Rechtsprechung
| BVerfG, 27.04.1976 - 2 BvR 342/74 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 04.12.1973 - 2 TaBV 22/73
- BAG, 21.03.1974 - 1 ABR 19/74
- BVerfG, 27.04.1976 - 2 BvR 342/74
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BAG, 21.03.1974 - 1 ABR 19/74
Rechtsbeschwerde - Divergenz - Beschlußformel des Landesarbeitsgerichts - …
Auszug aus BVerfG, 27.04.1976 - 2 BvR 342/74
gegen den Beschluß des Bundesarbeitsgerichtes vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 -.
- BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 594/82
Anspruch auf Eintragung der Beschäftigungszeit und des Verdienstes für Urlaubs- …
Für beide Parteien würden sich danach Unwägbarkeiten ergeben, die sich mit dem im arbeitsgerichtlichen Verfahren in besonderem Maße gebotenen Grundsatz der Rechtsmittelklarheit (vgl. dazu auch Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 27. April 1976 - 2 BvR 342/74 -, AP Nr. 15 zu § 92 ArbGG 1953) nicht vereinbaren lassen. - BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92
Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen
Der Umstand, daß ein Vorprüfungsausschuß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1976 die Annahme einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Erfolgsaussicht abgelehnt hat (Beschluß vom 27. April 1976 - 2 BvR 342/74 - AP Nr. 15 zu § 92 ArbGG 1953), gibt keine hinreichende Grundlage für die Erwartung, das Bundesverfassungsgericht könne zu einer Änderung seiner Rechtsauffassung bewegt werden, wenn das Bundesarbeitsgericht ihm die Gefolgschaft verweigern und die Gründe für seine Rechtsprechung nochmals deutlich machen würde. - BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 391/82
Statthaftigkeit einer Berufung bei Fehlen eines Zulassungsbeschlusses - …
Darauf, ob und unter welchen Umständen eine lediglich in den Urteilsgründen enthaltene Zulassung des Rechtsmittels ausreicht (vgl. hierzu den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1976 - 2 BvR 342/74 - AP Nr. 15 zu § 92 ArbGG 1953) kommt es daher vorliegend nicht an.Für beide Parteien würden sich danach Unwägbarkeiten ergeben, die sich mit dem im arbeitsgerichtlichen Verfahren in besonderem Maße gebotenen Grundsatz der Rechtsmittelklarheit (vgl. dazu auch Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 27. April 1976 - 2 BvR 342/74 - AP Nr. 15 zu § 92 ArbGG 1953) nicht vereinbaren lassen.
- BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 390/82
Bindung des Berufungsgerichts bei der Ermittlung des Wertes des …
Darauf, ob und unter welchen Umständen eine lediglich in den Urteilsgründen enthaltene Zulassung des Rechtsmittels ausreicht (vgl. hierzu den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1976 - 2 BvR 342/74 - AP Nr. 15 zu § 92 ArbGG 1953) kommt es daher vorliegend nicht an.Für beide Parteien würden sich danach Unwägbarkeiten ergeben, die sich mit dem im arbeitsgerichtlichen Verfahren in besonderem Maße gebotenen Grundsatz der Rechtsmittelklarheit (vgl. dazu auch Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 27. April 1976 - 2 BvR 342/74 - AP Nr. 15 zu § 92 ArbGG 1953) nicht vereinbaren lassen.
- BAG, 19.08.1986 - 4 AZB 15/86
Urteilsverkündung - Verkündung eines Urteils - Arbeitsgerichtliches Verfahren - …
Hierzu besteht kein Anlaß, da die insoweit abweichende Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 20, 188, 189; BGH vom 10. März 1956 - IV ZR 268/55 -, NJW 1956, 8 3 U auf der Entbehrlichkeit der Verkündung der Entscheidungsgründe (§ 311 Abs. 3 ZPO) in der allgemeinen Zivilgerichtsbarkeit beruht." Diese den Wortlaut des § 64 Abs. 2 ArbGG einengende Auslegung durch die -Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da das Verkündungserfordernis den Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens Rechnung trägt und dem Grundsatz der besonderen Verfahrensbeschleunigung dient (vgl. BVerfG Beschluß vom 27. April 1976 - 2 BvR 342/74 -, AP Nr. 15 zu § 92 ArbGG 1953). - BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77
Zustimmung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - …
Nach der Auffassung des Bundes verfassungsgerichts kann eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts im Beschlußverfahren, gegen die keine Rechtsbeschwerde zugelassen wird, "wegen der Möglichkeit einer Diver genzrechtsbeschwerde" zwar erst nach Ablauf der Frist des § 94- ArbGG in Rechtskraft erwachsen (vgl. den unveröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1976 - 2 BvR 342/74- -); das ist auch die Auffassung des Senats (s. oben zu I 2). - BAG, 23.06.1983 - 5 AZB 22/82 Für beide Parteien würden sich danach Unwägbarkeiten ergeben, die sich mit dem im arbeitsgerichtlichen Verfahren in besonderem Maße gebotenen Grundsatz der Rechtsmittelklarheit (vgl. dazu auch Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 27. April 1976 - 2 BvR 342/74 -, AP Nr. 15 zu § 92 ArbGG 1953) nicht vereinbaren lassen.
- BAG, 21.03.1986 - 5 AZB 19/85 Das wäre mit dem Gedanken der Rechtsmittelklarheit nicht vereinbar (vgl. dazu auch BVerfG Beschluß vom 27. April 1976 - 2 BvR 342/74 - AP Nr. 15 zu § 92 ArbGG 1953).
- BAG, 19.08.1986 - 4 AZB 16/86 Rechnung trägt und dem Grundsatz der besonderen Verfahrensbeschleunigung pient (vgl. BVerfG Beschluß vom 27. April 1976 - 2 BvR 342/74 -, AP Nr. 15 zu § 92 ArbGG 1953) Auch wenn die Auffassung der Beklagten zuträfe, daß das Arbeitsgericht die Berufung hätte zulassen müssen, weil der Rechtsstreit die Auslegung eines Tarifvertrags im Sinne von § 64 Abs. 3 Nr. 2 b ArbGG betrifft, kann dies die nachträgliche Zulassung der Berufung durch Berichtigungsbeschluß nicht rechtfertigen.
- BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 264/84
Unzulässigkeit einer Berufung - Nichterreichen der Erwachsenheitssumme - …
Er kann den Zugang zum Rechtsmittelgericht nach Maßgabe allgemeiner Kriterien (z. B. Mindestwert der Beschwer) eröffnen (BVerfGE 54, 277, 291 f.), denn zwischen den Parteien eines Rechtsstreits muß klar sein, ob ein Rechtsmittel zulässig ist oder nicht (Prinzip der Rechtsmittelklarheit, BVerfG Beschluß vom 27. April 1976 - 2 BvR 342/74 - AP Nr. 15 zu § 92 ArbGG 1953; BVerfGE 54, 277, 292 f.; BAG 44, 13, 20 = AP Nr. 6 zu § 64 ArbGG 1979, unter I 3 c cc der Gründe;… Tschischgale/Satzky, aaO, S. 11; Wenzel, DB 1981, 160, 162).
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