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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.08.1998 - 2 BvR 2195/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2836
BVerfG, 24.08.1998 - 2 BvR 2195/97 (https://dejure.org/1998,2836)
BVerfG, Entscheidung vom 24.08.1998 - 2 BvR 2195/97 (https://dejure.org/1998,2836)
BVerfG, Entscheidung vom 24. August 1998 - 2 BvR 2195/97 (https://dejure.org/1998,2836)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1174
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Gefälschter Steckbrief

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1998 - 2 BvR 2195/97
    Dieser Grundsatz gilt auch für Rechtsbehelfe im weiteren Sinne - zu denen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der Änderungsantrag gemäß § 80 Abs. 7 VwGO gehört (vgl. BVerfGE 70, 180 ) -, derer sich ein Beschwerdeführer grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bedienen muß (…vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Oktober 1994 - 2 BvR 2838/93 -, NVwZ-Beilage 1995, S. 2 f.).

    Für in dieser Weise begründete Änderungsanträge im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 7 VwGO gilt der Grundsatz der Subsidiarität (vgl. BVerfGE 70, 180 ) nicht.

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1998 - 2 BvR 2195/97
    Sie wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Rechtswegerschöpfung freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1998 - 2 BvR 2195/97
    Sie sind vielmehr - wie Gegenvorstellungen anderer Art - nicht geeignet, die Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG offenzuhalten, weil es insoweit nicht um die Selbstkontrolle des Fachgerichts zur Beseitigung groben prozessualen Unrechts geht (vgl. BVerfGE 69, 233 ; 73, 322 ).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt - …

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1998 - 2 BvR 2195/97
    Sie sind vielmehr - wie Gegenvorstellungen anderer Art - nicht geeignet, die Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG offenzuhalten, weil es insoweit nicht um die Selbstkontrolle des Fachgerichts zur Beseitigung groben prozessualen Unrechts geht (vgl. BVerfGE 69, 233 ; 73, 322 ).
  • BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 2838/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung eines Asylfolgeantrags im …

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1998 - 2 BvR 2195/97
    Dieser Grundsatz gilt auch für Rechtsbehelfe im weiteren Sinne - zu denen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch der Änderungsantrag gemäß § 80 Abs. 7 VwGO gehört (vgl. BVerfGE 70, 180 ) -, derer sich ein Beschwerdeführer grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bedienen muß (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Oktober 1994 - 2 BvR 2838/93 -, NVwZ-Beilage 1995, S. 2 f.).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylverfahren

    Dies gilt auch für nicht zum Rechtsweg im engeren Sinne gehörende Rechtsbehelfe wie den Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 VwGO, dessen sich die Beschwerdeführer unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bedienen mussten und den sie hier mit dem Ziel genutzt haben, eine von ihnen gerügte Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu korrigieren (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 1998 - 2 BvR 2195/97 -, NVwZ 1998, S. 1174).
  • BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten …

    Die Verfassungsbeschwerdefrist wird durch ein offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel nicht offen gehalten (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 1998 - 2 BvR 2195/97 -, NVwZ 1998, S. 1174 f.; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1991 - 2 BvR 1650/90 - vom 17. März 1997 - 2 BvR 375/97 - und vom 3. Mai 1999 - 2 BvR 564/99 -, in JURIS veröffentlicht;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 2001 - 2 BvR 1879/01 -, NStZ-RR 2002, S. 109).
  • BVerfG, 13.11.2001 - 2 BvR 1879/01

    Beginn der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde bei Verletzung …

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat eine Gegenvorstellung nur ausnahmsweise dann als fristwahrend anerkannt, wenn mit ihr die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das letzterkennende Gericht gerügt wird (vgl. die vorgenannte Entscheidung sowie BVerfGE 73, 322 ; 69, 233 ; 63, 77 ; 5, 17 ), d. h. dort, wo es gilt, ein grobes prozessuales Unrecht wegen der Verletzung des rechtlichen Gehörs oder des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter im Wege der fachgerichtlichen Selbstkontrolle zu beseitigen (vgl. außerdem die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 1998 - 2 BvR 2195/97 - und vom 4. Juni 1992 - 2 BvR 838/92 - in Juris veröffentlicht).

    Mit dieser Zielsetzung war sie offensichtlich unzulässig und daher nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde neu in Lauf zu setzen (…vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u. a. -, NJW 2000, S. 273; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1999 - 2 BvR 564/99 - Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 1998 - 2 BvR 2195/97 - und vom 4. Juni 1992 - 2 BvR 838/92 -).

  • BSG, 16.08.2000 - B 6 SF 1/00 R

    Rechtsweg bei Rechtsstreit über Genehmigung von Vertragsärzten, ermächtigten …

    Das ist etwa der Fall, wenn die Entscheidung offenkundig auf einer Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beruht oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ergangen ist (vgl zB BVerfGE 73, 332, 326 ff zur Verletzung des rechtlichen Gehörs, bestätigt durch Beschluß vom 24. August 1998, NVwZ 1998, 1174 sowie BVerfGE 63, 77, 78 f zum gesetzlichen Richter).
  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 855/02

    Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer …

    Mit dieser Zielsetzung war sie nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde neu in Lauf zu setzen (…vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1999 - 2 BvR 564/99 - Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 1998 - 2 BvR 2195/97 - und vom 4. Juni 1992 - 2 BvR 838/92 - Juris).
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