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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18058
BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09 (https://dejure.org/2009,18058)
BVerfG, Entscheidung vom 11.08.2009 - 2 BvR 343/09 (https://dejure.org/2009,18058)
BVerfG, Entscheidung vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 (https://dejure.org/2009,18058)
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 19 Abs. 1; ; BVerfGG § 19 Abs. 2; ; BVerfGG § 19 Abs. 3; ; BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Richter des Bundesverfassungsgerichts von der Ausübung seines Richteramtes wegen einer Tätigkeit in derselben Sache oder wegen Besorgnis der Befangenheit; Verfassungsbeschwerde in einer Auslagenerstattungssache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09
    Zu seinem Ausschluss kann vielmehr regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsrechtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren (Ausgangsverfahren) führen (BVerfGE 47, 105 ; 82, 30 m.w.N.).

    Rn. 11 Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).

  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94

    Begründete Selbstablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09
    Rn. 11 Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09
    Rn. 11 Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über …

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09
    Rn. 15 c) Ferner ist zu berücksichtigen, dass auch die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei - ob aktiv wahrgenommen oder ruhend - für sich überdies niemals die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen kann (vgl. BVerfGE 11, 1 ).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98

    Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren …

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09
    Rn. 11 Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen politischer Äußerungen vor …

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09
    Damit geht die Erwartung des Verfassungs- und Gesetzgebers einher, dass sie ihre neue Rolle als Richter unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen ausüben werden (BVerfGE 99, 51 ).
  • BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77

    Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09
    Zu seinem Ausschluss kann vielmehr regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsrechtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren (Ausgangsverfahren) führen (BVerfGE 47, 105 ; 82, 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ordnungsgemäße Besetzung des Senats und offensichtlich unzulässige …

    Rn. 14 Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 11; stRspr).

    Damit geht die Erwartung des Verfassungs- und Gesetzgebers einher, dass sie ihre neue Rolle als Richter unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen ausüben werden (BVerfGE 99, 51 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 15).

  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Müller …

    Rn. 18 1. Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 11; stRspr).

    Rn. 20 a) Aus der vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters kann eine Besorgnis der Befangenheit nicht ohne weiteres abgeleitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris).

    Damit geht die Erwartung des Verfassungs- und Gesetzgebers einher, dass sie ihre neue Rolle als Richter unabhängig von früheren parteipolitischen Auseinandersetzungen ausüben werden (vgl. BVerfGE 99, 51 ; BVerfG…, Beschluss vom 1. März 2016 - 2 BvB 1/13 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 15.).

  • BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvC 69/14

    Zur Mitwirkung mehrerer von der Besetzungsrüge betroffenen Richter an der …

    Aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters kann eine Besorgnis der Befangenheit nicht abgeleitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 8 und 12).

    Auch die - aktiv wahrgenommene oder ruhende - Mitgliedschaft in einer Partei kann für sich genommen eine Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19

    Unbegründetes Ablehnungsgesuch im Wahlprüfungsverfahren: keine Besorgnis der …

    Weder aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ; 142, 302 ) noch aus der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ; 141, 182 ) - ob aktiv wahrgenommen oder ruhend (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Februar 2016 - 2 BvC 69/14 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, Rn. 15) - kann eine Besorgnis der Befangenheit ohne Weiteres abgeleitet werden.
  • BVerfG, 15.08.2017 - 2 BvC 67/14

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das …

    Im Übrigen kann aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters eine Besorgnis der Befangenheit nicht abgeleitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 8, 12).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 17.02.2012 - LVerfG 2/11

    Anzeige eines befangenheitsrelevanten Sachverhalts durch ein Mitglied des …

    Zu einem Ausschluss von der Ausübung des Richteramts kann regelmäßig nur eine Tätigkeit im verfassungsrechtlichen Verfahren selbst oder im Ausgangsverfahren führen (BVerfG, Beschluss vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 - Juris Rn. 8).
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