Rechtsprechung
| BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer von Untersuchungshaft - unzureichende Beschwerdebegründung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 112 Abs 1 S 1 StPO, § 117 StPO, § 122 StPO
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer von Untersuchungshaft - unzureichende Beschwerdebegründung - Wolters Kluwer
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer von Untersuchungshaft - unzureichende Beschwerdebegründung
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Untersuchungshaft im Zusammenhang mit sogenannten Maskendeals
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Untersuchungshaft im Zusammenhang mit sogenannten Maskendeals
- lto.de (Kurzinformation)
Untersuchungshaft in bayerischer Maskenaffäre: Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehle unzulässig
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerden gegen Untersuchungshaft in Maskenaffäre unzulässig - Verfassungsbeschwerden gegen Untersuchungshaft in Maskenaffäre unzulässig
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Untersuchungshaft im Zusammenhang mit sogenannten Maskendeals
Verfahrensgang
- AG München, 20.01.2023 - ER V Gs 743/23
- AG München, 20.01.2023 - ER V Gs 744/23
- AG München, 27.01.2023 - ERVIII Gs 185/23
- AG München, 27.01.2023 - ERVIII Gs 186/23
- AG München, 27.01.2023 - ERVIII Gs 744/23
- LG München I, 08.02.2023 - 6 Qs 4/23
- LG München I, 08.02.2023 - 6 Qs 5/23
- LG München I, 15.03.2023 - 6 Qs 4/23
- LG München I, 15.03.2023 - 6 Qs 5/23
- OLG München, 18.04.2023 - 2 Ws 197/23
- OLG München, 08.05.2023 - 2 Ws 197/23
- BVerfG, 26.05.2023 - 2 BvR 605/23
- BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
- LG München I, 15.12.2023 - 6 KLs 301 Js 149894/21
- BGH, 24.07.2024 - 1 StR 238/24
- BGH, 29.04.2025 - 1 StR 238/24
Papierfundstellen
- NJW 2023, 3154
- NStZ-RR 2023, 288
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
Außerdem hat die Beschwerdeführerin versäumt, die Verfahrensgeschichte in einer für eine verantwortbare verfassungsgerichtliche Überprüfung genügenden Weise inhaltlich aufzubereiten (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ).Der Verweis auf Anlagen hilft über dieses Versäumnis nicht hinweg, denn das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Aufgabe, in Bezug genommene Dokumente und andere Anlagen auf verfassungsrechtlich relevante Tatsachen oder auf verfassungsrechtlich relevanten Vortrag hin zu durchsuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ).
- BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87
Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar
Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
Außerdem hat die Beschwerdeführerin versäumt, die Verfahrensgeschichte in einer für eine verantwortbare verfassungsgerichtliche Überprüfung genügenden Weise inhaltlich aufzubereiten (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ).Der Verweis auf Anlagen hilft über dieses Versäumnis nicht hinweg, denn das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Aufgabe, in Bezug genommene Dokumente und andere Anlagen auf verfassungsrechtlich relevante Tatsachen oder auf verfassungsrechtlich relevanten Vortrag hin zu durchsuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ).
- BVerfG, 20.03.2012 - 2 BvR 1382/09
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an substantiierte Begründung einer …
Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
Außerdem hat die Beschwerdeführerin versäumt, die Verfahrensgeschichte in einer für eine verantwortbare verfassungsgerichtliche Überprüfung genügenden Weise inhaltlich aufzubereiten (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ).Der Verweis auf Anlagen hilft über dieses Versäumnis nicht hinweg, denn das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Aufgabe, in Bezug genommene Dokumente und andere Anlagen auf verfassungsrechtlich relevante Tatsachen oder auf verfassungsrechtlich relevanten Vortrag hin zu durchsuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfGK 19, 362 ).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
Der Vortrag der Beschwerdeführerin ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht daher nicht die Prüfung der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Ermittlungen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 149, 346 ; BVerfGK 5, 170 ; vgl. auch EGMR, Mork v. Germany, Urteil vom 9. Juni 2011, Nr. 31047/04, 43386/08, § 39). - BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09
Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von …
Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
Der Vortrag der Beschwerdeführerin ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht daher nicht die Prüfung der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Ermittlungen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 149, 346 ; BVerfGK 5, 170 ; vgl. auch EGMR, Mork v. Germany, Urteil vom 9. Juni 2011, Nr. 31047/04, 43386/08, § 39). - BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge in Verfahren der …
Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 8. Mai 2023 über die Anhörungsrüge ist - weil sie keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer bewirkt (vgl. BVerfGE 119, 292 ) - kein tauglicher Rügegenstand der Verfassungsbeschwerde (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, Rn. 2 ff.;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, juris, Rn. 2 f.). - BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
