Rechtsprechung
| BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1906/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; GG Art. 103 Abs. 2
Justizgrundrechte - Gesetzesbestimmtheit: Verfassungsmäßigkeit des Tatbestands und der Anwendung der Strafvorschrift des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 19.11.1998 - 2090 Js 9286/98
- BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1906/99
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung
Auszug aus BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1906/99
Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige Bemühung, die darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern, selbst wenn es sich dabei nur um eine vermittelnde Tätigkeit handelt (vgl. BGHSt 29, 239 ; 31, 145, 147; 34, 124, 125;… BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 29). - BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
Begriff des unerlaubten Handeltreibens
Auszug aus BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1906/99
Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige Bemühung, die darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern, selbst wenn es sich dabei nur um eine vermittelnde Tätigkeit handelt (vgl. BGHSt 29, 239 ; 31, 145, 147; 34, 124, 125;… BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 29). - BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69
Porst-Fall
Auszug aus BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1906/99
Der in Art. 103 Abs. 2 GG niedergelegte Bestimmtheitsgrundsatz zwingt nicht dazu, im Strafrecht auf die Verwendung auslegungsfähiger Begriffe zu verzichten (vgl. BVerfGE 28, 175 >183<).
- BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des …
Auszug aus BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1906/99
Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige Bemühung, die darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern, selbst wenn es sich dabei nur um eine vermittelnde Tätigkeit handelt (vgl. BGHSt 29, 239 ; 31, 145, 147; 34, 124, 125;… BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 29). - BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91
Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten
Auszug aus BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1906/99
Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige Bemühung, die darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern, selbst wenn es sich dabei nur um eine vermittelnde Tätigkeit handelt (vgl. BGHSt 29, 239 ; 31, 145, 147; 34, 124, 125; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 29). - BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 2229/92
Justizgrundrechte - Gesetzesbestimmtheit: Verfassungsmäßigkeit des Tatbestands …
Auszug aus BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1906/99
Die Tat ist deshalb auch dann rechtlich vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln - etwa weil auf der Käuferseite zum Schein Polizeibeamte auftreten - nicht erreicht wird (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 2229/92 -).
- BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …
(1) Das Bundesverfassungsgericht (jeweils 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 2229/92 und Beschl. vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1906/99) hat in zwei Fällen Verfassungsbeschwerden, mit denen geltend gemacht worden war, dass die tradierte Auslegung des Begriffs Handeltreiben gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstoße, mangels Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen. - BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; fehlende Veräußerung; Anbau; …
Rn. 8 bb) Dieses Begriffsverständnis ist zwar weit, hält sich aber noch im Rahmen des möglichen Wortsinns des Begriffs "Handeltreiben" (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 2229/92 - und vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1906/99 -).Die Tat ist deshalb auch dann rechtlich vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln nicht erreicht wird (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Oktober 1999, a.a.O.).
- BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Deliktstypus; Vollendung); …
Denn Handeltreiben ist kein Erfolgsdelikt; die Tat ist deshalb auch dann rechtlich vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln nicht erreicht wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1906/99; BGH…, Beschluss vom 6. November 1991 - 3 StR 406/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 30), gleich aus welchem Grund (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 70). - BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03
Vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anfragebeschluss des dritten …
Zur Begründung ist in der Kammerentscheidung ausgeführt, daß die von der Rechtsprechung vorgenommene Auslegung des Begriffs, nach der etwa weder eine gesicherte Lieferquelle noch Verfügungsgewalt des Täters für die Annahme vollendeten Handeltreibens erforderlich ist und der Tatbestand auch dann erfüllt ist, wenn es nicht zur Anbahnung bestimmter Geschäfte oder gar zum Abschluß eines Vertrags und dessen Erfüllung gekommen ist, nicht über den Wortsinn der §§ 29 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG hinausgeht (Beschluß vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1906/99). - LG Frankfurt/Main, 02.07.2021 - 8 KLs 17/20 Vermittlungsgeschäfte sind hierbei eine typische Form der Förderung fremder Umsatzgeschäfte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 199, Az. 2 BvR 1906/99;… Weber, BtMG, 5. Auflage, 2017, § 29 Rn. 423 m.w.N.).
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