = EZAR 202 Nr. 17, für syrisch-orthodoxe Christen aus der Türkei).Anderenfalls kann es notwendig sein, ein Gesamtbild aus vielen Einzelentscheidungen dortiger unterinstanzlicher Gerichte zu gewinnen (BVerfG, Beschluß vom 23.09.1991 -- 2 BvR 1350/89 und 2 BvR 1352/89 --, n.v., S. 12 des Umdrucks, unter Bezugnahme auf BVerfGE 76, 143 ).
298-C PPC auf den öffentlichen Bereich kann auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 23.09.1991 -- 2 BvR 1350/89 und 2 BvR 1352/89) aus dem Wortlaut und dem Regelungszusammenhang nicht hergeleitet werden.
Dazu führt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 23. September 1991 -- 2 BvR 1350/89 und 2 BvR 1352/89 -- aus, aus dieser Auslegung des Art. 20 der pakistanischen Verfassung könne nicht entnommen werden, der gemeinschaftsinterne Bereich werde von den genannten Strafbestimmungen nicht berührt.
- VGH Hessen, 05.03.1993 - 10 UE 453/88
Asylrelevanz der pakistanischen Strafvorschriften PPC sec 298 B, 298 C und sec …
Entscheidend ist, ob die Angehörigen der religiösen Gemeinschaft daran gehindert werden, ihren eigenen Glauben, so wie sie ihn verstehen, im privaten Bereich und unter sich zu bekennen (BVerfGE 76, 143 (158); BVerfG, InfAuslR 1989, 63 ff. (64); BVerfG, Beschluß vom 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89 -, n. v., S. 17;… BVerwG, Urteil v. 06.03.1990 - 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12 (18) = EZAR 202 Nr. 17, S. 7, für syrisch-orthodoxe Christen aus der Türkei).Anderenfalls kann es notwendig sein, ein Gesamtbild aus vielen Einzelentscheidungen dortiger unterinstanzlicher Gerichte zu gewinnen (BVerfG, Beschluß vom 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89 und 2 BvR 1352/89 -, n.v., S. 12 des Umdrucks, unter Bezugnahme auf BVerfGE 76, 143 (161)).
298-C PPC auf den öffentlichen Bereich kann auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89 und 2 BvR 1352/89) aus dem Wortlaut und dem Regelungszusammenhang nicht hergeleitet werden.
Dazu führt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 23. September 1991 - 2 BvR 1350/89 und 2 BvR 1352/89 - aus, aus dieser Auslegung des Art. 20 der pakistanischen Verfassung könne nicht entnommen werden, der gemeinschaftsinterne Bereich werde von den genannten Strafbestimmungen nicht berührt.
- VGH Hessen, 16.12.1992 - 10 UE 1360/86
Zur Situation der Ahmadis in Pakistan; Voraussetzung einer bestandskräftigen bzw …
Entscheidend ist, ob die Angehörigen der religiösen Gemeinschaft daran gehindert werden, ihren eigenen Glauben, so wie sie ihn verstehen, im privaten Bereich und unter sich zu bekennen (BVerfGE 76, 143 (158); BVerfG, InfAuslR 1989, 63 ff. (64); BVerfG, Beschluß vom 23.09.1991 -- 2 BvR 1350/89 --, n. v., S. 17; BVerwG, Urteil v. 06.03.1990 -- 9 C 14.89 -- BVerwGE 85, 12 (18) = EZAR 202 Nr. 17, für syrisch-orthodoxe Christen aus der Türkei).Anderenfalls kann es notwendig sein, ein Gesamtbild aus vielen Einzelentscheidungen dortiger unterinstanzlicher Gerichte zu gewinnen (BVerfG, Beschluß vom 23.09.1991 -- 2 BvR 1350/89 und 2 BvR 1352/89 --, n.v., S. 12 des Umdrucks, unter Bezugnahme auf BVerfGE 76, 143 (161)).
298-C PPC auf den öffentlichen Bereich kann auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 23.09.1991 -- 2 BvR 1350/89 und 2 BvR 1352/89) aus dem Wortlaut und dem Regelungszusammenhang nicht hergeleitet werden.
Dazu führt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 23. September 1991 -- 2 BvR 1350/89 und 2 BvR 1352/89 -- aus, aus dieser Auslegung des Art. 20 der pakistanischen Verfassung könne nicht entnommen werden, der gemeinschaftsinterne Bereich werde von den genannten Strafbestimmungen nicht berührt.
- BVerwG, 15.12.1992 - 9 C 61.91
Gewährung von Asyl auf Grund eines Eingriffs in die Religionsausübung im …
Daß die Strafvorschriften auch den internen Bereich erfassen, entnimmt der Verwaltungsgerichtshof vorrangig dem Fehlen jeglichen Hinweises sowohl im Text und im Regelungszusammenhang der Vorschriften als auch in den Darlegungen des Bundes-Shariat-Gerichts im Urteil vom 28. Oktober 1984 darauf, daß generell und auch bezüglich der Anwendbarkeit dieser Strafbestimmungen zwischen dem forum internum und dem forum externum differenziert werden muß (in diesem Sinne auch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 23. September 1991 - 2 BvR 1350/89, 2 BvR 1352/89 -). - VG Wiesbaden, 10.11.2009 - 3 K 1312/07
Pakistan: Verfolgungsmaßnahmen wegen der ahmadischen Religionszugehörigkeit, …
Beschluss vom 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89 -).Auch die Interpretation der vorgenannten Strafvorschriften durch den Federal Sharia Court in seinem Urteil vom 12.08.1984 deutet darauf hin, dass diese Normen nicht nur dem Ziel dienen, den öffentlichen Frieden zwischen orthodoxen Muslimen und Ahmadis aufrecht zu erhalten (so auch BVerfG, Beschluss vom 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89 -).
