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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 769/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3322
BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 769/90 (https://dejure.org/1991,3322)
BVerfG, Entscheidung vom 16.07.1991 - 2 BvR 769/90 (https://dejure.org/1991,3322)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juli 1991 - 2 BvR 769/90 (https://dejure.org/1991,3322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1
    Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Ruhegeldzusagen an nahe Angehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 4 Abs. 4 EStG; Art.6 Abs. 2, 3 Abs. 1 GG
    Einkommensteuer; Ernsthaftigkeit von Verträgen zwischen nahen Angehörigen

 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 769/90
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Auslegung nichtverfassungsrechtlicher Gesetze und ihre Anwendung im konkreten Fall auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BVerfGE 18, 85 [92]; 19, 166 [175]).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 769/90
    Auch wenn die Gefahr des Mißbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei Verträgen unter nahen Angehörigen nicht überbewertet werden darf (vgl. BVerfGE 13, 290 [317]), ist es verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, daß an den Nachweis der Ernstlichkeit des Vertragsabschlusses strenge Anforderungen gestellt werden (BVerfGE 9, 237 [245]; BVerfG, Vorprüfungsausschuß…, Beschluß vom 20. November 1984 - 1 BvR 1406/84 -, HFR 1985, S. 283).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 769/90
    Auch wenn die Gefahr des Mißbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei Verträgen unter nahen Angehörigen nicht überbewertet werden darf (vgl. BVerfGE 13, 290 [317]), ist es verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, daß an den Nachweis der Ernstlichkeit des Vertragsabschlusses strenge Anforderungen gestellt werden (BVerfGE 9, 237 [245]; BVerfG, Vorprüfungsausschuß…, Beschluß vom 20. November 1984 - 1 BvR 1406/84 -, HFR 1985, S. 283).
  • BVerfG, 03.11.1965 - 2 BvR 246/62

    RVerfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 222 Abs. 1 Nr. 3 AO

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 769/90
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Auslegung nichtverfassungsrechtlicher Gesetze und ihre Anwendung im konkreten Fall auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BVerfGE 18, 85 [92]; 19, 166 [175]).
  • BVerfG, 20.11.1984 - 1 BvR 1406/84
    Auszug aus BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 769/90
    Auch wenn die Gefahr des Mißbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei Verträgen unter nahen Angehörigen nicht überbewertet werden darf (vgl. BVerfGE 13, 290 [317]), ist es verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, daß an den Nachweis der Ernstlichkeit des Vertragsabschlusses strenge Anforderungen gestellt werden (BVerfGE 9, 237 [245]; BVerfG, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 20. November 1984 - 1 BvR 1406/84 -, HFR 1985, S. 283).
  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 54/87

    Einkommensteuer - Unterhalt - Zwangsläufigkeit - Eheleute - Dauernde Trennung

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 769/90
    Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG werden daher nicht verletzt, wenn die Finanzgerichte im Einzelfall prüfen, ob klare und eindeutige vertragliche Regelungen, wie zwischen Fremden üblich, getroffen und die Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 1987 - 1 BvR 488/87 -, HFR 1988, S. 242 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.08.1987 - 1 BvR 488/87
    Auszug aus BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 769/90
    Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG werden daher nicht verletzt, wenn die Finanzgerichte im Einzelfall prüfen, ob klare und eindeutige vertragliche Regelungen, wie zwischen Fremden üblich, getroffen und die Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 1987 - 1 BvR 488/87 -, HFR 1988, S. 242 m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04

    Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz

    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 769/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 23; vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, Deutsche Steuer-Zeitung/ Eildienst --DStZ/E-- 1985, 38, HFR 1985, 283; vom 22. Juli 1970 1 BvR 285/66, 445/67 und 192/69, BVerfGE 29, 104 ff., 118).
  • BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06

    Formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen bei klarer Zivilrechtslage …

    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 769/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 23; vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, HFR 1985, 283; vom 22. Juli 1970 1 BvR 285/66, 445/67 und 192/69, BVerfGE 29, 104 ff., 118).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07

    Verträge zwischen Angehörigen

    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 769/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 23; vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, HFR 1985, 283).
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