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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1563
BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93 (https://dejure.org/1993,1563)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1993 - 2 BvR 231/93 (https://dejure.org/1993,1563)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 231/93 (https://dejure.org/1993,1563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abweisung einer Asylklage - Auskünfte und Stellungnahmen - Relevante Änderungen - Aktuellere Sachverhaltsfeststellungen - Ständige Rechtsprechung überdenken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 62
  • DVBl 1993, 1003
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 76 [95 f]; 71, 276 [296]) kann eine Asylklage nur dann als offensichtlich unbegründet im Sinne von § 78 Abs. 1 AsylVfG nF (§ 32 Abs. 6 AsylVfG aF) abgewiesen werden, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt.

    Wird - wie hier - im wesentlichen eine kollektive Verfolgungssituation geltend gemacht, kommt die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet in der Regel nur dann in Betracht, wenn entweder eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zugrundeliegt oder eindeutige und widerspruchsfreie Auskünfte und Stellungnahmen sachverständiger Stellen die Entscheidung des Gerichts tragen (BVerfGE 65, 76 [97]).

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
    Eine an den Realitäten ausgerichtete Prognose über den weiteren Geschehensablauf hätte verlangt, daß das Verwaltungsgericht berücksichtigt, daß die Mutter gegebenenfalls mit den Beschwerdeführern im Falle der Ablehnung der Asylanträge zurückkehren muß (vgl auch BVerwGE 90, 364 [368]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische …

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 76 [95 f]; 71, 276 [296]) kann eine Asylklage nur dann als offensichtlich unbegründet im Sinne von § 78 Abs. 1 AsylVfG nF (§ 32 Abs. 6 AsylVfG aF) abgewiesen werden, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt.
  • BVerfG, 05.02.1993 - 2 BvR 1294/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
    Voraussetzung der Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet ist in Fällen dieser Art ferner, daß die verwerteten Auskünfte und Stellungnahmen bzw die berücksichtigte Rechtsprechung vom Verwaltungsgericht als noch hinreichend aktuell zugrunde gelegt werden kann, sich also auch keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß mittlerweile relevante Änderungen eingetreten sind, die Anlaß geben, aktuellere Sachverhaltsfeststellungen zu treffen und gegebenenfalls eine ständige Rechtsprechung zu überdenken (vgl auch BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 5. Februar 1993 - 2 BvR 1294/92 -, InfAuslR 1993, 196 [199]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Rückerstattungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • VG Stuttgart, 14.03.2017 - A 11 K 7407/16

    Frist zu Stellung eines Asylfolgeantrags bei Konversion; Anforderungen an den …

    Weiter gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass mittlerweile relevante Änderungen eingetreten sind, die Anlass geben, aktuellere Sachverhaltsfeststellungen zu treffen, so dass eine Neubewertung nicht notwendig war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.02.1993 - 2 BvR 1294/92 - InfAuslR 1993, 196 und Beschl. v. 18.06.1993 - 2 BvR 231/93 - NVwZ 1994, 62 ).
  • VGH Hessen, 28.02.1994 - 12 UZ 2554/93

    Zur Zulassung der Divergenzberufung im Asylstreitverfahren

    Entgegen der Auffassung der Kläger ist die Berufung nicht zuzulassen, weil das Verwaltungsgericht die Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 231/93 - betreffend die Verfassungsbeschwerde der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 18. Dezember 1992 - X/1 E 7451/92 -, nicht beachtet und insoweit entgegen der Bindungswirkung aus § 31 Abs. 1 BVerfGG entschieden hat.

    Auch wenn man die Begründung des Zulassungsantrages im Hinblick auf die Nichtbeachtung der Bindungswirkung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG dahingehend versteht, daß damit die Abweichung von in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 231/93 - aufgestellten Rechtsgrundsätzen geltend gemacht wird, können die Kläger damit keinen Erfolg haben.

  • VerfGH Berlin, 20.05.2026 - VerfGH 91/24

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde betr Informationszugang nach …

    Der insofern zugrunde gelegte Maßstab entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 B 12/15 -, juris Rn. 17 m. w. N.) und unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 231/93 -, juris Rn. 21).
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