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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66, 2 BvR 377/66, 2 BvR 333/66, 2 BvR 323/66   

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https://dejure.org/1969,18
BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66, 2 BvR 377/66, 2 BvR 333/66, 2 BvR 323/66 (https://dejure.org/1969,18)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.1969 - 2 BvR 343/66, 2 BvR 377/66, 2 BvR 333/66, 2 BvR 323/66 (https://dejure.org/1969,18)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 1969 - 2 BvR 343/66, 2 BvR 377/66, 2 BvR 333/66, 2 BvR 323/66 (https://dejure.org/1969,18)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Richterbesoldung I

  • opinioiuris.de

    Richterbesoldung I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 26, 141
  • NJW 1969, 1803
  • DVBl 1969, 956
  • DÖV 1969, 680
 
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Wird zitiert von ... (182)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG - 2 BvR 377/66 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66
    in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1.a) der Oberlandesgerichtsräte ..., b) der Senatspräsidenten ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt ... - 2 BvR 343/66; 2.a) des Landgerichtsdirektors ..., b) des Amtsgerichtsrats Dr. ..., c) des Verwaltungsgerichtsdirektors ..., d) des Arbeitsgerichtsrats ..., e) des Sozialgerichtsrats ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt... - 2 BvR 377/66 - 3. des Landgerichtsrats Dr. ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt ... - 2 BvR 333/66 - , 4. des Landgerichtspräsidenten a.D. ... - 2 BvR 323/66 - gegen das Sechste Gesetz zur Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes vom 6. Juli 1965 (GVBl. S. 122), soweit es die besoldungsrechtliche Einstufung der Beschwerdeführer regelt.

    Rn. 7 3. Die Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 377/66 (Richter erstinstanzlicher Gerichte verschiedener Gerichtszweige) tragen vor: Die sie betreffende, 1965 in Kraft getretene besoldungsrechtliche Regelung sei mit Art. 3 und Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar.

    Im übrigen schließt er sich den Ausführungen der Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 377/66 (oben Nr. 3) an.

    Rn. 18 8. Die Verfassungsbeschwerden in den Verfahren 2 BvR 343/66, 2 BvR 377/66, 2 BvR 333/66 und 2 BvR 323/66 sind zur gemeinsamen Entscheidung miteinander verbunden worden.

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66
    Und aus Art. 33 Abs. 5 GG hat der Senat schon einen die Besoldung des Richters betreffenden hergebrachten und zu beachtenden Grundsatz des Richterrechts entwickelt (BVerfGE 12, 81 [88 ff.]).
  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18

    Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in …

    Die richterliche Unabhängigkeit muss auch durch die Besoldung der Richter gewährleistet werden (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 26, 141 ; 55, 372 ; 107, 257 ; 139, 64 ).

    Die Art und Weise der Regelung von Besoldung und Versorgung des Richters sind von ganz erheblicher Bedeutung für das innere Verhältnis zu seinem Amt und für die Unbefangenheit, mit der er sich seine richterliche Unabhängigkeit bewahrt (vgl. BVerfGE 26, 141 ).

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Rn. 121 Die richterliche Unabhängigkeit muss auch durch die Besoldung der Richter gewährleistet werden (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 26, 141 ; 55, 372 ; 107, 257 ).

    Die Art und Weise der Regelung von Besoldung und Versorgung des Richters sind von ganz erheblicher Bedeutung für das innere Verhältnis des Richters zu seinem Amt und für die Unbefangenheit, mit der er sich seine richterliche Unabhängigkeit bewahrt (vgl. BVerfGE 26, 141 ).

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung eines Richters am …

    Das Bundesverfassungsgericht hat aber anerkannt, dass Art. 33 Abs. 5 GG auch die hergebrachte Stellung von Richtern als besonderer Gruppe von Angehörigen des öffentlichen Dienstes umfasst und diesen grundrechtsähnliche Individualrechte einräumt, soweit sich für sie vom Gesetzgeber zu beachtende hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts nachweisen lassen, die gerade die persönliche Rechtsstellung des Richters mitgestalten (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 15, 298 ; 26, 141 ; 56, 146 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG - 2 BvR 377/66   

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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1.a) der Oberlandesgerichtsräte ..., b) der Senatspräsidenten ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt ... - 2 BvR 343/66; 2.a) des Landgerichtsdirektors ..., b) des Amtsgerichtsrats Dr. ..., c) des Verwaltungsgerichtsdirektors ..., d) des Arbeitsgerichtsrats ..., e) des Sozialgerichtsrats ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt... - 2 BvR 377/66 - 3. des Landgerichtsrats Dr. ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt ... - 2 BvR 333/66 - , 4. des Landgerichtspräsidenten a.D. ... - 2 BvR 323/66 - gegen das Sechste Gesetz zur Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes vom 6. Juli 1965 (GVBl. S. 122), soweit es die besoldungsrechtliche Einstufung der Beschwerdeführer regelt.

    Rn. 7 3. Die Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 377/66 (Richter erstinstanzlicher Gerichte verschiedener Gerichtszweige) tragen vor: Die sie betreffende, 1965 in Kraft getretene besoldungsrechtliche Regelung sei mit Art. 3 und Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar.

    Im übrigen schließt er sich den Ausführungen der Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 377/66 (oben Nr. 3) an.

    Rn. 18 8. Die Verfassungsbeschwerden in den Verfahren 2 BvR 343/66, 2 BvR 377/66, 2 BvR 333/66 und 2 BvR 323/66 sind zur gemeinsamen Entscheidung miteinander verbunden worden.

  • BVerfG - 1 BvR 239/66 (anhängig)
    V/92 2 BvR 377/66 des Landgerichtsdirektors Willi Zarges und 4 weiterer Beschwerdeführer 4.7.66 gegen das SechsteGesetz zur Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes vom 6. Juli 1965 (GVBl. S. 122) in der Fassung des Fünften Besoldungserhöhungsgesetzes vom 17. Dezember 1965 (GVBl. S. 349), soweit die Beschwerdeführer nicht in eine Besoldungsgruppeeingestuftsind, die über der Besoldungsgruppe A 16 liegt wegen Verletzung des Artikels 33 Abs. 5 und des Artikels 3 Abs. 1 GG.
  • BVerfG - 2 BvR 296/66 (anhängig)
    V/92 2 BvR 377/66 des Landgerichtsdirektors Willi Zarges und 4 weiterer Beschwerdeführer 4.7.66 gegen das SechsteGesetz zur Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes vom 6. Juli 1965 (GVBl. S. 122) in der Fassung des Fünften Besoldungserhöhungsgesetzes vom 17. Dezember 1965 (GVBl. S. 349), soweit die Beschwerdeführer nicht in eine Besoldungsgruppeeingestuftsind, die über der Besoldungsgruppe A 16 liegt wegen Verletzung des Artikels 33 Abs. 5 und des Artikels 3 Abs. 1 GG.
  • BVerfG - 2 BvR 333/66 (anhängig)
    V/92 2 BvR 377/66 des Landgerichtsdirektors Willi Zarges und 4 weiterer Beschwerdeführer 4.7.66 gegen das SechsteGesetz zur Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes vom 6. Juli 1965 (GVBl. S. 122) in der Fassung des Fünften Besoldungserhöhungsgesetzes vom 17. Dezember 1965 (GVBl. S. 349), soweit die Beschwerdeführer nicht in eine Besoldungsgruppeeingestuftsind, die über der Besoldungsgruppe A 16 liegt wegen Verletzung des Artikels 33 Abs. 5 und des Artikels 3 Abs. 1 GG.
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