Rechtsprechung
| BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Anspruch eines ausgeschiedenen Beamten auf Widerruf bzw. eines Beamten auf Zeit auf Nachversicherung in einer Zusatzversorgungseinrichtung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst; Beamtenrechtliches Alimentationsprinzip und Fürsorgepflicht des Dienstherrn als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5
Ansprüche eines ausgeschiedenen Beamten auf Widerruf und auf Zeit auf Nachversicherung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 28.06.2005 - 17 K 318/05
- VGH Baden-Württemberg, 01.08.2006 - 4 S 1524/05
- BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 506
- FamRZ 2008, 960
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (23)
- BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
Altersversorgung bei Ausscheiden des Beamten aus dem Dienst
Auszug aus BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06
Den sich hieraus und aus dem Sozialstaatsprinzip ergebenden Anforderungen an eine Mindestversorgung ausgeschiedener Beamter hat der Gesetzgeber indes ausreichend Rechnung getragen, indem er deren Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung angeordnet hat (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 -, juris, Rn. 4; auch OVG NW…, Urteil vom 18. August 2000 - 12 A 179/00 -, NWVBl 2001, S. 237 ).Denn zwischen einem Zeitbeamtenverhältnis einerseits und einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis andererseits bestehen grundlegende strukturelle Unterschiede, die geeignet sind, die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 52, 303 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 -, juris, Rn. 5).
Rn. 18 cc) Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers rechtfertigen diese strukturellen Unterschiede zwischen dem Beamtenverhältnis auf der einen und dem Angestelltenverhältnis auf der anderen Seite die Ungleichbehandlung, die durch den Ausschluss ausgeschiedener Beamter von der Nachversicherung in der Zusatzversorgung hervorgerufen werden kann, nicht nur im Hinblick auf vorzeitig ausgeschiedene Lebenszeitbeamte (so schon BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 -, juris), sondern auch in Bezug auf entlassene Beamte auf Zeit.
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06
Ein Beamter ist seinem Dienstherrn darüber hinaus in besonderer Weise zur Treue verpflichtet (vgl. BVerfGE 39, 334 ).Auch den Beamten auf Widerruf trifft eine besondere politische Treuepflicht gegenüber seinem Dienstherrn (vgl. BVerfGE 39, 334 ); auch er ist dem beamtenrechtlichen Disziplinarrecht unterstellt (vgl. BVerfGE 33, 44 ).
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06
Im Gegenzug haben Beamte gegen den Dienstherrn einen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation (vgl. BVerfGE 26, 79 ; 44, 249 ; 117, 330 ; 117, 372 ; stRspr).Auch für das Beamtenverhältnis auf Zeit gelten daher die durch Art. 33 Abs. 5 GG abgesicherten, hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (vgl. BVerfGE 44, 249 ).
- BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02
Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für …
Auszug aus BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06
Es gibt keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, dem zufolge Rechtsreferendare im Vorbereitungsdienst zu alimentieren sind (vgl. BVerfGE 33, 44 ; auch BVerwG, Urteil vom 25. September 2003 - 2 C 20/02 -, NVwZ 2004, S. 347 ).Die Erledigung von Dienstobliegenheiten war bestimmungsgemäß lediglich eine Nebenfolge der berufspraktischen Übungen; ein Anspruch auf amtsangemessene Alimentation stand dem Beschwerdeführer während des Vorbereitungsdienstes nicht zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2003 - 2 C 20/02 -, NVwZ 2004, S. 347 ).
- BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den …
Auszug aus BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06
Es gibt keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, dem zufolge Rechtsreferendare im Vorbereitungsdienst zu alimentieren sind (vgl. BVerfGE 33, 44 ; auch BVerwG…, Urteil vom 25. September 2003 - 2 C 20/02 -, NVwZ 2004, S. 347 ).Auch den Beamten auf Widerruf trifft eine besondere politische Treuepflicht gegenüber seinem Dienstherrn (vgl. BVerfGE 39, 334 ); auch er ist dem beamtenrechtlichen Disziplinarrecht unterstellt (vgl. BVerfGE 33, 44 ).
