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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 03.12.2003

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.02.2003 - 2 BvR 319/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2844
BVerfG, 03.02.2003 - 2 BvR 319/02 (https://dejure.org/2003,2844)
BVerfG, Entscheidung vom 03.02.2003 - 2 BvR 319/02 (https://dejure.org/2003,2844)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - 2 BvR 319/02 (https://dejure.org/2003,2844)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Grundrechtsverletzung aus Art. 2 Grundgesetz GG bei unterlassener Aufklärung des Gerichts - Mindesterfordernisse für eine zuverlässige Wahrheitserforschung - Gefährlichkeitsprognose des Gerichts - Prüfung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2; StGB § 67c
    Zeitpunkt der Entscheidung über den Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 13
  • NStZ-RR 2003, 169
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 2 BvR 319/02
    Jede zwangsweise Unterbringung ohne diese Voraussetzungen ist ein verfassungswidriger Eingriff in die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 180 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 2 BvR 319/02
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • OLG Stuttgart, 09.10.1987 - 4 Ws 297/87

    Unterbringung in Entziehungsanstalt; Freiheitsstrafe; Ende der Strafvollstreckung

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 2 BvR 319/02
    Die Entscheidung nach § 67c StGB darf von dem Ende der Strafe deshalb nicht so weit entfernt sein, dass in der Zwischenzeit noch mit Ereignissen und neuen Erkenntnissen gerechnet werden muss, die die Prognose maßgeblich ändern (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1988, S. 45;… Horstkotte, in: Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl., § 67c Rn. 33).
  • OLG Nürnberg, 01.12.2011 - 2 Ws 547/11

    Sicherungsverwahrung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zulässigkeit eines Antrags …

    Deshalb darf die Entscheidung nach § 67c StGB von dem Ende der Strafe nicht so weit entfernt sein, dass in der Zwischenzeit noch mit Ereignissen und neuen Erkenntnissen gerechnet werden muss, die die Prognose maßgeblich ändern (BVerfG NStZ-RR 2003, 169; OLG Stuttgart NStZ 1988, 45;… Fischer StGB 58. Aufl. § 67c Rdn. 4;… LK-Rissung-van Saan/Peglau StGB 12. Aufl. § 67c Rdn. 90;… MüKo-Veh StGB § 67c Rdn. 11).

    Derzeit lässt sich nicht sicherer als zum Urteilszeitpunkt beurteilen, ob eine Aussetzung der Maßregel der Sicherungsverwahrung oder gar ihre Erledigterklärung zu verantworten ist (vgl. BVerfG NStZ-RR 2003, 169).

  • KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15

    Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als …

    Für die zeitliche Komponente des Beginns der Prüfung und ihrer Durchführung sind zwei Begrenzungen von Bedeutung: Zum einen soll nicht zu früh vor dem Ende der Strafe entschieden werden, weil sonst möglicherweise ein Teil der Entscheidungsgrundlage fehlt (vgl. BVerfGE 42, 1 = NJW 1976, 1736, 1737; BVerfG NStZ-RR 2003, 169; OLG Stuttgart NStZ 1988, 45; Senat, Beschluss vom 15. Juni 2007 - 2 Ws 360, 373 - 377, 381/07 - [juris]).
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 360/07

    Sicherungsverwahrung: Vollzug der Sicherungsverwahrung nach Strafende bei …

    Für die zeitliche Komponente des Beginns der Prüfung und ihrer Durchführung sind zwei Begrenzungen von Bedeutung: Zum einen soll nicht zu früh vor dem Ende der Strafe entschieden werden, weil sonst möglicherweise ein Teil der Entscheidungsgrundlage fehlt (vgl. BVerfGE 42, 1 = NJW 1976, 1736, 1737; BVerfG NStZ-RR 2003, 169; OLG Stuttgart NStZ 1988, 45).
  • BGH, 10.08.2004 - 3 StR 243/04

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung der fehlenden …

    Nur in Ausnahmefällen kann dies offenbleiben (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 169).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2023 - 1 Ws 206/23

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei faktischem Beginn des …

    Rn. 8 1. Das Verfahren über die nach § 119a Abs. 5 StVollzG statthafte, zulässige Beschwerde des Betroffenen gegen die - im Rahmen der strafvollzugsbegleitenden gerichtliche Kontrolle bei angeordneter Sicherungsverwahrung - getroffene Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe vom 29.06.2023 nach § 119a Abs. 1, Abs. 3 StVollzG ist gegenstandslos, da bereits seit 10.10.2022 das Verfahren zur Überprüfung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung nach § 67c StGB bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe anhängig ist, die Strafhaft am 01.09.2023 endete und sich der Beschwerdeführer seit dem 02.09.2023 in faktischer Sicherungsverwahrung befindet, wobei das Prüfungsverfahren nach § 67c StGB rechtzeitig (über neun Monate) vor Ende des Strafvollzugs eingeleitet wurde (BVerfGE 42, 1 (10) = NJW 1976, 1736; BVerfG NStZ-RR 2003, 169; OLG Rostock NStZ 2013, 107 (108);… BeckOK StGB/Ziegler, 58. Ed. 1.8.2023, StGB § 67c Rn. 7 mwN).
  • OLG Rostock, 18.07.2012 - I Ws 224/12