Eurocontrol I
Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
Ein dringendes schutzwürdiges Interesse, über die Verfassungsmäßigkeit der Zwischenentscheidungen selbst zu erkennen, ist nicht ersichtlich (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 58, 1 ). - BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das …
Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 8. Mai 2023 über die Anhörungsrüge ist - weil sie keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer bewirkt (vgl. BVerfGE 119, 292 ) - kein tauglicher Rügegenstand der Verfassungsbeschwerde (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, Rn. 2 ff.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, juris, Rn. 2 f.). - BVerfG, 17.12.2020 - 2 BvR 1787/20
Neuerlass und Vollzug eines Haftbefehls nach Anklageerhebung …
Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
Soweit die Beschwerdeführerin die Aufhebung der Nichtabhilfeentscheidungen des Amtsgerichts München vom 27. Januar 2023 und des Landgerichts München I vom 15. März 2023 begehrt, ist die Verfassungsbeschwerde bereits deshalb unzulässig, weil es sich bei den Nichtabhilfeentscheidungen um Zwischenentscheidungen im Rechtsbehelfsverfahren handelt, von denen keine eigenständige Beschwer ausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Dezember 2020 - 2 BvR 1787/20 - Rn. 43). - BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht …
Auszug aus BVerfG, 08.06.2023 - 2 BvR 642/23
Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 8. Mai 2023 über die Anhörungsrüge ist - weil sie keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer bewirkt (vgl. BVerfGE 119, 292 ) - kein tauglicher Rügegenstand der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, Rn. 2 ff.;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, juris, Rn. 2 f.). - BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen …
- BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde
- EGMR, 09.06.2011 - 31047/04
Vereinbarkeit des Vollzugs einer Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung mit …
- VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 19-IV-23
Statthaftigkeit und Begründung der Verfassungsbeschwerde
Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, den in anderen Schriftsätzen enthaltenen Vortrag auf verfassungsrechtlich relevante Ausführungen hin zu untersuchen bzw. sich daraus die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die für seine Entscheidung von Bedeutung sein könnten, zu erschließen und so Anhaltspunkte für eine Verfassungsverletzung zu finden (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2023 - Vf. 73-IV-22; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2023 - 2 BvR 642/23 - juris; Beschluss vom 21. Juni 1989, BVerfGE 80, 257 [263]). - VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 62-IV-24 Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, den in den Anlagen oder anderen Verfahrensakten enthaltenen Sachverhalt auf verfassungsrechtlich relevante Ausführungen hin zu untersuchen bzw. sich daraus die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die für seine Entscheidung von Bedeutung sein könnten, zu erschließen und so Anhaltspunkte für eine Verfassungsverletzung zu finden (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 19-IV-23 [HS]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2023 - 2 BvR 642/23 - juris; Beschluss vom 21. Juni 1989, BVerfGE 80, 257 [263]).
- OLG München, 24.04.2024 - 2 Ws 242/24
Besondere Haftprüfung durch das OLG - kein Anspruch des Beschuldigten auf …
Entsprechend einer Nichtabhilfeentscheidung geht von dem Vorlagebeschluss keine eigenständige Beschwer aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.06.2023 - 2 BvR 642/23, juris). - VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 73-IV-24 Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, aufgrund pauschaler Verweisungen den in den Anlagen enthaltenen Sachverhalt auf verfassungsrechtlich relevante Ausführungen hin zu untersuchen, sich daraus die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die für seine Entscheidung von Bedeutung sein könnten, zu erschließen und so Anhaltspunkte für eine Grundrechtsverletzung zu finden (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 108-IV-23; Beschluss vom 25. April 2024 - Vf. 62-IV-22; Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 19-IV-23 [HS]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2023 - 2 BvR 642/23 - juris;… Beschluss vom 5. Januar 2010 - 1 BvR 2973/06 - juris Rn. 4; Beschluss vom 21. Juni 1989, BVerfGE 80, 257 [263]).
- VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 36-IV-23 Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, den in den Anlagen oder anderen Verfahrensakten enthaltenen Sachverhalt auf verfassungsrechtlich relevante Ausführungen hin zu untersuchen bzw. sich daraus die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die für seine Entscheidung von Bedeutung sein könnten, zu erschließen und so Anhaltspunkte für eine Verfassungsverletzung zu finden (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2024 - Vf. 62-IV-22; Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 19-IV-23 [HS]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2023 - 2 BvR 642/23 - juris; Beschluss vom 21. Juni 1989, BVerfGE 80, 257 [263]).
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