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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.11.1990 - 2 BvR 591/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2154
BVerfG, 30.11.1990 - 2 BvR 591/90 (https://dejure.org/1990,2154)
BVerfG, Entscheidung vom 30.11.1990 - 2 BvR 591/90 (https://dejure.org/1990,2154)
BVerfG, Entscheidung vom 30. November 1990 - 2 BvR 591/90 (https://dejure.org/1990,2154)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; OWiG § 46; StPO § 44
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung wesentlicher Tatsachenbehauptungen und durch Überspannen der Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatsachen - Wesentlich - Begründung - Rechtliches Gehör - Vorheriger Stand - Wiedereinsetzung - Abholfach - Zugang - Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1167
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1990 - 2 BvR 591/90
    Wenngleich aus Art. 103 Abs. 1 GG keine Verpflichtung herzuleiten ist, jedes Vorbringen zu bescheiden (vgl. BVerfGE 22, 267 [274]), müssen die wesentlichen der Rechtsverfolgung dienenden Tatsachenbehauptungen jedenfalls in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1990 - 2 BvR 591/90
    Wenngleich aus Art. 103 Abs. 1 GG keine Verpflichtung herzuleiten ist, jedes Vorbringen zu bescheiden (vgl. BVerfGE 22, 267 [274]), müssen die wesentlichen der Rechtsverfolgung dienenden Tatsachenbehauptungen jedenfalls in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]).
  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1990 - 2 BvR 591/90
    Der angegriffene Beschluß läßt nicht erkennen, ob der Amtsrichter das Vorbringen betreffend den Einwurf in den Briefkasten am Freitag, dem 26. Mai 1989, überhaupt zur Kenntnis genommen und erwogen (vgl. BVerfGE 72, 119 [121]) hat; denn zur Begründung stützt er sich ausschließlich auf den Beschluß vom 9. August 1989.
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1990 - 2 BvR 591/90
    Selbst wenn die angegriffene Entscheidung aber den Einwurf in das Abholfach der Stadtverwaltung berücksichtigt, verstößt sie gegen Art. 103 Abs. 1 GG , weil sie dann die Anforderungen an das, was zur Erlangung einer Wiedereinsetzung zu veranlassen ist, überspannt hat (vgl. BVerfGE 31, 388 [390]).
  • BVerfG, 02.03.2014 - 2 BvR 53/13

    Wiederaufnahme eines Bußgeldverfahrens wegen Nichtentrichtung von Beiträgen zur …

    Jedenfalls wenn es um eine Wiedereinsetzung im Strafverfahren - einschließlich des Wiederaufnahmeverfahrens - geht, widerspräche die Zurechnung anwaltlichen Mitverschuldens an der Fristversäumung wie auch die Annahme, dass im Falle anwaltlicher Vertretung eine sonst gebotene Belehrung über die Wiedereinsetzung entbehrlich wird, offenkundig den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die für die Zurechnung anwaltlichen Verschuldens bei der Wiedereinsetzung aus den Besonderheiten des Strafverfahrens folgen (vgl. BVerfGE 60, 253 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 1990 - 2 BvR 591/90 -, juris; vom 11. April 1991 - 2 BvR 1996/89 -, juris), und den demgemäßen Wertungen des Strafprozessrechts.
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen und Behauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168 und 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123; NZV 1998, 476 = VRS 95, 383).
  • OLG Köln, 17.07.1998 - Ss 351/98
    Rn. 11 Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen vom Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168 und 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123).
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