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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.04.1991 - 2 BvR 150/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1629
BVerfG, 23.04.1991 - 2 BvR 150/91 (https://dejure.org/1991,1629)
BVerfG, Entscheidung vom 23.04.1991 - 2 BvR 150/91 (https://dejure.org/1991,1629)
BVerfG, Entscheidung vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91 (https://dejure.org/1991,1629)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung - Starfbefehlsverfahren - Ausländer - Unzureichende Deutschkenntnisse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2208
  • NStZ 1991, 446
  • StV 1991, 497
  • StV 1991, 498
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1991 - 2 BvR 150/91
    Wie bei der Beurteilung aller Wiedereinsetzungsvoraussetzungen dürfen bei der Bewertung der Angemessenheit der dem Beschwerdeführer zur Wahrnehmung eigener Sorgfaltspflichten zuzugestehenden Frist und der hinreichenden deutschen Sprachkenntnisse eines Betroffenen die Anforderungen an das, was ein Betroffener zur Erlangung von Wiedereinsetzung zu tun habe, nicht überspannt werden, weil die Verwirklichung des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG von der Gewährung der Wiedereinsetzung abhängt (vgl. BVerfGE 31, 388 >39O<; st. Rspr.).
  • VG Gelsenkirchen, 20.12.2016 - 9 L 2647/16

    Fahrerlaubnisentziehung Probezeit Bußgeldbescheid evidente Unrichtigkeit Evidenz …

    Rn. 36 Vgl. LSG NRW, Urteil vom 7. Oktober 2020 - L 6 AS 27/09 -, juris Rn. 22; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91 -, juris Rn. 11.
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2025 - 1 Ws 2/25

    Wirksamkeit der Zustellung eines nachträglichen Gesamtstrafenbeschlusses

    So muss derjenige, dem eine gerichtliche Entscheidung ohne eine ihm verständliche Rechtsmittelbelehrung zugestellt wird, der aber den Inhalt des zugestellten Dokuments jedenfalls soweit erfassen kann, dass er erkennt, es könnte sich um ein amtliches Schriftstück handeln, das eine ihn belastende Verfügung enthält, ihm im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht zumutbare Anstrengungen entfalten, sich innerhalb angemessener Frist Gewissheit über den genauen Inhalt des Schriftstücks zu verschaffen (vgl. BVerfGE 42, 120, 125 f.; 86, 280, 284 f.; BVerfG NStZ 1991, S. 446 f. sowie Kammerbeschluss vom 19. April 1995 - 2 BvR 2295/94 -, juris Rn. 18 ff.).

    Rn. 49 Dasselbe gilt, soweit die Versäumung einer Rechtsmittelfrist gemäß § 44 Satz 2 StPO als unverschuldet anzusehen ist, wenn die Belehrung nach den § 35a Satz 1 und 2 StPO unterblieben ist und die fehlende Übersetzung einer Rechtsmittelbelehrung einer unterbliebenen Rechtsmittelbelehrung gleichsteht (vgl. dazu BVerfG NJW 1975, 1597; StV 1991, 497; BGHSt 30 182; KG JR 1977 130).

  • BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Steuerstrafverfahren

    Auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalls muß beurteilt werden, innerhalb welcher Zeit dem Betroffenen welche Maßnahmen zumutbar waren, um ihn in die Lage zu versetzen, den Inhalt des Strafbefehls und der Rechtsmittelbelehrung zu verstehen (vgl. BVerfGE 42, 120 [125 f.]; 86, 280 [284, 285]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. April 1991, NStZ 1991, S. 446 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2021 - 12 B 477/21

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein verwaltungsgerichtliches …

    Rn. 22 BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91, 2 BvR 254/92 -, juris Rn. 20, vom 8. November 1991 - 2 BvR 1388 bis 1391/91 -, juris Rn. 3, und vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91 -, juris Rn. 11, jeweils m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 1 B 177.93 -, juris Rn. 3.

    Rn. 24 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91 -, a. a. O. Rn. 12, m. w. N.

  • OLG Hamm, 06.12.2000 - 5 Ws 261/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Ausländer, Widerrufsbeschluss ohne …

    Auf eine solche Fallgestaltung ist, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung in Ergänzung einer früheren Entscheidung (vgl. BVerfGE 40, 95 = NJW 1975, 1597) klargestellt hat, die Vorschrift des § 44 S. 2 StPO nicht unmittelbar anwendbar (vgl. BVerfG, StV 1991, 497; NJW 1976, 1021).