- VG Wiesbaden, 30.01.2008 - 3 E 1527/06
Pakistan: Übergriffe gegen einen Ahmadi-Muslim überschreiten asylerhebliche …
Wenn der Verbotstatbestand nicht aus sich heraus klar umrissen und bestimmt sei oder Anhaltspunkte dafür bestünden, dass die Rechtsnorm in der Praxis weiter oder enger ausgelegt und angewendet werde als der Wortlaut nahe lege, sei zur Bestimmung der Reichweite des Verbotes die Ermittlung der ausländischen Rechtsauslegung und Anwendung erforderlich (BVerfGE 76, 143 = InfAusIR 1988, 87; BVerfG, Beschluss vom 09.11.1988 - 2 BvR 288, 388/88 = InfAusIR 1989, 63; BVerfG, Beschluss vom 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89 -).Auch die Interpretation der vorgenannten Strafvorschriften durch den Federal Sharia Court in seinem Urteil vom 12.08.1984 deutet darauf hin, dass diese Normen nicht nur dem Ziel dienen, den öffentlichen Frieden zwischen orthodoxen Muslimen und Ahmadis aufrecht zu erhalten (so auch BVerfG, Beschluss vom 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89 -).
- VG Wiesbaden, 24.10.2006 - 3 E 1400/05 Wenn der Verbotstatbestand nicht aus sich heraus klar umrissen und bestimmt sei oder Anhaltspunkte dafür bestünden, dass die Rechtsnorm in der Praxis weiter oder enger ausgelegt und angewendet werde als der Wortlaut nahe lege, sei zur Bestimmung der Reichweite des Verbotes die Ermittlung der ausländischen Rechtsauslegung und Anwendung erforderlich (BVerfGE 76, 143 = InfAusIR 1988, 87; BVerfG, Beschluss vom 09.11.1988 - 2 BvR 288, 388/88 = InfAusIR 1989, 63; BVerfG, Beschluss vom 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89 -).
Auch die Interpretation der vorgenannten Strafvorschriften durch den Federal Sharia Court in seinem Urteil vom 12.08.1984 deutet darauf hin, dass diese Normen nicht nur dem Ziel dienen, den öffentlichen Frieden zwischen orthodoxen Muslimen und Ahmadis aufrecht zu erhalten (so auch BVerfG, Beschluss vom 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89 -).
- VG Wiesbaden, 17.10.2006 - 3 E 1825/05 Wenn der Verbotstatbestand nicht aus sich heraus klar umrissen und bestimmt sei oder Anhaltspunkte dafür bestünden, dass die Rechtsnorm in der Praxis weiter oder enger ausgelegt und angewendet werde als der Wortlaut nahe lege, sei zur Bestimmung der Reichweite des Verbotes die Ermittlung der ausländischen Rechtsauslegung und Anwendung erforderlich (BVerfGE 76, 143 = InfAusIR 1988, 87; BVerfG, Beschluss vom 09.11.1988 - 2 BvR 288, 388/88 = InfAusIR 1989, 63; BVerfG, Beschluss vom 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89 -).
Auch die Interpretation der vorgenannten Strafvorschriften durch den Federal Sharia Court in seinem Urteil vom 12.08.1984 deutet daraufhin, dass diese Normen nicht nur dem Ziel dienen, den öffentlichen Frieden zwischen orthodoxen Muslimen und Ahmadis aufrecht zu erhalten (so auch BVerfG, Beschluss vom 23.09.1991 - 2 BvR 1350/89 -).
- BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 52.91
Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls - Rechtmäßigkeit der …
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht - 1. Kammer des 2. Senats - in seinen Beschlüssen vom 23. September 1991 - 2 BvR 1350/89 und 1352/89 -, vom 14. Januar 1992 (InfAuslR 1992, 145 mit Anordnung von Petzke, BayVBL. 1992, 369) sowie vom 12. März 1992 - 2BvR 1352/89 u.a. - in Frage gestellt, daß dem Urteil des Bundes-Shariat-Gerichts vom 13. August 1984 eine Geltung der genannten Strafvorschriften nur für den Außenbereich entnommen werden kann. - BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 51.91
Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls - Rechtmäßigkeit der …
- VG Koblenz, 18.12.1992 - 8 K 1285/88
Antrag eines pakistanischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Asyl; …
- BVerwG, 23.06.1992 - 9 B 71.92
Anspruch auf Anerkennung eines Klägers als Asylberechtigten wegen Verletzung der …
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