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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.05.1986 - 2 BvR 324/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,12586
BVerfG, 30.05.1986 - 2 BvR 324/86 (https://dejure.org/1986,12586)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.1986 - 2 BvR 324/86 (https://dejure.org/1986,12586)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 1986 - 2 BvR 324/86 (https://dejure.org/1986,12586)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylverfahren - Folgeantrag - Prüfungsumfang - Asylfolgeantrag

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 821
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde …

    Zutreffend ist zunächst der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts: Bei dem zweiten Asylantrag des Klägers vom 14. Oktober 1983 handelt es sich um einen Folgeantrag im Sinne des § 14 Abs. 1 AsylVfG, der nach dieser verfassungsrechtlich unbedenklichen Vorschrift (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Mai 1986 - 2 BvR 324/86 - NVwZ 1986, 821 sowie vom 19. Juni 1986 - 2 BvR 569/86 - NVwZ 1987, 487) nur dann beachtlich ist, wenn die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG vorliegen.

    § 14 Abs. 1 AsylVfG schließt zwar - als verfassungsrechtlich unbedenkliche Begrenzung des Rechtsschutzanspruchs des Asylsuchenden zugunsten des gegenläufigen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkts der Rechtssicherheit (vgl. Bundesverfassungsgericht, NVwZ 1986, 821 sowie BVerfGE 15, 313 ; 27, 297 ) - den nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht bestehenden Anspruch des Betroffenen aus, daß seitens des Bundesamts auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG in ermessensfehlerfreier Weise über ein Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne entschieden werde.

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