Rechtsprechung
| BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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GG Art. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 33 Abs. 5
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Gewährung eines ruhegehaltfähigen Zuschusses zur Ergänzung der sogenannten "Ostbesoldung"; Anpassung von Dienstbezügen und Versorgungsbezügen entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse; Verordnungsermächtigung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBesG § 73; 2. BesÜV
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der sog. Ostbesoldung von Beamten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 12.03.1998 - 8 Ca 2744/97
- LAG Sachsen-Anhalt, 31.03.1999 - 3 Sa 233/98
- BAG, 26.07.2001 - 6 AZR 401/99
- BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02
- BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 515/04
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
Auszug aus BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; 107, 257 ).a) Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ).
Ob die Auswahl sachgerecht ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 53, 313 ; 75, 108 ; 103, 310 ).
Es kann, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertentscheidungen entgegenstehen, nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Lebenssachverhalten als evident sachwidrig erweisen (vgl. BVerfGE 65, 141 ; 103, 310 ).
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99
Beamtenbesoldung Ost II
Auszug aus BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; 107, 257 ).Verfassungsrechtlicher Maßstab ist der allgemeine Gleichheitssatz, nicht dagegen das speziellere Verbot der Diskriminierung wegen der Heimat gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 107, 257 ).
Aus diesem Grund ist eine Auslegung, die das rechtswissenschaftliche Studium und die erste juristische Staatsprüfung zu den Befähigungsvoraussetzungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV (a.F.) zählt, mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 107, 257 ).
Denn sie vermitteln in der Regel nicht die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben (vgl. BVerfGE 107, 257 ), sondern allgemeine (Grund-)Kenntnisse und (Grund-)-.
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02
Ob die Auswahl sachgerecht ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 53, 313 ; 75, 108 ; 103, 310 ).Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).
- BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99
Zuschüsse zur Ergänzung der abgesenkten "Ostbesoldung"
Auszug aus BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02
Fähigkeiten, auf denen die weitere laufbahnbezogene Ausbildung aufbaut (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 -, ZBR 2004, S. 100 , …und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 -, ZBR 2004, S. 169 und - 2 BvR 1894/99 -, ThürVBl.) dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemein bildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. No-vember 2003 - 2 BvR 1883/99 -, ZBR 2004, S. 100 , und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 -, ZBR 2004, S. 169 und - 2 BvR 1894/99 -, ThürVBl. - BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
Ausbildung zum Rechtspfleger; Widerspruch gegen die Festsetzung der Dienstbezüge …
Auszug aus BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02
Fähigkeiten, auf denen die weitere laufbahnbezogene Ausbildung aufbaut (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 -, ZBR 2004, S. 100 , und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 -, ZBR 2004, S. 169 und - 2 BvR 1894/99 -, ThürVBl.Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV (a.F.) dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemein bildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. No-vember 2003 - 2 BvR 1883/99 -, ZBR 2004, S. 100 , und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 -, ZBR 2004, S. 169 und - 2 BvR 1894/99 -, ThürVBl.
- BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1894/99
Vereinbarung der sog. abgesenkten "Ostbesoldung" mit dem Grundgesetz; Gewährung …
Auszug aus BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02
Fähigkeiten, auf denen die weitere laufbahnbezogene Ausbildung aufbaut (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 -, ZBR 2004, S. 100 , und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 -, ZBR 2004, S. 169 und - 2 BvR 1894/99 -, ThürVBl.Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV (a.F.) dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemein bildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. No-vember 2003 - 2 BvR 1883/99 -, ZBR 2004, S. 100 , und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 -, ZBR 2004, S. 169 und - 2 BvR 1894/99 -, ThürVBl.
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; 107, 257 ).Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02
a) Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ). - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94
Rentenüberleitung IV
Auszug aus BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02
Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ). - BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
Auszug aus BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02
a) Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ). - BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
Landwirtschaftliche Altershilfe
- BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76
Soldatenversorgungsgesetz
- BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73
Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher
- BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80
Stellenzulagen für Soldaten
- BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66
Richterbesoldung I
- BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62
Wiedergutmachung
- BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60
Laufbahnvergleich
- BAG, 26.07.2001 - 6 AZR 401/99
Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet
- BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 515/04
Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet
Denn die Schulbildung vermittelt in der Regel nicht die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben, sondern allgemeine (Grund-) Kenntnisse und -fähigkeiten, auf denen die weitere laufbahnbezogene Ausbildung erst aufbaut (vgl. Beschluss der Zweiten Kammer des Zweiten Senats BVerfG 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - mwN).Er ist nach seinem Sinn und Zweck darauf gerichtet, qualifiziertes Personal zu gewinnen, das in den neuen Ländern zum Aufbau einer rechtsstaatlichen Verwaltung dringend benötigt wird (BVerfG Kammerbeschluss vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02; BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24/98 - ZTR 1999, 385).
- BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06
Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet
Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemeinbildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445).Er ist nach seinem Sinn und Zweck darauf gerichtet, qualifiziertes Personal zu gewinnen, das in den neuen Ländern zum Aufbau einer rechtsstaatlichen Verwaltung dringend benötigt wird (BVerfG 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZTR 1999, 385).
Aus diesem Grund ist eine Auslegung, die das rechtswissenschaftliche Studium und die erste juristische Staatsprüfung zu den Befähigungsvoraussetzungen iSd. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF zählt, mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 257; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 -).
- BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06
Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet
Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemeinbildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445).Er ist nach seinem Sinn und Zweck darauf gerichtet, qualifiziertes Personal zu gewinnen, das in den neuen Ländern zum Aufbau einer rechtsstaatlichen Verwaltung dringend benötigt wird (BVerfG 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZTR 1999, 385).
Aus diesem Grund ist eine Auslegung, die das rechtswissenschaftliche Studium und die erste juristische Staatsprüfung zu den Befähigungsvoraussetzungen iSd. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF zählt, mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 257; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 -).
- LAG Düsseldorf, 18.07.2006 - 6 Sa 1612/05
Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet
Die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankommt, wird regelmäßig erst durch den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung erworben (vgl. BAG vom 10.02.2005 - 6 AZR 515/04 - NZA RR 2006, 38; BVerwG Beschluss vom 09.09.2004 - 2 BvR 669/02 - BVerwG 11.03.1999 - 2 C 24/98 - ZDR 1999, 385).Es wäre nämlich mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nicht zu vereinbaren, die Zuschussgewährung davon abhängig zu machen, ob der Abschluss einer allgemeinbildenden Schule oder einer Berufsausbildung im bisherigen Bundesgebiet erworben ist, da die Schulbildung nicht die spezifisch fachbezogene Vorbildung zur Wahrnehmung der Amtsaufgaben vermittelt (Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 09.09.2004 - 2 BvR 669/02 - m. w. N.).
- BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 81.07
Rechtmäßigkeit einer pauschalen Absenkung der Besoldung für das Beitrittsgebiet; …
Nach der ständigen Rechtsprechung überschreite der Gesetzgeber die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG erst (nur) dann, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, (wo) bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (…vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 m.w.N., vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - a.a.O. und - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 und vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - juris).Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. u.a. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10 …und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - a.a.O. S. 123 je m.w.N., BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 und vom 9. September 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 79.07
Rechtsgrundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Besoldung von bei der …
Nach der ständigen Rechtsprechung überschreitet der Gesetzgeber die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG erst dann, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, wo bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (…vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 m.w.N., vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - a.a.O. und - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 und vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - juris).Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. u.a. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10 …und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - a.a.O. S. 123 je m.w.N., BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 a.a.O. und vom 9. September 2004 a.a.O.).
- BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09
Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn
Rn. 22 Aus der vom Kläger wiederholt herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. September 2004 (- 2 BvR 669/02 -) folgt entgegen der Ansicht des Klägers nichts anderes. - BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 80.07
Rechtmäßigkeit einer pauschalen Absenkung der Besoldung für das Beitrittsgebiet; …
Der Gesetzgeber überschreitet die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG erst dann, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, (wo) bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (…stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 m.w.N., vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - und - 2 BvR 709/99 - a.a.O. und vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - juris).Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. u.a. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10 und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 je m.w.N., BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 und vom 9. September 2004 a.a.O.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - L 14 AL 123/10
Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Beitragsbemessungsgrenze (Ost/West) - …
Der Senat schließt sich insofern der höchstrichterlichen Rechtsprechung an, wonach trotz fortschreitender Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen den alten Bundesländern und dem Beitrittsgebiet davon auszugehen ist, dass sich - jedenfalls im hier maßgeblichen Streitzeitraum - die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse darin eingeschlossen das allgemeine Preis- und Lohnniveau, nach wie vor in den neuen Ländern erheblich von denen in den alten Ländern unterscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 13 R 129/08 R - Juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 zur "Beamtenbesoldung Ost" - 2 BvL 3/00 - und - 2 BvR 709/99 - und vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - jeweils Juris; BVerwG…, Beschluss vom 23. September 2008 - 2 B 80/07 - Juris Rn. 11). - VG Weimar, 12.07.2005 - 4 K 3880/03
Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Befähigung; …
An die als nach Art. 3 Abs. 1 GG "geboten" bezeichnete Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Befähigungsvoraussetzungen´ in § 4 Abs. 1 S. 1 2. BesÜV (a. F.) in den Beschlüssen der 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts (vom 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99 -, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00 - und - 2 BvR 1894/99 - und vom 09.09.2004 - 2 BvR 669/02 - ist das erkennende Gericht nicht gebunden, weil dieser Auslegung keine über den dem jeweiligen Kammerbeschluss zugrunde liegenden Fall hinausgehende Bindungswikrung zukommt.{ABSCHNITT:Leitsätze:} 1. An die als nach Art. 3 Abs. 1 GG "geboten" bezeichnete Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Befähigungsvoraussetzungen´ in § 4 Abs. 1 S. 1 2. BesÜV (a. F.) in den Beschlüssen der 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts (vom 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99 -, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00 - und - 2 BvR 1894/99 - und vom 09.09.2004 - 2 BvR 669/02 - ist das erkennende Gericht nicht gebunden, weil dieser Auslegung keine über den dem jeweiligen Kammerbeschluss zugrunde liegenden Fall hinausgehende Bindungswikrung zukommt.
- BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 27.11
Abgesenkte Dienstbezüge; andere Bewerber; Anpassungsfortbildung; …
- LAG Düsseldorf, 25.04.2006 - 6 Sa 1645/05
Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet
- VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 123/07
Anwendung der 2. BesÜV; Begriff Befähigungsvoraussetzungen; Berufung wg. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2013 - 1 A 2242/12
Gewährung einer Stellenzulage für wehrübungsleitende beamtete Ärzte der …
- VG Gera, 24.04.2006 - 1 K 2054/04
Besoldung und Versorgung; Befähigungsvoraussetzungen; teilweise Ausbildung im …
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