Rechtsprechung
| BVerfG, 21.12.1996 - 2 BvR 2111/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 26.11.2008 - X R 53/06
Krankengeld kann in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden
Diese Grundsätze zugrunde gelegt verstößt die Einbeziehung des Krankengeldes lediglich gesetzlicher Krankenkassen und nicht privater Krankenkassen in den Progressionsvorbehalt gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht gegen Art. 3 GG (…so auch BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 22; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, siehe Kammerbeschluss vom 21. Dezember 1996 2 BvR 2111/96, Steuer-Eildienst 1997, 170; Naujok in Lademann, EStG, § 32b EStG Rz 32c; Blümich/Wagner, § 32b EStG Rz 19; siehe auch HHR/Probst, § 32b EStG Rz 7 f.;… Frenz, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 32b Rz A 168; Handzik in Littman/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 32b Rz 54 f.). - BFH, 26.11.2008 - X R 59/06
Progressionsvorbehalt bei Krankengeld einer gesetzlichen Krankenversicherung
Diese Grundsätze zugrunde gelegt verstößt die Einbeziehung des Krankengeldes lediglich gesetzlicher Krankenkassen und nicht privater Krankenkassen in den Progressionsvorbehalt gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht gegen Art. 3 GG (…so auch BFH-Beschluss vom 9. September 1996 VI B 86/96, BFH/NV 1997, 22; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, siehe Kammerbeschluss vom 21. Dezember 1996 2 BvR 2111/96, Steuer-Eildienst 1997, 170; Naujok in Lademann, EStG, § 32b EStG Rz 32c; Blümich/Wagner, § 32b EStG Rz 19; siehe auch HHR/Probst, § 32b EStG Rz 7 f.;… Frenz, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 32b Rz A 168;… Handzik in Littmann/Bitz/Pust, a.a.O., § 32b Rz 54 f.). - FG Düsseldorf, 09.10.2006 - 11 K 5157/04
Progressionsvorbehalt; Krankengeld; Freiwillig versichert; Selbstständiger; …
Er erneuert seinen in der Einspruchsentscheidung dargelegten Rechtsstandpunkt und weist ergänzend darauf hin, dass die gegen die Entscheidung des BFH vom 9. September 1996 erhobene Verfassungsbeschwerde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden sei (vgl. BVerfG-Beschluss vom 21. Dezember 1996, 2 BvR 2111/96).Die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 21. Dezember 1996, 2 BvR 2111/96, zitiert nach juris).
- FG Schleswig-Holstein, 10.06.2005 - 1 K 303/01
Steuererklärung - Steuerliche Behandlung von Krankengeld an Selbstständige
Die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 21. Dezember 1996, 2 BvR 2111/96).
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