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| BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 757/15 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Trier, 25.09.2012 - 1 K 858/12
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2013 - 10 A 11167/12
- BVerwG, 24.09.2013 - 2 B 48.13
- BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 39.13
- BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 757/15
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 1432/13
Geltendmachung einer altersdiskrimminierenden Wirkung der Bemessung des …
Rn. 71 Die gegen drei der letztgenannten Urteile eingelegten Verfassungsbeschwerden (2 BvR 756/15; 2 BvR 757/15; 2 BvR 758/15) hat das Bundesverfassungsgericht durch einstimmige Beschlüsse vom 30. Juni 2015 ohne eine Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 1451/13
Bemessung der Besoldung eines Beamten nach der Endstufe der Besoldungsgruppe …
Rn. 72 Die gegen drei der letztgenannten Urteile eingelegten Verfassungsbeschwerden (2 BvR 756/15; 2 BvR 757/15; 2 BvR 758/15) hat das Bundesverfassungsgericht durch einstimmige Beschlüsse vom 30. Juni 2015 ohne eine Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. - VG Osnabrück, 22.07.2015 - 3 A 78/12
Altersabhängige Besoldung; altersdiskriminierende Besoldung; …
Rn. 43 ff) Da die Kammer zumindest im Falle einer durch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes geklärten unsicheren Rechtslage für den Beginn der Ausschlussfrist deren Verkündungszeitpunkt als maßgeblich erachtet und selbst bei einer Anknüpfung an den Veröffentlichungszeitpunkt in einer großen juristischen Fachzeitschrift die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG verstrichen wäre, besteht kein Anlass für eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den gegen mehrere der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.10.2014 erhobenen Verfassungsbeschwerdeverfahren (2 BvR 756/15, 2 BvR 757/15 und 2 BvR 758/15), in denen die dortigen Beschwerdeführer nach den im Internet verfügbaren Angaben der sie offenbar vertretenden Rechtsanwälte (Schmid-Drachmann, Ribet Buse & Partner GbR aus Berlin, http://sdrb.de/) einen Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) mit der Begründung rügen, dass das Bundesverwaltungsgericht bei Abweichung von der explizit zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Fristbeginn das Verfahren dem Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe hätte vorlegen müssen. - VG Greifswald, 14.10.2015 - 6 A 1139/12
Besoldung eines Beamten; Diskriminierung durch altersabhängige Besoldung
Rn. 20 Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Bestimmung des Beginns der Frist des § 15 Abs. 4 AGG in den Parallelentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.10.2012 - 2 C 36.13, 2 C 38.13 und 2 C 39.13 - gerichtet hatten, mit Beschlüssen vom 30.06.2015 nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, 2 BvR 756/15, 2 BvR 757/15 und 2 BvR 758/15).
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