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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2485
BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01 (https://dejure.org/2002,2485)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01 (https://dejure.org/2002,2485)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 2002 - 2 BvR 2135/01 (https://dejure.org/2002,2485)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2938
  • afp 2003, 35
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 867/90

    Unerwünschte Einlage von Werbepostsendungen durch politische Parteien in den …

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01
    Rn. 4 a) Ob die Beschwerdeführerin verpflichtet ist, den Einwurf von Flugblättern in den Hausbriefkasten des Klägers des Ausgangsverfahrens zu unterlassen, ist zunächst eine Frage des einfachen Rechts (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1991 - 1 BvR 867/90 -, NJW 1991, S. 910 f.).

    In den Schutzbereich der Parteifreiheit fällt dementsprechend auch die Werbung mit Plakaten und mittels Informationsständen sowie die Verteilung und Zusendung von Flugblättern und anderem Werbematerial (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1991, NJW 1991, S. 910 f.;… ebenso: Morlok in: Dreier [Hrsg.], Grundgesetz-Kommentar, 1998, Art. 21, Rn. 59).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01
    Deren Beurteilung ist vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 ;… stRspr, vgl. in neuerer Zeit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, S. 217 ).
  • KG, 21.09.2001 - 9 U 1066/00

    Unerwünschte Zusendung von Prospekten politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01
    gegen das Urteil des Kammergerichts vom 21. September 2001 - 9 U 1066/00 - .
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01
    Rn. 2 2. Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, denn der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01
    Rn. 2 2. Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, denn der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87

    Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung …

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01
    Ein Ordnungsgeld kann gegen sie nur dann verhängt werden, wenn sie schuldhaft gegen diese Pflicht verstoßen hat (vgl. BVerfGE 84, 82 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01
    Deren Beurteilung ist vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 ; stRspr, vgl. in neuerer Zeit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, S. 217 ).
  • BGH, 15.01.2019 - VI ZR 506/17

    Zur Zulässigkeit presserechtlicher Informationsschreiben

    Zu Gunsten der Beklagten kann unterstellt werden, dass die Übersendung presserechtlicher Informationsschreiben darüber hinaus in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fällt (vgl. dazu BVerfG [K], Beschluss vom 1. August 2002 - 2 BvR 2135/01, NJW 2002, 2938; Heese, JZ 2012, 487, 493 f.; ders. JZ 2016, 529;… Grabenwarter, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, 84. EL August 2018, Art. 5 Abs. 1 Rn. 81, 87 mwN).
  • BAG, 28.01.2025 - 1 AZR 33/24

    "Digitaler" Zugang einer Gewerkschaft zum Betrieb

    Sie wären weder gezwungen, den Inhalt dieser E-Mails zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn, sich mit ihm auseinanderzusetzen (vgl. auch BVerfG 1. August 2002 - 2 BvR 2135/01 - zu 2 b der Gründe; BVerfG 15. Januar 1991 - 1 BvR 867/90 - zu 1 der Gründe), noch dazu angehalten, ihn auf arbeitsrelevante Inhalte zu kontrollieren (aA Göpfert/Stöckert NZA 2021, 1209, 1211 f.; Kleinebrink DB 2022, 1002, 1005).
  • BGH, 17.12.2020 - IX ZB 4/18

    Insolvenzfähigkeit eines als nicht eingetragener Verein organisierten …

    Anwendungsfälle verfassungsimmanenter Schranken des Art. 21 Abs. 1 GG bilden unter anderem das allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfG, NJW 2002, 2938 f) und andere Fälle der Kollision mit den Grundrechten von Bürgern (…BeckOK-GG/Kluth, aaO Rn. 186).
  • OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03

    Eingriff in den eingerichtet und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unerwünschte …

    Gem. der in NJW 2002, 2938 veröffentlichten Entscheidung des BVerfG bestehen - wie auch schon das LG unter IV seiner Entscheidungsgründe ausgeführt hat - keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, die Zusendung politischer Information der Zusendung kommerzieller Werbung gleichzustellen.

    Wenig überraschend an der Entscheidung der Münchener Richter ist angesichts des Urteils des BVerfG (NJW 2002, 2938) die Gleichsetzung von politischen Informationen mit kommerzieller Werbung.

  • AG Magdeburg, 29.11.2017 - 150 C 518/17

    Kostenlose Zeitungen vor der Haustür muss ein Eigentümer nicht hinnehmen

    Der Einwurf von Werbematerial stellt eine Beeinträchtigung im Sinne des § 1004 BGB dar (Bundesverfassungsgericht NJW 02, 2938; KG NJW 02, 379).
  • VG Minden, 19.10.2021 - 2 K 313/21
    Rn. 123 - vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.01.1991 - 1 BvR 867/90 -, juris, Rn. 4, anders für den Fall des erkennbar entgegenstehenden Willen des Adressaten BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01 -, juris, Rn. 8 -,.
  • AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02

    E-Cards im Wahlkampf

    Das Kammergericht hat in seiner Entscheidung vom 23.09.2001 (NJW 2002, 379 ff.), welche durch den Beschluss des BVerfG vom 01.08.2002 ( BVerfG, 2 BvR 2135/01) bestätigt wurde, die Interessen des Einzelnen, von unerwünschter Wahlwerbung mittels in den Hausbriefkasten eingeworfenen Flugblättern verschont zu bleiben, höher bewertet.
  • LG Berlin, 26.10.2021 - 52 T 6/21
    Politische Werbung mit Flugblättern - unabhängig davon, ob sie in oder außerhalb von Wahlkampfzeiten erfolgt - dient der Einflussnahme auf die politische Willensbildung (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01. August 2002-2 BvR 2135/01, Rn. 7).
  • LG München I, 05.11.2002 - 33 O 17030/02

    E-Cards

    In den Schutz der Parteifreiheit fällt dementsprechend auch die Werbung mit Plakaten und mittels Informationsständen sowie die Verteilung und Zusendung von Flugblättern und anderem Werbematerial (vgl. BVerfG, NJW 2002, 2938 m. w. N.}.
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