Rechtsprechung
| BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ohne vorläufige Weiterzahlung von Dienstbezügen; Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sofortige Vollziehung - Entlassung - Probebeamter - Dienstbezüge - Fürsorgepflicht
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.09.1989 - 3 CS 89.02316
- BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89
Papierfundstellen
- NVwZ 1990, 853
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73
Datenzentrale Schleswig-Holstein
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89
Was danach der Dienstherr dem Beamten schuldet, läßt sich nur im Einzelfall genauer konkretisieren (vgl. BVerfGE 43, 154 ).Sie kann verletzt sein, wenn er die besonderen Umstände des Falles nicht würdigt (vgl. BVerfGE 43, 154 ).
- BVerwG, 05.03.1964 - II C 101.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89
Die Erwägung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der Entlassungsverfügung - nicht nur mit der Folge, daß, was zu unterscheiden ist (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 5. März 1964 - II C 101.63 - und vom 12. September 1988 - 2 C 35.88 -), die Entlassungsverfügung sofort wirksam wird, sondern auch, daß jede, sei es auch teilweise, Fortzahlung der Bezüge entfällt -lasse sich allein mit dem fiskalischen Gesichtspunkt begründen, daß der Antragsgegnerin nicht angesonnen werden könne, dem Beschwerdeführer vor endgültiger Klärung des Weiterbestehens seines Status als Probebeamter weiterhin Dienstbezüge zu zahlen, insbesondere im Blick auf etwaige Schwierigkeiten bei der tatsächlichen Realisierung der Rückforderung, trägt - obwohl im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur eine summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage möglich ist - das zu Lasten des Beschwerdeführers gewonnene Ergebnis verfassungsrechtlich nicht.Das Bundesverwaltungsgericht hat daher in solchen Fällen wiederholt die aufschiebende Wirkung der Klage, unter Berücksichtigung des sonstigen Einkommens des entlassenen Beamten, zur Vermeidung einer solchen Notlage und zur vorläufigen Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes einschließlich der für die Durchführung des anhängigen Verfahrens erforderlichen Beträge jedenfalls dann wiederhergestellt, wenn sich die Klage - wie hier - nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet erwiesen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. März 1964 - II C 101.63 - und vom 23. Januar 1970 - II C 42.69 - sowie vom 25. April 1972 - VI A 4.72 -, Buchholz 310 § 80 Nr. 20).
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89
Es steht demgemäß in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts außer Frage, daß die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein kann (BVerfGE 69, 315 ; 77, 381 ).
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89
Ist effektiver Rechtsschutz gesichert, kann das Bundesverfassungsgericht die dem Fachgericht obliegende konkrete Abwägung der widerstreitenden Interessen begrenzt auf die Verkennung der Bedeutung und Tragweite von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nachprüfen (vgl. BVerfGE 53, 30 ). - BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89
Die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes enthält für den Beschwerdeführer eine selbständige Beschwer, die sich nicht mit derjenigen durch die spätere Hauptsacheentscheidung deckt (vgl. BVerfGE 35, 263 ). - BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82
Zwischenlager Gorleben
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89
Es steht demgemäß in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts außer Frage, daß die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein kann (BVerfGE 69, 315 ; 77, 381 ). - BVerwG, 12.09.1988 - 2 C 35.88
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes - Überwiegendes …
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89
Die Erwägung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der Entlassungsverfügung - nicht nur mit der Folge, daß, was zu unterscheiden ist (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 5. März 1964 - II C 101.63 - und vom 12. September 1988 - 2 C 35.88 -), die Entlassungsverfügung sofort wirksam wird, sondern auch, daß jede, sei es auch teilweise, Fortzahlung der Bezüge entfällt -lasse sich allein mit dem fiskalischen Gesichtspunkt begründen, daß der Antragsgegnerin nicht angesonnen werden könne, dem Beschwerdeführer vor endgültiger Klärung des Weiterbestehens seines Status als Probebeamter weiterhin Dienstbezüge zu zahlen, insbesondere im Blick auf etwaige Schwierigkeiten bei der tatsächlichen Realisierung der Rückforderung, trägt - obwohl im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur eine summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage möglich ist - das zu Lasten des Beschwerdeführers gewonnene Ergebnis verfassungsrechtlich nicht. - VGH Bayern, 11.09.1989 - 3 CS 89.02316
