Rechtsprechung
| BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvR 778/02, 2 BvQ 23/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 19 Abs. 4; ; BVerfGG § ... 93b; ; BVerfGG § 93a; ; StVollzG § 27 Abs. 3; ; StVollzG § 4 Satz 3; ; StVollzG § 29 Abs. 1; ; StVollzG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; StVollzG § 114 Abs. 2; ; StVollzG § 114 Abs. 2 Satz 1; ; StVollzG § 114 Abs. 2 Satz 2; ; VwGO § 123 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Umfassender Rechtsschutz - Einsatz einer Trennscheibe - Verteidigerbesuch - Ablehnung einer beantragten Amtshandlung - Vorläufiger Rechtsschutz - Zumutbarkeit - Anforderungen an die Darlegung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einsatz einer Trennscheibe zum Schutz des Verteidigers vor Geiselnahme
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 16.04.2002 - 15 StVK 95/02
- BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvR 778/02, 2 BvQ 23/02
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvR 778/02
Im letzteren Fall verlangt Art. 19 Abs. 4 GG die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls dann, wenn anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (ebenda; vgl. auch BVerfGE 46, 166 ; 79, 69 ; 94, 166 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, NStZ 2000, S. 166 f.). - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvR 778/02
Im letzteren Fall verlangt Art. 19 Abs. 4 GG die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls dann, wenn anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (ebenda; vgl. auch BVerfGE 46, 166 ; 79, 69 ; 94, 166 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, NStZ 2000, S. 166 f.). - BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99
Keine einstweilige Anordnung gegen die Vorführung eines Strafgefangenen zu einer …
Auszug aus BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvR 778/02
Im letzteren Fall verlangt Art. 19 Abs. 4 GG die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls dann, wenn anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (ebenda; vgl. auch BVerfGE 46, 166 ; 79, 69 ; 94, 166 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, NStZ 2000, S. 166 f.).
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvR 778/02
Im letzteren Fall verlangt Art. 19 Abs. 4 GG die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls dann, wenn anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (ebenda; vgl. auch BVerfGE 46, 166 ; 79, 69 ; 94, 166 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1999 - 2 BvR 2039/99 -, NStZ 2000, S. 166 f.). - BGH, 17.02.1981 - 5 AR (Vs) 43/80
Anwendung des § 29 Absatz 1 Satz 2 und 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) auf …
Auszug aus BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvR 778/02
Rn. 6 Im Hauptsacheverfahren wird zu klären sein, ob der in der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz, dass angesichts der in §§ 27 Abs. 3, 4 Satz 3, 29 Abs. 1 StVollzG, 148 Abs. 2 Satz 3 StPO getroffenen Spezialregelung die Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei Verteidigerbesuchen nicht auf § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG gestützt werden kann (vgl. BGHSt 30, 38; OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Juni 2000, StV 1/2001, S. 39), auch die Fallgestaltung betrifft, dass die Trennscheibe zum Schutz des Verteidigers vor einer Geiselnahme durch den Gefangenen eingesetzt wird. - BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2171/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Verfahren des Eilrechtsschutzes im …
Auszug aus BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvR 778/02
Rn. 3 Art. 19 Abs. 4 GG eröffnet den Rechtsweg gegen jede behauptete Verletzung subjektiver Rechte durch ein Verhalten der öffentlichen Gewalt und garantiert daher gerichtlichen Rechtsschutz sowohl dann, wenn jemand geltend macht, durch eine belastende Maßnahme der öffentlichen Gewalt in seinen Rechten verletzt zu sein, als auch bei geltend gemachter Rechtsverletzung durch die Unterlassung oder Ablehnung einer beantragten Amtshandlung (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. August 1994 - 2 BvR 2171/93 -, ZfStrVo 1996, S. 46).
- BGH, 03.02.2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03
Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch (Recht auf …
Der von dem Beschwerdeführer erwirkte Beschluß der Zweiten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 2002 (2 BvR 778/02 und 2 BvQ 23/02) läßt offen, ob die Spezialregelung des Trennscheibeneinsatzes bei Verteidigerbesuchen im Zusammenhang mit dem Vollzug einer Strafe aufgrund einer Verurteilung nach § 129a StGB ein Zurückgehen auf die allgemeine Eingriffsnorm des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG gestattet, falls die Trennscheibe zum Schutz des Verteidigers vor einer Geiselnahme durch den Gefangenen eingesetzt wird. - OVG Bremen, 13.07.2017 - 1 B 128/17
Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG; Abschiebehaft; Besuchs- und …
In einer Entscheidung vom 24.10.2002 (2 BvR 778/02, juris) hat das BVerfG die Überprüfung einer Anordnung über Besuchsmodalitäten nach den Maßstäben des § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG i. V. m. § 123 Abs. 1 VwGO nur deswegen unbeanstandet gelassen, weil die angegriffene Anordnung bereits bestandskräftig war. - OLG Karlsruhe, 12.08.2003 - 1 Ws 14/03
Strafvollzug: Zulässigkeit des Trennscheibeneinsatzes bei Verteidigerbesuchen …
Der Senat hält die Rechtsansicht des Bundesgerichtshofs für zu weit gehend und ist der Auffassung, dass zumindest in den Fällen, in denen die konkrete Gefahr besteht, dass der Verteidiger bei einem Besuch des Strafgefangenen als Geisel genommen werden kann, die Anordnung des Trennscheibeneinsatzes auf § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG gestützt werden kann (offengelassen BVerfG B. v. 24.10.2002 - 2 BvR 778/02).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".