    Sicherungsverwahrung: Vollstreckung nach Strafende ohne vorherige …

    Für die zeitliche Komponente des Beginns der Prüfung und ihrer Durchführung sind zwei Begrenzungen von Bedeutung: Zum einen soll nicht zu früh vor dem Ende der Strafe entschieden werden, weil sonst möglicherweise ein Teil der Entscheidungsgrundlage fehlt (vgl. BVerfGE 42, 1 = NJW 1976, 1736, 1737; BVerfG NStZ-RR 2003, 169; OLG Stuttgart NStZ 1988, 45).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2012 - 3 Ws 101/12

    Voraussetzungen von Art. 316e III EStGB

    Der Senat schließt sich - jedenfalls für die vorliegende Fallkonstellation - der Auffassung des OLG Nürnberg im Beschluss vom 01.12.2011 (2 Ws 547/11 - juris) an: Im - hier gegebenen - Falle einer Nichtaussetzung vorweg zu vollstreckender Strafreste ist eine Entscheidung nach § 67c StGB - mit dem Prognosemaßstab des 67d II StGB (vgl. Senat, NStZ-RR 1999, 348 [OLG Frankfurt am Main 20.07.1999 - 3 Ws 662/99] ) - über die Aussetzung/Erledigung der Sicherungsverwahrung erst dann zu treffen, wenn sich die prognoserelevanten Umstände voraussichtlich nicht mehr ändern (vgl. auch BVerfG, NStZ-RR 2003, 169 [BVerfG 03.02.2003 - 2 BvR 319/02] ), also ihr Ergebnis durch den weiteren Vollzug der Strafe nicht mehr in Frage gestellt werden kann, was in der Regel erst kurz (…ca. 6 Monate vgl. Senat aaO) vor dem alsbaldigen Ende der Strafvollstreckung der Fall sein wird.
  • OLG Hamburg, 12.09.2006 - 2 Ws 221/06
    Sie darf andererseits nicht so früh ergehen, dass zwischenzeitlich mit dem Eintritt neuer Prognosetatsachen zu rechnen wäre, die die Legalprognose wesentlich beeinflussen (vgl. BVerfG in NStZ-RR 2003, 169; OLG Stuttgart in NStZ 1988, 45: Prüfungsbeginn einzelfallbezogen, in der Regel frühestens sechs Monate vor Strafende).
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 376/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der …

    Für die zeitliche Komponente des Beginns der Prüfung und ihrer Durchführung sind zwei Begrenzungen von Bedeutung: Zum einen soll nicht zu früh vor dem Ende der Strafe entschieden werden, weil sonst möglicherweise ein Teil der Entscheidungsgrundlage fehlt (vgl. BVerfGE 42, 1 = NJW 1976, 1736, 1737; BVerfG NStZ-RR 2003, 169; OLG Stuttgart NStZ 1988, 45).
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 381/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der …

    Für die zeitliche Komponente des Beginns der Prüfung und ihrer Durchführung sind zwei Begrenzungen von Bedeutung: Zum einen soll nicht zu früh vor dem Ende der Strafe entschieden werden, weil sonst möglicherweise ein Teil der Entscheidungsgrundlage fehlt (vgl. BVerfGE 42, 1 = NJW 1976, 1736, 1737; BVerfG NStZ-RR 2003, 169; OLG Stuttgart NStZ 1988, 45).
  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 377/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der …

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 375/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der …

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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.12.2003 - 2 BvR 319/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21404
BVerfG, 03.12.2003 - 2 BvR 319/02 (https://dejure.org/2003,21404)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.2003 - 2 BvR 319/02 (https://dejure.org/2003,21404)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 2 BvR 319/02 (https://dejure.org/2003,21404)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Entscheidungszeitpunkt über Aussetzung einer Maßregel nach Strafverbüßung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2003 - 2 BvR 319/02
    Jede zwangsweise Unterbringung ohne diese Voraussetzungen ist ein verfassungswidriger Eingriff in die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 180 [218 f.]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2003 - 2 BvR 319/02
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]).
  • OLG Stuttgart, 09.10.1987 - 4 Ws 297/87

    Unterbringung in Entziehungsanstalt; Freiheitsstrafe; Ende der Strafvollstreckung

    Auszug aus BVerfG, 03.12.2003 - 2 BvR 319/02
    Die Entscheidung nach § 67c StGB darf von dem Ende der Strafe deshalb nicht so weit entfernt sein, dass in der Zwischenzeit noch mit Ereignissen und neuen Erkenntnissen gerechnet werden muss, die die Prognose maßgeblich ändern (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1988, S. 45;… Horstkotte, in: Leipziger Kommentar, StGB , 10. Aufl., § 67c Rn. 33).
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