Rechtsprechung
| BVerfG, 14.05.2001 - 2 BvR 404/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 23.01.2001 - Ss 420/00
- BVerfG, 14.05.2001 - 2 BvR 404/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82
Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag - …
Auszug aus BVerfG, 14.05.2001 - 2 BvR 404/01
Zwar wäre der Beschwerdeführer durch die Entscheidung eines wegen Befangenheit ausgeschlossenen Richters in seinem Verfahrensgrundrecht aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt worden (BVerfGE 30, 165 ; 63, 77 ). - BVerfG, 27.01.1971 - 2 BvR 507/69
Begriff des "ausgeschlossenen" Richters
- BGH, 24.03.2022 - RiZ 2/16
Geeignetheit der Ausführungen zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit der …
Vielmehr wäre ihr, wenn ihr der Beschluss des Senats vom 24. Februar 2022 am Morgen des 1. März 2022 noch nicht vorlag, vor dem auf 14.00 Uhr bestimmten Termin eine kurze telefonische Nachfrage bei Gericht auch unter Berücksichtigung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör und ein rechtsstaatlich faires Verfahren zumutbar gewesen (vgl. näher BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2001 - 2 BvR 404/01, juris Rn. 3). - OLG Karlsruhe, 24.10.2019 - 1 Rv 21 Ss 716/19
Richterablehnung im Strafbefehlsverfahren: Nichterscheinen bei der …
Ein kurzes Telefonat ist auch unter Berücksichtigung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör und ein rechtsstaatlich faires Verfahren zumutbar (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Mai 2001 - 2 BvR 404/01 -, Rn. 3 juris). - VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 11-IV-14 Die gerichtliche Erwägung, die fehlende ausdrückliche Verbescheidung des Antrags begründe keinen Vertrauenstatbestand, dass dem Antrag stattgegeben werde und der Beschwerdeführer habe sich erkundigen müssen, ob der Hauptverhandlungstermin stattfinde, verkennt Bedeutung und Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch bei der gebotenen engen Auslegung des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht und stellt keine Überspannung der Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2001 - 2 BvR 404/01 - juris; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 15. November 1994 - 2 Ws 215/94 - juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 56. Aufl., § 329 Rn. 25 a.E.).
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