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89
Der Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. September 1989 - 3 CS 89.02316 - verletzt Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes . - BVerfG, 01.10.1963 - 1 BvR 415/63
Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89
Dem Beschwerdeführer ist insoweit ausreichender Rechtsschutz gesichert (vgl. BVerfGE 35, 379 ; 17, 120 ). - BVerfG, 17.07.1973 - 1 BvQ 8/73
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89
Dem Beschwerdeführer ist insoweit ausreichender Rechtsschutz gesichert (vgl. BVerfGE 35, 379 ; 17, 120 ). - BVerwG, 23.01.1970 - II C 42.69
Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Anspruch auf Versorgungsbezüge
- BVerwG, 25.04.1972 - VI A 4.72
- OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 MB 21/18
Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe
Rn. 70 Insoweit kann der Antragsteller auch nicht unter Bezugnahme auf den Kammerbeschluss des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1989 (- 2 BvR 1547/89 -, NVwZ 1990, 853) damit gehört werden, dass die Antragsgegnerin durch die Anordnung des Sofortvollzugs ihre Fürsorgepflicht verletzt und auch diese als Antragstellerinteresse nicht in die Abwägung eingestellt habe.In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung des Sofortvollzugs einer Entlassung auch allein in Ansehung eines Anteils an der Alimentation gewährt werden kann, wenn sich die zur Hauptsache erhobene Klage nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet oder begründet, sondern als offen darstellt und daher die nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende Abwägungsentscheidung nicht bereits durch die Erfolgsaussichten des im Hauptsacheverfahren erhobenen Rechtsbehelfs indiziert ist (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 25.4.1972 -VI A 4.72-, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 20; BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89-, NVwZ 1990, 853; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.6.2006 - 5 ME 8/06 - Beschl. v. 1.8.2007 -5 ME 121/07-, NVwZ-RR 2008 483 ff;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.3.2009 - 5 ME 438/08 -, juris, Rn. 5).
- BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Abordnung eines Beamten bei Gefahr der …
Sie verpflichtet den Dienstherrn, bei seinen Entscheidungen die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 43, 154 sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, S. 853). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2025 - 6 B 1231/24
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden
Rn. 13 vgl. bejahend etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.4.2022 - OVG 4 S 10/22 -, IÖD 2022, 175 = juris Rn. 6 in Auseinandersetzung mit BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853 = juris Leitsatz 2 und Rn. 10; generell zu die Anordnung der sofortigen Vollziehung tragenden fiskalischen Interessen OVG NRW, Beschluss vom 23.7.2019 - 1 B 719/19 -, juris Rn. 37 f. m. w. N.; Külpmann, in: Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 8. Aufl. 2025, § 36 Rn. 46 ff.,.
- BVerwG, 25.08.2008 - 2 VR 1.08
Änderung eines Beschlusses i.S.d. § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) …
Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 1574/89 - (NVwZ 1990, 853) betrifft den Fall, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entlassung des Probebeamten allein auf fiskalische Gesichtspunkte gestützt war. - OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2018 - 10 N 34.17
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender Bewährung; …
Das Beamtenverhältnis auf Probe ist geschaffen worden, um dem Dienstherrn die Möglichkeit zu geben, Eignung, Fähigkeiten und Leistung des Beschäftigten zu erproben und sich von ihm ohne Schwierigkeiten zu trennen, wenn er den Ansprüchen und Erwartungen des Dienstherrn nicht genügt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853). - VG Karlsruhe, 12.11.2014 - 4 K 2369/14
Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe wegen außerdienstlichen Fehlverhaltens
Rn. 32 Das Rechtsverhältnis eines Beamtenverhältnisses auf Probe ist dafür geschaffen, um dem Dienstherrn die Möglichkeit zu geben, Eignung, Fähigkeiten, Leistung des Beschäftigen zu erproben und sich von ihm ohne Schwierigkeiten zu trennen, wenn er den Ansprüchen und Erwartungen des Dienstherrn nicht genügt (BVerfG, Beschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 - NVwZ 1990, 853).Ohne Erfolg beruft sich der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 - NVwZ 1990, 853), wonach die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels zur Vermeidung einer Notlage und zur vorläufigen Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts des entlassenen Probebeamten jedenfalls dann wiederherzustellen sei, wenn sich der Widerspruch bzw. die Klage nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet erweise.
