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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,93
BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77 (https://dejure.org/1979,93)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.1979 - 2 BvR 376/77 (https://dejure.org/1979,93)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 1979 - 2 BvR 376/77 (https://dejure.org/1979,93)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zum fehlenden Verschulden bei Verzögerungen der Postbeförderungszeit und zur dann gebotenen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensrechtliche Vorschriften - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bürger - Verzögerung der Briefbeförderung - Deutsche Bundespost - Verschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 53, 25
  • NJW 1980, 769
  • VersR 1980, 494
 
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Wird zitiert von ... (86)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77
    Dabei mache es keinen Unterschied, ob es sich um den ersten Zugang zum Gericht oder um den Zugang zu einer weiteren, von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz handele (BVerfGE 44, 302 [306]).

    (BVerfGE 41, 23 [27]; 44, 302 [307]).

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77
    (BVerfGE 41, 23 [27]; 44, 302 [307]).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und …

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77
    Dieser Grundsatz lasse sich auch nicht auf Verfahren beschränken, an deren Beginn ein Akt der öffentlichen Gewalt stehe; er müsse vielmehr in jedem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren, so auch im Zivilprozeß, beachtet werden (BVerfGE 50, 1 [3]; BVerfG, EuGRZ 1979, 445 ; BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1979 - 2 BvR 342/79) In dem hier vorliegenden arbeitsgerichtlichen Verfahren, in dem die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzuwenden sind, gilt nichts anderes.
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung bei verzögertem …

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77
    Dieser Grundsatz lasse sich auch nicht auf Verfahren beschränken, an deren Beginn ein Akt der öffentlichen Gewalt stehe; er müsse vielmehr in jedem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren, so auch im Zivilprozeß, beachtet werden (BVerfGE 50, 1 [3]; BVerfG, EuGRZ 1979, 445 ; BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1979 - 2 BvR 342/79) In dem hier vorliegenden arbeitsgerichtlichen Verfahren, in dem die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzuwenden sind, gilt nichts anderes.
  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 449/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77
    Dieser Grundsatz lasse sich auch nicht auf Verfahren beschränken, an deren Beginn ein Akt der öffentlichen Gewalt stehe; er müsse vielmehr in jedem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren, so auch im Zivilprozeß, beachtet werden (BVerfGE 50, 1 [3]; BVerfG, EuGRZ 1979, 445 ; BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1979 - 2 BvR 342/79) In dem hier vorliegenden arbeitsgerichtlichen Verfahren, in dem die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzuwenden sind, gilt nichts anderes.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 196/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen (BVerfGE 45, 360 [362]; 46, 404 [406] m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen (BVerfGE 45, 360 [362]; 46, 404 [406] m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde wegen fehlender fristgerechter …

    Rn. 21 Bei der Übermittlung der Verfassungsbeschwerde nebst Anlagen auf dem Postweg dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Post dem Beschwerdeführer nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 ; 51, 352 ; 53, 25 ; 98, 169 ).

    Der Bürger kann darauf vertrauen, dass die nach ihren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten eingehalten werden (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 41, 23 ; 53, 25 ; 62, 334 ; stRspr).

  • BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 [45]; 41, 23 [27]; 53, 25 [29]; 62, 334 [337]; st. Rspr.).

    b) Durfte ein Postkunde im Zeitpunkt des Einwurfs seiner Sendung in den Briefkasten nach diesen Maßstäben auf die Einhaltung der normalen Postlaufzeit vertrauen, so kann von ihm nicht verlangt werden, daß er sich gleichwohl - etwa durch einen Anruf bei Gericht - Gewißheit über den Eingang des Schriftstücks verschafft, um gegebenenfalls auf andere Weise für einen rechtzeitigen Zugang sorgen zu können (vgl. BVerfGE 53, 25 [30]; 62, 334 [337]).

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …

    Dazu zählt, daß er grundsätzlich auch gesetzlich eingeräumte Fristen ausnutzen darf (BVerfGE 53, 25 (29)), die der Gesetzgeber für das jeweilige gerichtliche Verfahren typisierend als sachlich angemessen erachtet hat.
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