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| BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 674/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Deutscher Gruß" als Verwendung eines nationalsozialistisches Kennzeichens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Langen, 02.07.1993 - 20 Js 32778/92
- LG Darmstadt, 17.02.1994 - 20 Js 32778/92
- BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 674/95
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24
Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von …
Rn. 19 aa) Von der Revision aufgeworfene Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der angewendeten Strafvorschrift, die Anlass zu einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG geben könnten, bestehen im Ergebnis nicht (vgl. dazu näher BVerfG, Beschlüsse vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805; vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 674/95, juris;… vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04, BVerfGE 111, 147 Rn. 21; vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03, BVerfGK 7, 452, 455 f.). - BayObLG, 12.03.2003 - 5St RR 20/03
Öffentliches Verwenden nationalsozialistischer Kennzeichen; Gebrauch der …
Während der "Hitler Gruß", also das Heben des "ausgestreckten" rechten oder linken Armes (BVerfG Beschluss vom 19.7.1995 - 2 BvR 674/95) unzweifelhaft ein solches Kennzeichen ist (…LK Rn. 4; KG NJW 1999, 3500), gilt dies für das Anheben des angewinkelten Armes nicht ohne weiteres, auch wenn verschiedene Parteifunktionäre der NSDAP, insbesondere Hitler selbst, diese Grußform verwendet haben. - OLG Hamm, 25.06.2024 - 4 ORs 71/24
Hitlergruß mit dem linken Arm
Bereits das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Ausführung des sog. "Hitlergrußes" auch mit dem linken Arm als strafbare Verwendung einer nationalsozialistischen Grußform zu ahnden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.07.1995, Az. 2 BvR 674/95, juris). - KG, 12.03.2024 - 161 Ss 153/22
Zu den Voraussetzungen einer Strafbarkeit des sog. "Kühnengrußes"
Rn. 32 Zu den Kennzeichen gehören nach der beispielhaften Aufzählung in § 86a Abs. 2 Satz 1 StGB nicht nur in Gegenständen verkörperte Symbole, wie zum Beispiel das Hakenkreuz, sondern auch nichtkörperliche Charakteristika verbotener Organisationen, wie der "deutsche Gruß" beziehungsweise "Hitlergruß", bei dem der rechte (oder linke) Arm mit flacher Handhaltung schräg nach vorne oben gestreckt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 674/95 -, juris Rn. 1; BayObLG…, Beschluss vom 12. März 2003, a. a. O., Rn. 16 m. w. N.; Senat…, Urteil vom 16. März 1999, a. a. O., Rn. 2, 22;… Sternberg-Lieben, a. a. O., § 86a Rn. 3 m. w. N.;… Steinsiek, a. a. O., Rn. 6 m. w. N.;… Fischer, StGB 71. Aufl., § 86a Rn. 10 m. w. N.), als Grußform der am 10. Oktober 1945 durch den Alliierten Kontrollrat im Kontrollrats-Gesetz Nr. 2 aufgelösten und verbotenen NSDAP (…vgl. Fischer, a. a. O., § 86 Rn. 9).
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