- VG Bremen, 20.03.2024 - 6 V 2012/23
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, 6 V 2012/34 - Entlassung aus dem …
Im Rahmen dieser Abwägung darf das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit einer Entlassungsverfügung hinsichtlich des Wegfalls der Zahlung der Bezüge nicht allein wegen fiskalischer Gründe bejaht werden, da ansonsten der Fürsorgegedanke nicht hinreichend berücksichtigt wird und somit ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vorliegt (BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853).Das Rechtsverhältnis des Beamtenverhältnisses auf Probe ist geschaffen, um dem Dienstherrn die Möglichkeit zu geben, Eignung, Fähigkeiten, Leistung des Beschäftigten zu erproben und sich von ihm ohne Schwierigkeiten zu trennen, wenn er den Ansprüchen und Erwartungen des Dienstherrn nicht genügt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853).
Im Rahmen dieser Abwägung darf das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit einer Entlassungsverfügung hinsichtlich des Wegfalls der Zahlung der Bezüge nicht allein wegen fiskalischer Gründe bejaht werden, da ansonsten der Fürsorgegedanke nicht hinreichend berücksichtigt wird und somit ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vorliegt (BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853).
- VG Bremen, 27.01.2022 - 6 V 2013/21
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder charakterlicher Eignung - …
Das Rechtsverhältnis des Beamtenverhältnisses auf Probe ist geschaffen, um dem Dienstherrn die Möglichkeit zu geben, Eignung, Fähigkeiten, Leistung des Beschäftigten zu erproben und sich von ihm ohne Schwierigkeiten zu trennen, wenn er den Ansprüchen und Erwartungen des Dienstherrn nicht genügt (BVerfG, Beschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853). - BVerwG, 03.02.2009 - 2 B 29.08
Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus einem Probebeamtenverhältnis wegen mangelnder …
Rn. 13 b) Die Klägerin ist außerdem der Auffassung, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 1574/89 - NVwZ 1990, 853) lege nahe, dass der Beamte dann, wenn er auf der Grundlage der den Dienstherrn treffenden Fürsorgepflicht für die Dauer des gegen die Entlassungsverfügung gerichteten Rechtsschutzverfahrens Bezüge erhalte, diese auch behalten dürfe, sodass das Urteil des Berufungsgerichts von dieser Rechtsprechung abweiche.Rn. 15 Die Beschwerde legt schon nicht dar, von welchem abstrakten Rechtssatz in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 1574/89 - (…a.a.O.) das Berufungsgericht mit welchem Rechtssatz abgewichen sein soll.
