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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,35
BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86 (https://dejure.org/1987,35)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.1987 - 2 BvM 2/86 (https://dejure.org/1987,35)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 (https://dejure.org/1987,35)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verurteilung - Freiheitsstrafe - Drittstaat - Erneute Verurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Auslieferungsentscheidungen vor dem Hintergrund des Grundsatzes "ne bis in idem"

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Art. 25 GG und die Anwendung völkerrechtswidrigen ausländischen Rechts (Dr. Rainer Hofmann; ZaöRV 1989, 41)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 75, 1
  • NJW 1987, 2155
 
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Wird zitiert von ... (213)Zitiert selbst (23)

  • BVerfG - 2 BvM 1/86 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
    Rn. 20 Danach sei hier die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 2 GG zwingend geboten: Aus dem Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. Juli 1986 (Az. 3 Ausl. Reg. 108/83), mit dem ein unter dem Aktenzeichen 2 BvM 1/86 als Parallelverfahren geführter Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wurde, ergebe sich, daß der Bundesminister der Justiz als der zuständige Repräsentant des Verfassungsorgans Bundesregierung die Meinung vertrete, der völkerrechtliche ordre public verbiete in Fällen der vorliegenden Art die Auslieferung des Verfolgten an die Türkei.

    Der Bundesgerichtshof hat die Mitteilung des 4. Strafsenats übermittelt, wonach dieser an seiner im Parallelverfahren 2 BvM 1/86 abgegebene Stellungnahme festhält.

    Rn. 24 Der Generalbundesanwalt hat weitgehend auf seine ausführliche Stellungnahme vom 18. August 1986 im Parallelverfahren 2 BvM 1/86 verwiesen: Dort hatte er ausgeführt, daß die Nichtberücksichtigung einer vom Verfolgten in einem Drittstaat erlittenen Freiheitsentziehung die Auslieferung nicht unzulässig mache, da weder Regeln des Völkerrechts noch des deutschen Rechts einer Auslieferung des Verfolgten entgegenstünden.

    Sie wurden im vorliegenden Fall namentlich durch die Stellungnahme begründet, welche die Bundesregierung durch den Bundesminister der Justiz im genannten Parallelverfahren zu 2 BvM 1/86 abgegeben hatte und auf welche er gegenüber dem Oberlandesgericht München ausdrücklich hingewiesen hat (vgl. BVerfGE 23, 288 [316 ff.]; 65, 1 [14 f.]).

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
    Ernst zu nehmende Zweifel bestünden dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans oder den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abwiche (vgl. BVerfGE 23, 288; 64, 1 [14 f.]).

    Sie wurden im vorliegenden Fall namentlich durch die Stellungnahme begründet, welche die Bundesregierung durch den Bundesminister der Justiz im genannten Parallelverfahren zu 2 BvM 1/86 abgegeben hatte und auf welche er gegenüber dem Oberlandesgericht München ausdrücklich hingewiesen hat (vgl. BVerfGE 23, 288 [316 ff.]; 65, 1 [14 f.]).

    Rn. 43 1. Art. 25 GG zufolge sind bei der Gestaltung der innerstaatlichen Rechtsordnung durch den Normgeber und bei der Auslegung und Anwendung von Vorschriften des innerstaatlichen Rechts durch Verwaltung und Gerichte die allgemeinen Regeln des Völkerrechts zu beachten (BVerfGE 23, 288 [300]; 31, 145 [177]; Vorprüfungsausschuß…, Beschluß vom 11. Oktober 1985, EuGRZ 1985, S. 654 [Pakelli]); dies gilt gleichermaßen für das durch Zustimmungsgesetz gebilligte und von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Europäische Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957.

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (st. Rspr. vgl. nur BVerfGE 25, 269 [286]; 45, 187 [228]; 50, 205 [214 f.]).

    Schließlich ist die Verhängung einer Strafe von 18 Jahren Freiheitsentzug nicht schon als solche grausam, unmenschlich oder erniedrigend (vgl. zum Problem lebenslänglichen Freiheitsentzugs BVerfGE 45, 187).

