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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.06.2026 - 2 BvR 84/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,21536
BVerfG, 17.06.2026 - 2 BvR 84/17 (https://dejure.org/2026,21536)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.2026 - 2 BvR 84/17 (https://dejure.org/2026,21536)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 2026 - 2 BvR 84/17 (https://dejure.org/2026,21536)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Auslegung des § 2 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 2006 durch den Bundesfinanzhof

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Lebensversicherungsunternehmens gegen die Auslegung des § 12 Abs 2 S 2 UmwStG durch den BFH, wonach die Beschränkung des Verweises auf § 8b KStG lediglich auf Übernahmegewinne, nicht aber auch auf ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 8b Abs 1 KStG, § 8b Abs 2 KStG
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Lebensversicherungsunternehmens gegen die Auslegung des § 12 Abs 2 S 2 UmwStG durch den BFH, wonach die Beschränkung des Verweises auf § 8b KStG lediglich auf Übernahmegewinne, nicht aber auch auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Lebensversicherungsunternehmens gegen die Auslegung des § 12 Abs 2 S 2 UmwStG durch den BFH, wonach die Beschränkung des Verweises auf § 8b KStG lediglich auf Übernahmegewinne, nicht aber auch auf ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Lebensversicherungsunternehmens gegen die Auslegung des § 12 Abs 2 S 2 UmwStG durch den BFH, wonach die Beschränkung des Verweises auf § 8b KStG lediglich auf Übernahmegewinne, nicht aber auch auf ...

  • datenbank.nwb.de

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UmwStG 2006 § 12 Abs 1, UmwG 2006 § 12 Abs 2, KStG 2002 § 8b Abs 2, KStG 2002 § 8b Abs 8
    Abstockung, Abschreibung, Beteiligung, Gemeiner Wert, Lebensversicherung, Verschmelzung, Verlust

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 05.08.2024 - 2 BvR 2002/20

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer …

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2026 - 2 BvR 84/17
    Das erfordert in der Regel eine ins Einzelne gehende, argumentative Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und ihren tragenden Begründungslinien, und zwar auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2024 - 2 BvR 2002/20 -, Rn. 26, m.w.N.).

    Rn. 41 Zu einer substantiierten und schlüssigen Darlegung einer möglichen Grundrechtsverletzung durch eine gerichtliche Auslegung einer Rechtsnorm gehört auch die Auseinandersetzung mit dem Umstand, dass Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts in erster Linie Aufgabe der Fachgerichte sind (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2024 - 2 BvR 1457/23 -, Rn. 11;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2024 - 1 BvR 415/24 -, Rn. 19; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2024 - 2 BvR 2002/20 -, Rn. 29, jeweils m.w.N.) und vom Bundesverfassungsgericht - abgesehen von Verstößen gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot - nur darauf überprüft werden können, ob sie Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.

    Die Bedeutung und Tragweite von Art. 3 Abs. 1 GG verkennt ein Fachgericht unter anderem dann, wenn es im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften oder der Lückenfüllung zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung oder zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Gleichbehandlung von Ungleichem gelangt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2011 - 1 BvR 591/08 u.a. -, Rn. 32;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2024 - 1 BvR 415/24 -, Rn. 19; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2024 - 2 BvR 2002/20 -, Rn. 29, jeweils m.w.N.).

    Könnte also der Gesetzgeber ohne Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG eine Rechtslage nicht schaffen, die dem Ergebnis der angegriffenen Rechtsprechung entspricht, so verstößt diese gegen Art. 3 Abs. 1 GG (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2011 - 1 BvR 591/08 u.a. -, Rn. 32; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2024 - 2 BvR 2002/20 -, Rn. 29, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2026 - 2 BvR 84/17
    Rn. 40 1. Eine den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 130, 1 ; 149, 86 ; 151, 67 ).

    Dabei muss eine Verfassungsbeschwerde auch an die vom Bundesverfassungsgericht zu den aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entwickelten Maßstäbe anknüpfen, sich mit ihnen auseinandersetzen und auf dieser Grundlage darlegen, dass und aus welchen Gründen eine Verletzung in den geltend gemachten verfassungsbeschwerdefähigen Rechten vorliegen soll (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 140, 229 ; 142, 234 ; 149, 346 ).

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, hat der Beschwerdeführer sich mit dieser inhaltlich zu befassen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 130, 1 ).

  • BFH, 09.01.2013 - I R 24/12

    Steuerfreies Übernahmeergebnis bei sog. Abwärtsabspaltungen und …

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2026 - 2 BvR 84/17
    Rn. 5 2. a) Das Umwandlungssteuergesetz in der Fassung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7. Dezember 2006 (BGBl I S. 2782 ) regelt einen eigenständigen und sondergesetzlichen Rechtskreis (vgl. BFH, Urteile vom 9. Januar 2013 - I R 24/12 -, juris, Rn. 15;… vom 17. Januar 2018 - I R 27/16 -, juris, Rn. 13, m.w.N.; stRspr) über die steuerlichen Folgen der Umwandlung für die Einkommen-, die Körperschaft- und die Gewerbesteuer.

