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| BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 641/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1; StPO § 44
Anforderungen an Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Strafgefangenen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 17.11.1989 - 28 Ns 60 Js 165145/85
- OLG Frankfurt, 29.03.1990 - 1 Ss 113/90
- BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 641/90
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84
Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht
Auszug aus BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 641/90
Zwar dürfen Rechtsmittelführer berechtigterweise eine gesetzliche Frist bis zu ihrer Grenze ausnutzen (BVerfGE 69, 381 [385]). - OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
Auszug aus BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 641/90
Bei Inhaftierten ist deren besondere Situation zu berücksichtigen, die vor allem dadurch gekennzeichnet ist, daß sie auf die Schnelligkeit der Beförderung keinen Einfluß haben (vgl. OLG Bremen, NJW 1956, 233; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, 149 [150]).
- BGH, 14.07.2021 - 3 StR 185/21
Fristwahrung bei Rechtsmittel durch inhaftierten Rechtsmittelführer (Ausschöpfung …
Eine Beeinträchtigung der Prozessgrundrechte eines inhaftierten Rechtsmittelführers aus Art. 103 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG ist damit nicht verbunden; auch einem Inhaftierten ist es zuzumuten, die ihm möglichen Maßnahmen zur Vermeidung anstaltsbedingter Verzögerungen bei der fristgebundenen Rechtsmittelbegründung zu ergreifen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. August 1990 - 2 BvR 641/90, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 StR 74/14, juris Rn. 6). - BSG, 30.08.2018 - B 2 U 230/17 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Ein Inhaftierter hat darüber hinaus für die Kontaktaufnahme zum Gericht alle ihm zur Vermeidung anstaltsbedingter Verzögerungen möglichen Maßnahmen zu ergreifen (vgl BVerfG <Kammer> vom 9.8.1990 - 2 BvR 641/90). - BGH, 12.03.2014 - 1 StR 74/14
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …
Eine Beeinträchtigung der Prozessgrundrechte eines inhaftierten Rechtsmittelführers aus Art. 103 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG ist damit nicht verbunden; auch einem Inhaftierten ist es zuzumuten, die ihm möglichen Maßnahmen zur Vermeidung anstaltsbedingter Verzögerungen bei der Rechtsmitteleinlegung zu ergreifen (BVerfG, Beschluss vom 9. August 1990 - 2 BvR 641/90). - BSG, 30.08.2018 - B 2 U 231/17 B Ein Inhaftierter hat darüber hinaus für die Kontaktaufnahme zum Gericht alle ihm zur Vermeidung anstaltsbedingter Verzögerungen möglichen Maßnahmen zu ergreifen (vgl BVerfG <Kammer> vom 9.8.1990 - 2 BvR 641/90).
- OLG Frankfurt, 26.10.2007 - 3 Ws 905/07
Antrag des Strafgefangenen auf gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugsachen: …
Wiedereinsetzung">112 StVollzG, bis zu ihrer Grenze ausnutzen (vgl. BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschl. v. 9.8.1990 - 2 BvR 641/90 - Juris mwN), so dass die Abgabe des Rechtsmittelschreibens an Bedienstete der Vollzugsanstalt auch noch am vorletzten Tag der Rechtsmittelfrist (vgl. KG, NStZ 1992, 455 mwN; Maul, in: KK-StPO, 5. Aufl., § 44 Rn 29; Wendisch, in.
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