Rechtsprechung
| BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 2406/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 90 Abs. 2 BVerfGG, § 344 Abs. 2 StPO
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Rüge von Grundrechtsverletzungen im Revisionsverfahren; "mediale Vorverurteilung"); Nichtannahmebeschluss - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Substantiierte Rüge der Nichtberücksichtigung einer "medialen Vorverurteilung" als Grundrechtsverstoß im Rahmen der Verfassungsbeschwerde; Grundsatz der Subsidiarität bei der Verfassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 90 Abs. 2
Anforderungen an die Geltendmachung einer Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 20.03.2007 - 39a 22/06
- BGH, 02.10.2007 - 3 StR 339/07
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 2406/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
G 10
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 2406/07
Rn. 2 1. Nach dem Subsidiaritätsgrundsatz soll der gerügte Grundrechtsverstoß nach Möglichkeit schon im fachgerichtlichen Verfahren beseitigt werden (vgl. BVerfGE 67, 157 ).
- BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13
Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt …
Zur Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes kann es zwar grundsätzlich erforderlich sein, vor Erheben der Verfassungsbeschwerde auch im Rahmen der allgemeinen Sachrüge substantiierte Ausführungen zur angeblichen Verletzung des materiellen Rechts vorzunehmen, obwohl das Verfahrensrecht (hier § 118 Abs. 2 Satz 2 StVollzG, der insoweit § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entspricht) dies nicht verlangt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 2406/07 -, juris). - VerfGH Baden-Württemberg, 01.03.2021 - 1 VB 66/19
Zurückweisung einer nicht den Begründungsanforderungen genügenden …
Denn nach dem Subsidiaritätsgrundsatz soll der gerügte Grundrechtsverstoß nach Möglichkeit schon im fachgerichtlichen Verfahren beseitigt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.2.2008 - 2 BvR 2406/07 -, Juris Rn. 2).Im Ordnungswidrigkeitenverfahren - ebenso wie im Strafverfahren - verlangt der Grundsatz der Subsidiarität von einem Beschwerdeführer, der seine Grundrechte durch das materielle Recht und dessen Anwendung verletzt sieht, daher, diese Verletzung im Rechtsmittelverfahren so zu rügen, dass eine sachliche Befassung des Rechtsmittelgerichts mit diesen Rügen möglich und hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.2.2008 - 2 BvR 2406/07 -, Juris Rn. 2 [auch zum Folgenden]).
- BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 2215/19
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Subsidiaritätsgrundsatzes an die …
Im Rahmen der Sachrüge erfordert dies grundsätzlich substantiierte Ausführungen zur angeblichen Verletzung materiellen Rechts (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 2406/07 -, Rn. 2 f.). - VerfG Brandenburg, 16.12.2022 - VfGBbg 76/21
Begründungsanforderungen; Subsidiarität; Beleidigung; Rechtfertigung, keine; …
Im Rahmen der Sachrüge erfordert dies grundsätzlich substantiierte Ausführungen zur behaupteten Verletzung materiellen Rechts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 2406/07 -, Rn. 2, juris).
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