Rechtsprechung
| BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Art. 14 Abs. 1 GG; Art. 14 Abs. 2 GG; § 111 b Abs. 3 StPO; § 73 StGB; § 23 Abs. 1 BVerfGG; § 92 BVerfGG
Dinglicher Arrest (keine Fristen bei dringenden Gründen für eine Verfallsanordnung; Verhältnismäßigkeitsprüfung); Substantiierung der Verfassungsbeschwerde; Nichtannahmebeschluss - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den später anzuordnenden Verfall; Wachsende Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme; Prüfung der Dringlichkeit des später anzunehmenden Verfalls im Rahmen der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 16.09.2005 - 162 Gs 301/04
- LG Hamburg, 14.12.2005 - 608 Qs 15/05
- LG Hamburg, 07.02.2006 - 608 Qs 15/05
- BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04
Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter …
Auszug aus BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06
Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme, wachsen von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 -, EuGRZ 2005, S. 430 ;… Meyer-Goßner, a.a.O.).Dient die Anordnung des dinglichen Arrestes der Sicherung des späteren Verfalls gemäß §§ 73 ff. StGB kommt den staatlichen Belangen größeres Gewicht zu als im Fall der Rückgewinnungshilfe, weil die Maßnahme auf die endgültige Abschöpfung der Vermögensvorteile gerichtet ist und nicht lediglich der vorübergehenden Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche Dritter dient (vgl. dazu Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 -, EuGRZ 2005, S. 430 ;… Marel, StV 2004, S. 414 f.).
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06
Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06
Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ). - BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
Verweigerte Akteneinsicht und Zwangsmaßnahmen
Auszug aus BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06
Mittelbare Beeinträchtigungen, etwa im Beruf oder bei der Kreditwürdigkeit, sind auch nach einer eventuellen Aufhebung der Maßnahme und einer strafrechtlichen Entschädigung irreparabel (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 -, NJW 2006, S. 1048). - OLG Köln, 18.06.2003 - 2 Ws 343/03
Arrest; Vermögensvorteil; Verhältnismäßigkeit
Auszug aus BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06
Liegen - wie hier - dringende Gründe für die Annahme der Voraussetzungen für den später anzuordnenden Verfall vor, gelten die gesetzlichen Fristen des § 111 b Abs. 3 StPO nicht (vgl. OLG Köln, StV 2004, S. 121 , 413 mit Anmerkung Marel;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 111 b Rn. 8).
- OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17
Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes nach neuem …
Dabei wachsen mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006, 2 BvR 583/06, juris Rn. 5; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14. September 2010, 2 Ws 81/10, juris Rn. 23). - OLG Hamburg, 26.10.2018 - 2 Ws 183/18
Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Voraussetzungen für die Anordnung …
Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass dem Betroffenen auch durch eine vorläufige Maßnahme ein erheblicher Nachteil zugefügt werden kann, der die wirtschaftliche Handlungsfreiheit beschränkt, wobei auch mittelbare Beeinträchtigungen - etwa bei der Berufsausübung oder bei der Kreditwürdigkeit - in den Blick zu nehmen sind, und der Eigentumseingriff sich mit der Fortdauer der Maßnahme intensiviert (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 07. Juli 2006, Az.: 2 BvR 583/06 (juris)). - OLG Hamm, 22.04.2020 - 5 Ws 59/20
Beschlagnahme; Grundstück; Verschiebungsfall; Einziehung von Taterträgen bei …
Im Hinblick darauf, dass es sich dabei lediglich um eine vorläufige Maßnahme handelt, die der Sicherung der späteren Einziehungsentscheidung dient, steigen die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit mit der Dauer der durch sie bewirkten Einschränkungen (OLG Frankfurt StV 2008, 624 Beschluss vom 11.02.2014 - 3 Ws 1086/13; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25.10.2017 - 1 Ws 163/17- juris Rn. 18; BVerfG, Beschlüsse vom 07.07.2006 - 2 BvR 583/06 und vom 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04)..
- OLG Hamm, 23.06.2022 - 5 Ws 94/22
Zeitliche Dauer eines Arrestvollzugs; Keine gesetzliche Höchstfrist für …
Rn. 41 Bei der Frage, ob sich der weitere Vollzug eines Vermögensarrests als verhältnismäßig erweist, ist neben der Schwere des Tatvorwurfs sowie des Verdachtsgrads die zeitliche Dauer der Arrestierungsmaßnahme sowie die damit für den Einziehungsadressaten verbundenen Belastungen zu berücksichtigen (…vgl. Köhler in: Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Aufl., 2022, StPO, § 111e, Rn. 8 f.; BVerfG, Beschluss vom 07.07.2006 2 BvR 583/06 -). - OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13
Aufrechterhaltung des dinglichen Arrests in Strafsachen: Anwendung des …
Rn. 12 Liegen dringende Gründe für die Annahme der Voraussetzungen für den später anzuordnenden Verfall vor, gelten die gesetzlichen Fristen des § 111b Abs. 3 StPO zwar nicht (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 -, juris Rn. 5; OLG Köln StV 2004, 121, 122;… Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 111b Rn. 8).Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 -, juris Rn. 5 m.w.N.; OLG Köln StV 2004, 121 f. und 413 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 -, juris;… Meyer-Goßner a.a.O.).
