Rechtsprechung
| BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 218/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 08.03.1990 - 5 K 4123/88
- BFH, 18.12.1991 - V B 77/90
- BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 218/92
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"
Auszug aus BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 218/92
Derartige Pflichten beruhen auf sogenanntem einfachem Recht, dessen Nachprüfung dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich verwehrt ist (vgl. BVerfGE 42, 64 [85];… BVerfG NJW 1980, S. 1093 ; BVerfGE 66, 116 [147]; Beschluß vom 26. November 1985 1 BvR 1123/85). - BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75
Zwangsversteigerung I
Auszug aus BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 218/92
Derartige Pflichten beruhen auf sogenanntem einfachem Recht, dessen Nachprüfung dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich verwehrt ist (vgl. BVerfGE 42, 64 [85];… BVerfG NJW 1980, S. 1093 ; BVerfGE 66, 116 [147]; Beschluß vom 26. November 1985 1 BvR 1123/85). - BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 218/92
Die Behauptung allein, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (BVerfGE 27, 248 [251] m.w.N.).
- BVerwG, 02.01.2017 - 5 C 10.15
Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; …
Vielmehr nimmt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Aufklärungs- und Erörterungspflichten, soweit sie über das Recht der Beteiligten hinausgehen, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass dieser Entscheidung zu äußern, grundsätzlich aus dem Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 218/92 - juris Rn. 2 m.w.N). - BVerwG, 18.03.2016 - 1 A 1.16
Statthaftigkeit der Anhörungsrüge als Rechtsbehelf zur Überprüfung der …
Vielmehr nimmt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Aufklärungs- und Erörterungspflichten, soweit sie über das Recht der Beteiligten hinausgehen, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass dieser Entscheidung zu äußern, grundsätzlich aus dem Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 218/92 - juris Rn. 2 m.w.N). - BFH, 31.10.2012 - X B 9/11
Rechtliches Gehör
Rn. 12 b) Allerdings schützt der Anspruch auf rechtliches Gehör die Beteiligten davor, von neuen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten überfahren zu werden (vgl. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juli 1993 2 BvR 218/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 595), die dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (…BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124, …und vom 21. Januar 1998 III R 31/97, BFH/NV 1998, 732).Dies gilt allerdings nur dann, wenn es um einen gänzlich veränderten Tatsachenvortrag geht, der unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands im Kern neu ist (BVerfG-Beschluss in HFR 1993, 595) und mit dem daher der übergangene Beteiligte nicht zu rechnen brauchte.
- BFH, 04.12.2017 - X B 91/17
Mitwirkung eines abgelehnten Richters an einer mündlichen Verhandlung - …
Art. 103 Abs. 1 GG schützt daher die Beteiligten davor, von neuen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten überfahren zu werden, die dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. statt vieler Kammerbeschluss des BVerfG vom 8. Juli 1993 2 BvR 218/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 595;… BFH-Urteil vom 21. Januar 1998 III R 31/97, BFH/NV 1998, 732, unter II.1., m.w.N.). - BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei erstmals in der mündlichen …
Art. 103 Abs. 1 GG schützt daher die Beteiligten davor, von neuen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten überfahren zu werden, die dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. statt vieler Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.1993 - 2 BvR 218/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 595;… Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21.01.1998 - III R 31/97, BFH/NV 1998, 732, unter II.1., m.w.N.). - BFH, 19.05.2020 - VIII B 114/19
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung bei …
Art. 103 Abs. 1 GG schützt daher die Beteiligten davor, von neuen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten überfahren zu werden, die dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. statt vieler Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.1993 - 2 BvR 218/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 595;… Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21.01.1998 - III R 31/97, BFH/NV 1998, 732, unter II.1., m.w.N.). - BFH, 21.01.1998 - III R 31/97
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine …
Art. 103 Abs. 1 GG schützt daher die Beteiligten davor, von neuen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten überfahren zu werden (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 8. Juli 1993 2 BvR 218/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1993, 595), die dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (…vgl. BFH-Beschluß vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124).
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