Rechtsprechung
| BVerfG, 30.05.1986 - 2 BvR 324/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Asylverfahren - Folgeantrag - Prüfungsumfang - Asylfolgeantrag
Papierfundstellen
- NVwZ 1986, 821
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86
Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde …
Zutreffend ist zunächst der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts: Bei dem zweiten Asylantrag des Klägers vom 14. Oktober 1983 handelt es sich um einen Folgeantrag im Sinne des § 14 Abs. 1 AsylVfG, der nach dieser verfassungsrechtlich unbedenklichen Vorschrift (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Mai 1986 - 2 BvR 324/86 - NVwZ 1986, 821 sowie vom 19. Juni 1986 - 2 BvR 569/86 - NVwZ 1987, 487) nur dann beachtlich ist, wenn die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG vorliegen.§ 14 Abs. 1 AsylVfG schließt zwar - als verfassungsrechtlich unbedenkliche Begrenzung des Rechtsschutzanspruchs des Asylsuchenden zugunsten des gegenläufigen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkts der Rechtssicherheit (vgl. Bundesverfassungsgericht, NVwZ 1986, 821 sowie BVerfGE 15, 313 ; 27, 297 ) - den nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht bestehenden Anspruch des Betroffenen aus, daß seitens des Bundesamts auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG in ermessensfehlerfreier Weise über ein Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne entschieden werde.
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