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2024 - 10 S 41.22
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; mangelnde gesundheitliche und …
Rn. 9 a. Hinsichtlich der anzulegenden Maßstäbe, an denen sich eine auf § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBG i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBG gestützte Entlassung von Probebeamtinnen und -beamten messen lassen muss, ist in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Ausführungen in der Beschwerde von Folgendem auszugehen: Das Beamtenverhältnis auf Probe ist geschaffen worden, um dem Dienstherrn die Möglichkeit zu geben, Eignung, Fähigkeiten und Leistung des Beschäftigten zu erproben und sich von ihm ohne Schwierigkeiten zu trennen, wenn er den Ansprüchen und Erwartungen des Dienstherrn nicht genügt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 1574/89 -, juris Rn. 8). - VG Gelsenkirchen, 07.08.2019 - 1 K 12795/17
Entlassung eines Beamten auf Widerruf wegen charakterlicher Ungeeignetheit; …
- VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21
Verstoß eines Polizeibeamten gegen seine Wohlverhaltenspflicht; achtloser Umgang …
- VG Gelsenkirchen, 05.08.2009 - 12 L 721/09
Technischer Beigeordneter der Stadt Marl weiterhin im Amt
- OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07
Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem …
- VG Freiburg, 31.05.2017 - 3 K 2065/17
Erfolgreicher Eilantrag des Frittlinger Bürgermeisters gegen sofortige Entlassung
- OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 438/08
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender Bewährung aufgrund mangelnder …
- BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 773/00
Verfassungsbeschwerde - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - Tätigkeit für das …
- VG Berlin, 15.10.2024 - 5 L 433.24
Kein Mitbestimmungsrecht für Schulleiterstellen an Berliner Grundschulen; …
- BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 1261/99
Verfassungsbeschwerde - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - Tätigkeit für das …
- VGH Hessen, 23.08.1995 - 1 UE 2433/91
Ernennung eines Richters auf Probe zum Staatsanwalt unter Berufung in das …
- OVG Niedersachsen, 28.01.2026 - 5 LC 61/23
Kein Zahlungsanspruch auf höhere Besoldung des Beamten während des …
- VG Bremen, 13.09.2024 - 6 V 1953/24
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe - beamtenrechtliche Eignung; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2026 - 10 S 18.25
Bundespolizei, Entlassung eines Beamten auf Probe, Anordnung der sofortigen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2022 - 4 S 10.22
Entlassung eines sich nicht bewährt habenden Probebeamten
- VG Frankfurt/Main, 07.05.2012 - 9 L 297/12
Zur Feststellung der persönlichen Eignung eines Hochschullehrers bei der …
- VG Magdeburg, 26.01.2022 - 5 B 293/21
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
- VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 1 S 10.02444
Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2008 - 21 A 983/06
Rechtmäßigkeit der Rückforderung geleisteter Beamtenbezüge nach Entlassung aus …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2003 - 1 B 1124/03
Rechtmäßigkeit einer beamtenrechtlichen Entlassungsverfügung wegen der …
- VG Düsseldorf, 06.11.2019 - 13 L 2423/19
- VG Magdeburg, 26.10.2023 - 5 B 309/23
Veröffentlichung eines frauenverachtenden Bildes in Sozialem Medium als …
- VG Gelsenkirchen, 23.06.2008 - 12 L 533/08
Beamter auf Probe, Entlassung, Zurruhesetzung, Bewährung, Dienstunfähigkeit, …
- VG Gelsenkirchen, 19.12.2005 - 12 L 1488/05
Versorgungsbezüge, Erwerbseinkommenseinkünfte, Kapitalvermögen, Steuerbescheid, …
- VG Gelsenkirchen, 13.12.2024 - 1 L 1591/24
Entlassung; Widerrufsbeamter; Verhinderung auf unabsehbare Zeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2002 - 1 B 963/02
Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Rückwirkung einer zulässigen Umdeutung …
- VG Magdeburg, 22.07.2025 - 5 A 102/24
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
- VG Braunschweig, 29.01.2007 - 7 B 485/06
Anwärterbezüge; Arglist; arglistige Täuschung; Beamter; Begründung; Bezüge; …
- VG Braunschweig, 06.07.2004 - 7 A 704/02
Beamter; Besoldung; Billigkeitsentscheidung; Rückforderung; Sonderzuwendung
- OVG Sachsen, 31.05.2000 - 2 BS 58/00
- OVG Berlin, 24.09.2002 - 4 S 32.02
- VG Potsdam, 29.03.1995 - 2 L 68/95
Entlassung eines Beamten wegen mangelnder Bewährung; Alkoholproblem mit …
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