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Versorgungsänderungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06
Auch das beamtenrechtliche Alimentationsprinzip, das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 117, 372 ; stRspr), gebietet eine solche zusätzliche Altersversorgung nicht.Zwar verpflichtet das Alimentationsprinzip den Dienstherrn, den Beamten - auch den Beamten auf Zeit - und seine Familie angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 107, 218 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten …
Auszug aus BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06
Auch das beamtenrechtliche Alimentationsprinzip, das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 117, 372 ; stRspr), gebietet eine solche zusätzliche Altersversorgung nicht.Im Gegenzug haben Beamte gegen den Dienstherrn einen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation (vgl. BVerfGE 26, 79 ; 44, 249 ; 117, 330 ; 117, 372 ; stRspr).
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Dreijahresfrist für Versorgungsbezüge
Auszug aus BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06
Auch das beamtenrechtliche Alimentationsprinzip, das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 330 ; 117, 372 ; stRspr), gebietet eine solche zusätzliche Altersversorgung nicht.Im Gegenzug haben Beamte gegen den Dienstherrn einen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation (vgl. BVerfGE 26, 79 ; 44, 249 ; 117, 330 ; 117, 372 ; stRspr).
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06
Ein Anspruch auf lebenslange Alimentation steht den Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst nicht zu (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 98, 365 ). - BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
Hamburger Ruhegeldgesetz
Auszug aus BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06
Ein Anspruch auf lebenslange Alimentation steht den Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst nicht zu (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 98, 365 ). - BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 84/03
Betriebliche Altersversorgung - Vordienstzeiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.1992 - 12 A 117/89
Beamte; Nachversicherung; Beamter auf Widerruf; Verfassungswidrigkeit
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02
Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
- BVerfG, 27.06.1974 - 2 BvR 429/72
Richteramtsbezeichnungen
- BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 33/66
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2000 - 12 A 179/00
Voraussetzungen des Vorliegens eines zusatzversorgungsrechtlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 01.08.2006 - 4 S 1524/05
- RG, 21.01.1913 - III 288/12
Pension der Eisenbahn-Landmesser
- RG, 11.10.1900 - IV 155/00
Pensionsgesetz
- VG Düsseldorf, 16.04.2015 - 23 K 6871/13
Beamtenversorgungsrecht auf dem Prüfstand vor dem EuGH
Diesen Anspruch hat der Gesetzgeber - so die nationale Rechtsprechung - mit der Anordnung der Nachversicherung für ausgeschiedene Beamte in § 8 SGB VI erfüllt (…Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschlüsse vom 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 -, unter: bverfg.de, Rn. 4, und vom 20. Februar 2008 - 2 BvR 1843/06 -, unter: bverfg.de, Rn. 16; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 18. August 2000 - 12 A 179/00 -, unter: nrwe.de, Rn. 63, 65, 75). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2020 - 3 A 1194/18
Streit um einen Anspruch auf Entschädigung von Vermögensnachteile wegen …
Rn. 210 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06 -, juris Rn. 18. - OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 15/13
Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den …
Denn zwischen einem Beamtenverhältnis einerseits und einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis andererseits bestehen grundlegende strukturelle Unterschiede, die geeignet sind, etwaige Ungleichbehandlungen zu rechtfertigen (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 BvR 1843/06 -, NVwZ-RR 2008, 506 [m. w. N.]).