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
    Anhaltspunkte dafür, daß dies den Anforderungen, die der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 1 BvR 990/82 zum Auslieferungsverkehr mit der Türkei aufgestellt hat (BVerfGE 63, 197 [208 ff.]), nicht gerecht würde, sind nicht ersichtlich.

    So hat das Bundesverfassungsgericht mehrmals (BVerfGE 59, 280 [282 ff.]; 60, 348 [355 f.]; 63, 197 [206 ff.]) entschieden, daß die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Auslieferung zwar grundsätzlich von der Wirksamkeit eines dem Auslieferungsersuchen zugrundeliegenden Strafurteils auszugehen und dessen Rechtmäßigkeit nicht nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts des ersuchenden Staates zu überprüfen haben.

  • BGH, 26.07.1984 - 4 ARs 8/84

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung nach im Inland eingetretener …

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
    Angesichts der Vielgestaltigkeit der Verjährungsregelungen in den einzelnen Rechtsordnungen (…vgl. die Nachweise bei Walter, Neue Verjährungsbestimmungen in deutschen Auslieferungsverträgen, GA 1981, S. 250 ff. [261]) spricht vieles für die Annahme, daß eine allgemeine Regel des Völkerrechts, die eine Auslieferung allein im Hinblick auf den Zeitablauf seit der betreffenden Tat und dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils hinderte, nicht besteht (in diesem Sinne auch der Bundesgerichtshof, NJW 1985, S. 570, 572).

    Die gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung bleibt von der Möglichkeit unberührt, die Auslieferung im Ermessenswege abzulehnen (BGH, NJW 1985, S. 570, 572; vgl. auch BGHSt 30, 55 [63 f.]).

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Italienisches Abwesenheitsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
    Der Kernbereich dieser Anforderungen zählt zu den unabdingbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und ist auch im Auslieferungsverkehr zu beachten (vgl. BVerfGE 63, 332 [337 ff.]).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (st. Rspr. vgl. nur BVerfGE 25, 269 [286]; 45, 187 [228]; 50, 205 [214 f.]).
  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
    Rn. 29 2. Eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG ist ferner nur dann zulässig, wenn die im Ausgangsverfahren aufgetauchten Zweifel entscheidungserheblich, das heißt zur Erledigung des Ausgangsrechtsstreits der Klärung bedürftig sind (vgl. BVerfGE 15, 25 [30]; 46, 342 [385]).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
    Rn. 43 1. Art. 25 GG zufolge sind bei der Gestaltung der innerstaatlichen Rechtsordnung durch den Normgeber und bei der Auslegung und Anwendung von Vorschriften des innerstaatlichen Rechts durch Verwaltung und Gerichte die allgemeinen Regeln des Völkerrechts zu beachten (BVerfGE 23, 288 [300]; 31, 145 [177]; Vorprüfungsausschuß…, Beschluß vom 11. Oktober 1985, EuGRZ 1985, S. 654 [Pakelli]); dies gilt gleichermaßen für das durch Zustimmungsgesetz gebilligte und von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Europäische Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957.
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (st. Rspr. vgl. nur BVerfGE 25, 269 [286]; 45, 187 [228]; 50, 205 [214 f.]).
  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 17/60

    Ne bis in idem im innerdeutschen Rechtshilfeverkehr

  • BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 336/85

    Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR

  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81

    Auslieferung III

  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen …

  • EuGH, 11.07.1979 - 60/79

    Producteurs de vins de table und vins de pays / Kommission

  • EuGH - 6/86 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Sikier

  • EuGH - 22/84 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Luxemburg

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • EuGH, 10.04.1984 - 108/83

    Luxemburg / Parlament

  • RG, 19.05.1881 - 975/81

    Ist §. 18 St.P.O. auch für das Verfahren gegen abwesende Wehrpflichtige …

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