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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 1996/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1875
BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 1996/89 (https://dejure.org/1991,1875)
BVerfG, Entscheidung vom 11.04.1991 - 2 BvR 1996/89 (https://dejure.org/1991,1875)
BVerfG, Entscheidung vom 11. April 1991 - 2 BvR 1996/89 (https://dejure.org/1991,1875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Strafsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittelbelehrung - Frist - Wiedereinsetzung - Vorheriger Stand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2277
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 1996/89
    Deshalb dürfen bei Anwendung und Auslegung der Wiedereinsetzungsregelungen die Anforderungen zur Erlangung von Wiedereinsetzung nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 41, 332 [334 f.]).
  • BVerfG, 02.03.2014 - 2 BvR 53/13

    Wiederaufnahme eines Bußgeldverfahrens wegen Nichtentrichtung von Beiträgen zur …

    Jedenfalls wenn es um eine Wiedereinsetzung im Strafverfahren - einschließlich des Wiederaufnahmeverfahrens - geht, widerspräche die Zurechnung anwaltlichen Mitverschuldens an der Fristversäumung wie auch die Annahme, dass im Falle anwaltlicher Vertretung eine sonst gebotene Belehrung über die Wiedereinsetzung entbehrlich wird, offenkundig den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die für die Zurechnung anwaltlichen Verschuldens bei der Wiedereinsetzung aus den Besonderheiten des Strafverfahrens folgen (vgl. BVerfGE 60, 253 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 1990 - 2 BvR 591/90 -, juris; vom 11. April 1991 - 2 BvR 1996/89 -, juris), und den demgemäßen Wertungen des Strafprozessrechts.
  • VerfGH Bayern, 08.07.2020 - 93-VI-19

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem …

    Es bedarf lediglich der Glaubhaftmachung, dass der Belehrungsmangel kausal für die Fristversäumnis war; die Anforderungen an das Kausalitätserfordernis dürfen dabei nicht überspannt werden (vgl. BVerfG vom 11.4.1991 NJW 1991, 2277).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96
    Damit sind - ohne daß dadurch die Anforderungen an die Darlegungen zur Kausalität überspannt würden (vgl. BVerfG [3. Kammer des 2. Senats] NJW 1991, 2277 ) - die Voraussetzungen der gesetzlichen Vermutung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung nicht gegeben.
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