- BVerwG, 24.11.2015 - 5 P 13.14
Beamte auf Lebenszeit; Beamte auf Probe; beamtenrechtlicher Einstellungsbegriff; …
Sachliche Gründe, die geeignet sind, Differenzierungen zu rechtfertigen, ergeben sich aus den grundlegenden strukturellen Unterschieden zwischen Beamten- und Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst (BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 20. Februar 2008 - 2 BvR 1843/06 - NVwZ-RR 2008, 506 …und vom 21. März 2015 - 1 BvR 2031/12 - NZA-RR 20125, 669 Rn. 9). - BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 861/13
Nichtannahmebeschluss: Zur Altersversorgung von wegen Überschreitung der …
Differenzierungen im Versorgungsrecht zwischen Beamten und im Arbeitsverhältnis Beschäftigten sind aufgrund der Besonderheiten der Alimentation im Ausgangspunkt gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 139, 19 ); ein Günstigkeitsvergleich kann dabei nicht auf einzelne Gesichtspunkte beschränkt werden, sondern muss das Gesamtsystem berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2008 - 2 BvR 1843/06 -, juris, Rn. 15 ff.). - VG Freiburg, 10.12.2024 - 6 K 3054/23
Erfolglose Klage eines Beamten auf Widerruf auf Nachzahlung eines zusätzlichen …
Denn aufgrund der Besonderheiten des Rechtsverhältnisses eines Beamten auf Widerruf, welches sich grundsätzlich von demjenigen anderer Beamtengruppen unterscheidet, gilt der Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG gegenüber einem Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gerade nicht (…BVerfG, Beschlüsse vom 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92 - juris Rn. 5, vom 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06 - juris Rn. 11 …und vom 12.04.1972 - 2 BvR 704/70 - juris Rn. 27;… BVerwG, Beschlüsse vom 17.03.2014 - 2 B 45.13 - juris Rn. 16 …und vom 31.01.1989 - 2 B 2.89 - juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 31.03.2021 - 4 S 3460/20 - juris Rn. 15 ). - BVerfG, 21.03.2015 - 1 BvR 2031/12
Nichtannahmebeschluss: Beschränkung der Weiterbeschäftigungspflicht gem § 9 Abs …
Schon im Ausgangspunkt bestehen grundlegende strukturelle Unterschiede zwischen Beamten- und Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst, die grundsätzlich geeignet sind, eine unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 52, 303 ; 63, 152 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2008 - 2 BvR 1843/06 -, juris, Rn. 15 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 31.03.2021 - 4 S 3460/20
Pensionsansprüche für Widerrufsbeamte
Aufgrund dieser Besonderheiten gilt der Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG gegenüber einem Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst nicht (…BVerfG, Beschlüsse vom 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92 -, Juris Rn. 5, vom 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06 -, Juris Rn. 11, …und vom 12.04.1972 - 2 BvR 704/70 -, Juris Rn. 27; BVerwG…, Beschluss vom 17.03.2014 - 2 B 45.13 -, Juris Rn. 16, …und vom 31.01.1989 - 2 B 2.89 -, Juris Rn. 2;… Senatsurteil vom 09.12.2009 - 4 S 2158/07 -, Juris Rn. 29). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13
Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den …
Denn zwischen einem Beamtenverhältnis einerseits und einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis andererseits bestehen grundlegende strukturelle Unterschiede, die geeignet sind, etwaige Ungleichbehandlungen zu rechtfertigen (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 BvR 1843/06 -, NVwZ-RR 2008, 506 [m. w. N.]). - BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 69.08
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst; Weiterversicherungsanspruch; …
Mangels einer dem Beamtenstatus entsprechenden Rechtsstellung von Professurvertretungen kann auch die von Art. 33 Abs. 5 GG umschlossene Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht anspruchsbegründend wirken (ablehnend schon für Beamte auf Widerruf und auf Zeit BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 BvR 1843/06 - NVwZ-RR 2008, 506 = ZBR 2008, 350 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 05.11.2009 - 4 S 2158/07
Anspruch eines Beamten auf Widerruf auf Nachversicherung in einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2026 - 4 B 37.24
Feuerwehrtechnischer Beamter; Arbeitszeit; Rettungsdiensttätigkeit; Verhältnis …
- LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13
Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für …
- VG Karlsruhe, 10.02.2009 - 5 K 1406/08
Familienzuschlag; Gleichstellung verheirateter und verpartnerter Beamter
- VG Hannover, 08.04.2019 - 17 A 4016/18
Beamter auf Widerruf; mittlerer Dienst; Vorbereitungsdienst; Weiterbeschäftigung
- SG Berlin, 17.03.2015 - S 120 AL 102/13
Arbeitslosenversicherung - Kein Berechtigung auf Begründung eines …
- SG Berlin, 17.03.2015 - L 14 AL 92/15
Feststellung der Versicherungspflicht eines Beamten auf Zeit auf Antrag in der …
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