Durch den langen Zeitraum völligen Verfahrensstillstands unterscheidet sich der Fall von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 - (juris) zugrunde lag.
- OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15
Anordnung dinglicher Arreste zur Absicherung von Ansprüchen geschädigter …
Liegen dringende Gründe für die Annahme der Voraussetzungen für einen später anzuordnenden Verfall vor, gelten die gesetzlichen Fristen des § 111b Abs. 3 StPO zwar nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 - OLG Köln StV 2004, 121, 122;… Meyer-Goßner, StPO , 57. Auflage, § 111b Rn. 8).Mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme wachsen von Verfassung wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 - m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 2014- 2 Ws 609/13 - OLG Köln StV 2004, 121 und 413; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 Ws 81/10 - Meyer-Goßner aaO.).
Das gilt insbesondere deshalb, da die dinglichen Arreste hier der Absicherung von Ansprüchen der Verletzten dienten, mithin lediglich die vorübergehende Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche bezweckten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 2 BvR 583/06; OLG Düsseldorf StV 2003, 547; OLG Köln, NStZ 2005, 400 jeweils m. w. N.).
- OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13
Abrechnungsbetrug zum Nachteil von Krankenkassen bei nicht vertragsgemäß …
Rn. 43 Wird im Wege vorläufiger Sicherungsmaßnahmen ein erheblicher Teil des Vermögens der Verfügungsbefugnis des Betroffenen entzogen, fordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine besonders eingehende Prüfung und Qualität des Verdachtsgrades, der tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen, die für die Anordnung sowie die Abwägung des Sicherstellungsinteresses des Staates mit der Eigentumsposition des Betroffenen maßgeblich sind (BVerfG, Beschl. v. 07.07.2006 - 2 BvR 583/06; Beschl. v. 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04, StraFo 2005, 338; Beschl. v. 29.05.2006 - 2 BvR 820/06, NStZ 2006, 639 f.; Senatsbeschluss vom 13.05.2013 - Ws 61/13 ;… HansOLG a.a.O. Rn. 74 ). - OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 3 Ws 425/17
Unverhältnismäßigkeit der Arrestanordnung wegen Verfahrensverzögerung
Im Hinblick darauf, dass es sich dabei lediglich um eine vorläufige Maßnahme handelt, die der Sicherung der späteren Einziehungsentscheidung dient, steigen die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit mit der Dauer der durch sie bewirkten Einschränkungen (vgl. OLG Frankfurt [Senat] StV 2008, 624; Senat, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 3 Ws 1086/13; BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 jeweils zum bisherigen Recht). - OLG Nürnberg, 20.12.2018 - 2 Ws 627/18
Scheinselbständigkeit und Einzug von Beiträgen für die Sozialversicherung
Dabei wachsen mit der den Eigentumseingriff intensivierenden Fortdauer der Maßnahme von Verfassungs wegen die Anforderungen an die Rechtfertigung der Anspruchssicherung (BVerfG, Beschluss vom 07.07.2006 - 2 BvR 583/06, juris Rn. 5; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14.09.2010 - 2 Ws 81/10, juris Rn. 23). - OLG Köln, 13.06.2019 - 2 Ws 244/19
Vermögensarrest bei voraussichtlichen Kosten des Strafverfahrens
Richtig ist, dass die vorläufige Sicherstellung von Vermögen und Vermögensgegenständen unabhängig vom Arrestgrund einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht des Betroffenen darstellt (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG), weil sie dessen Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeiten in einschneidender Weise beschränkt und mittelbare Beeinträchtigungen auch nach einer eventuellen Aufhebung der Maßnahme und einer strafrechtlichen Entschädigung irreparabel sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.2006 - 2 BvR 583/06, Rn. 5, juris).Dabei steigen die Anforderungen mit der Dauer des Eingriffs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.2006 - 2 BvR 583/06, Rn. 5, juris).
- OLG Stuttgart, 26.06.2024 - 4 Ws 203/24
Verdacht der handelsgestützten Marktmanipulation; Anordnung vorläufiger Maßnahmen …
- LG Hamburg, 08.03.2022 - 618 Qs 3/22
Anordnung des Vermögensarrests beim Verdacht der Steuerhinterziehung durch …
- OLG Hamburg, 06.04.2022 - 1 Ws 21/22
Anordnung eines Vermögensarrests gemäß § 111e StPO zur Sicherung des …
- LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21
- OLG Frankfurt, 26.10.2023 - 3 Ws 305/23
Vermögensarrest bei Tatverdacht der Untreue
- OLG Jena, 04.10.2022 - 1 Ws 463/21
Zeitliche Obergrenze für die Aufrechterhaltung eines Vermögensarrestes
- AG Bremen, 18.01.2022 - 91b Gs 1694/21
Arrest, Aufhebung, Verhältnismäßigkeit, Zeitablauf
- LG Berlin I, 13.10.2025 - 511 Qs 113/25
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