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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83, 2 BvR 974/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,216
BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83, 2 BvR 974/83 (https://dejure.org/1988,216)
BVerfG, Entscheidung vom 21.06.1988 - 2 BvR 602/83, 2 BvR 974/83 (https://dejure.org/1988,216)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juni 1988 - 2 BvR 602/83, 2 BvR 974/83 (https://dejure.org/1988,216)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Nordhorn

  • openjur.de

    Nordhorn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Ausschluß eines Bundesverfassungsrichters wegen früherer richterlicher Befassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 331
  • NJW 1989, 25
  • MDR 1989, 36
  • NVwZ 1989, 45
  • DVBl 1988, 1114
 
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Wird zitiert von ... (115)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
    Ob die Mitwirkung an einer solchen Stellungnahme im Einzelfall geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit des Richters nach § 19 BVerfGG zu begründen, ist eine weitere Frage und nach Maßgabe dieser Vorschrift zu entscheiden (vgl. dazu BVerfGE 30, 149 [154]).

    Rn. 19 Das deutsche Verfahrensrecht wird von der Auffassung getragen, daß der Richter auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (vgl. BVerfGE 30, 149 [153 f.] m.w.N.).

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
    Die Kommunalaufsicht ist das verfassungsrechtlich gebotene Korrelat der Selbstverwaltung (vgl. BVerfGE 6, 104 [118]).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
    Rn. 25 Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden sind zulässig: Sie richten sich gegen ein förmliches Gesetz, gegen das ein Rechtsweg nicht offensteht; durch die angegriffenen Regelungen werden die Beschwerdeführerinnen selbst, gegenwärtig und -- gemessen an den Erfordernissen für Kommunalverfassungsbeschwerden (BVerfGE 71, 25 [35 f.]) -- jedenfalls auch unmittelbar betroffen; es wird auch hinreichend dargetan, daß das Recht der Beschwerdeführerinnen auf Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG verletzt sein könnte.
  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Auslandswirkung Rentenreform

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf Anfrage erklärt, daß er an seiner in den Entscheidungen BVerfGE 51, 356 (361) und 53, 313 (323) geäußerten gegenteiligen Rechtsauffassung nicht festhalte.
  • BVerfG - 2 BvR 974/83 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. der Stadt Nordhorn, vertreten durch den Stadtdirektor, Bahnhofstraße 24, Nordhorn, 2. der Stadt Peine, vertreten durch den Stadtdirektor, Kantstraße 5, Peine, 3. der Stadt Wolfenbüttel, vertreten durch den Stadtdirektor, Stadtmarkt 3, Wolfenbüttel, - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Graf-Spee-Straße 18a, Kiel 1 - gegen Artikel I Nummer 27 Buchstabe a und Artikel II Nummer 18 Buchstabe b des Achten Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Niedersächsischen Landkreisordnung vom 18. Februar 1982 (GVBl. S. 53) - 2 BvR 602/83 -, 4. der Stadt Stade, vertreten durch den Stadtdirektor, Rathaus, Stade, - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Felif Busse, Wolfgang Miessen und Prof. Dr. Raimund Wimmer, Oxfordstraße 10, Bonn - gegen Artikel I Nummer 27 Buchstaben a und c und Artikel II Nummer 18 Buchstabe b des Achten Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Niedersächsischen Landkreisordnung vom 18. Februar 1982 (GVBl. S. 53) - 2 BvR 974/83 -.
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …

    Auch für diesen Fall gilt der tragende Gedanke der Vorschrift des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG, daß die richterliche Vorbefassung mit einer Sache dann zur Ausschließung führt, wenn die Überprüfung einer Entscheidung zur Überprüfung einer eigenen Entscheidung würde (vgl. BVerfGE 78, 331 [338]).
  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur …

    28 Abs. 2 Satz 1 GG enthält jedoch keine Garantie des Status quo im Sinne eines einmal erreichten Aufgabenbestands (vgl. BVerfGE 78, 331 ; 138, 1 ).
  • BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12

    Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen …

    Eine umfassende staatliche Steuerung kommunaler Organisation widerspräche der Garantie kommunaler Selbstverwaltung (vgl. BVerfGE 91, 228 ; 137, 108 ; 138, 1 ; 147, 185 ), sodass zu der von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG garantierten Eigenverantwortlichkeit eine grundsätzliche Organisationshoheit gehört (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 52, 95 ; 78, 331 ; 83, 363 ; 91, 228 ).
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