    Versäumt ein der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtiger Ausländer, dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung in deutscher Sprache ohne eine ihm verständliche Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden ist, die Rechtsmittelfrist, so verbieten es zwar nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die Rechtschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1 GG, die Versäumung der Rechtsmittelfrist, soweit sie auf den unzureichenden Sprachkenntnissen des Ausländers beruht, als verschuldet anzusehen (vgl. BVerfG, StV 1995, 394; 1991, 497; NJW 1976, 1021).

    Kann daher der Ausländer das in deutscher Sprache verfasste Schriftstück jedenfalls so weit erfassen, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handeln könnte, das eine ihn belastende Verfügung enthält, so hat er im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, sich innerhalb angemessener Frist Gewissheit über den genauen Inhalt des Schriftstückes zu verschaffen; unternimmt ein Ausländer aus vermeidbarer Gleichgültigkeit oder aufgrund anderer, auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführenden Umstände solche zumutbaren Anstrengungen nicht und erlangt er deshalb erst nach Ablauf dieser angemessenen Frist Kenntnis von dem genauen Inhalt des Schriftstücks, so ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden und nach dem Grundgedanken des Wiedereinsetzungsrechts sachgerecht, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu versagen (vgl. BVerfG, StV 1995, 394; 1991, 497; NJW 1976, 1021).

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - 3 Kart 186/15

    Voraussetzungen der Verlängerung der Frist zur Anzeige der Vereinbarung eines …

    Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht dürfen angesichts der Bedeutung der Wiedereinsetzung für den verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutz der Betroffenen jedoch nicht überspannt werden (BVerfG NJW 1991, 2208; Klemm, NVwZ 1989, 104;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Auflage, § 32 Rn. 20).
  • BVerwG, 17.12.1993 - 1 B 177.93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Säumnis - Ausländer - Vorwerfbarkeit - …

    Wird daher einem Ausländer ein Bescheid zugestellt, dessen Rechtsmittelbelehrung ihm unverständlich ist, kann er aber seine Bedeutung jedenfalls soweit erfassen, daß es sich um ein amtliches Schriftstück handeln könnte, das eine ihn belastende Entscheidung enthält, so können im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht zumutbare Anstrengungen verlangt werden, sich innerhalb angemessener Frist Gewißheit über den genauen Inhalt des Schriftstücks zu verschaffen (BVerfG, Beschluß vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91 - NJW 1991, 2208 ; Beschluß vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91, 254/92 - NVwZ 1992, 1080 ).
  • FG München, 21.04.1996 - 2 K 3415/96

    Verzicht auf das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift auf Steuererklärungen …

    Selbst wenn er sich bereits mehrere Jahre in Deutschland aufgehalten hat, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß er aufgrund seiner Sprachkenntnisse zum Verständnis des amtlichen Vordrucks in der Lage ist (vgl. BVerfG-Beschluß vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91, NJW 1991, 2208, 2209 unter I 2 b).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Kart 21/16

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung …

    Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht dürfen angesichts der Bedeutung der Wiedereinsetzung für den verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutz der Betroffenen jedoch nicht überspannt werden (BVerfG NJW 1991, 2208; Klemm, NVwZ 1989, 104;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Auflage, § 32 Rn. 20).
  • VG Düsseldorf, 11.04.2012 - 22 K 6259/11

    Klagefrist, Zustellung, Ersatzzustellung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, …

    Rn. 33 vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 1 B 177/93 -, Juris Rn. 3 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 23. April 1991 - 2 BvR 150/91 -, NJW 1991, 2208 und BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91, 254/92 - NVwZ 1992, 1080.
  • BVerfG, 08.11.1991 - 2 BvR 1388/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Wiedereinsetzung bei …

  • BGH, 10.11.1999 - 1 StR 561/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist; Verschulden …

  • OLG Karlsruhe, 02.09.2019 - 2 Ws 300/19

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Auswirkung fehlender Übersetzung des …

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 89/16
  • EGMR, 09.02.2006 - 50215/99

    Anspruch auf faires Verfahren: Verurteilung eines französischen Staatsbürgers in …

  • OLG Hamm, 30.08.1998 - 3 Ss OWi 730/98

    Ausländer, deutsche Sprache, eigene eidesstattliche Versicherung, …

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