    Rn. 12 Der Regelungszweck des § 12 Abs. 2 UmwStG besteht nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs darin, die Besteuerung der in den Anteilen am übertragenden Rechtsträger enthaltenen stillen Reserven zu vermeiden (vgl. BFH, Urteil vom 9. Januar 2013 - I R 24/12 -, juris, Rn. 12).

    Im Fall der Aufwärtsverschmelzung der Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft sollen § 12 Abs. 2 Sätze 1 und 2 UmwStG - so der Bundesfinanzhof unter Heranziehung der Gesetzesmaterialien - bewirken, dass ein verschmelzungsbedingtes Übertragungsergebnis auf der Ebene der übernehmenden Körperschaft wie der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung im Sinne des § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG behandelt wird (…vgl. BFH, Urteile vom 26. September 2018 - I R 16/16 -, juris, Rn. 22; vgl. ferner vom 9. Januar 2013 - I R 24/12 -, juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG …

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2026 - 2 BvR 84/17
    Die Bedeutung und Tragweite von Art. 3 Abs. 1 GG verkennt ein Fachgericht unter anderem dann, wenn es im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften oder der Lückenfüllung zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung oder zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Gleichbehandlung von Ungleichem gelangt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2011 - 1 BvR 591/08 u.a. -, Rn. 32;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2024 - 1 BvR 415/24 -, Rn. 19;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2024 - 2 BvR 2002/20 -, Rn. 29, jeweils m.w.N.).

    Könnte also der Gesetzgeber ohne Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG eine Rechtslage nicht schaffen, die dem Ergebnis der angegriffenen Rechtsprechung entspricht, so verstößt diese gegen Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2011 - 1 BvR 591/08 u.a. -, Rn. 32;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2024 - 2 BvR 2002/20 -, Rn. 29, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2026 - 2 BvR 84/17
    Die von ihr gerügte Auslegung des § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG durch den Bundesfinanzhof könnte für sich allein auch keine Willkür begründen (vgl. BVerfGE 96, 189 ).

    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, die Rechtslage also in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; 112, 185 ).

  • BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 415/24

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Handhabung des § …

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2026 - 2 BvR 84/17
    Rn. 41 Zu einer substantiierten und schlüssigen Darlegung einer möglichen Grundrechtsverletzung durch eine gerichtliche Auslegung einer Rechtsnorm gehört auch die Auseinandersetzung mit dem Umstand, dass Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts in erster Linie Aufgabe der Fachgerichte sind (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2024 - 2 BvR 1457/23 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2024 - 1 BvR 415/24 -, Rn. 19;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2024 - 2 BvR 2002/20 -, Rn. 29, jeweils m.w.N.) und vom Bundesverfassungsgericht - abgesehen von Verstößen gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot - nur darauf überprüft werden können, ob sie Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.

    Die Bedeutung und Tragweite von Art. 3 Abs. 1 GG verkennt ein Fachgericht unter anderem dann, wenn es im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften oder der Lückenfüllung zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung oder zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Gleichbehandlung von Ungleichem gelangt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2011 - 1 BvR 591/08 u.a. -, Rn. 32; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2024 - 1 BvR 415/24 -, Rn. 19;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2024 - 2 BvR 2002/20 -, Rn. 29, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 24.01.2018 - I R 48/15

    Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach einer …

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2026 - 2 BvR 84/17
    Somit stelle sich die Aufwärtsverschmelzung aus Sicht der Muttergesellschaft als ein tauschähnlicher Vorgang dar, der einer Veräußerung der Anteile gleichzustellen sei (vgl. nur BFH, Urteil vom 24. Januar 2018 - I R 48/15 -, juris, Rn. 23 m.w.N.).

    Rn. 47 (1) Zwar werden Umwandlungsvorgänge nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs insgesamt als Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge behandelt (vgl. nur BFH, Urteile vom 24. Januar 2018 - I R 48/15 -, juris, Rn. 20 bis 23, …und vom 23. November 2022 - I R 25/20 -, juris, Rn. 21, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 30.07.2014 - I R 58/12

    Steuermindernde Berücksichtigung einer Abstockung auf den gemeinen Wert sowie …

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2026 - 2 BvR 84/17
    vom 30. Juli 2014 - I R 58/12 -,.

    Rn. 16 4. Auf die hiergegen gerichtete Revision des Finanzamts hob der Bundesfinanzhof das "Urteil" des Finanzgerichts mit angegriffenem Urteil vom 30. Juli 2014 (I R 58/12) auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zurück.

  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2026 - 2 BvR 84/17
    Das bei Körperschaften geltende Trennungsprinzip (vgl. BVerfGE 145, 106 ) führt dazu, dass stille Reserven auf der Ebene des Kapitalanteils, auf der Ebene der Körperschaft oder auf beiden Ebenen steuerverstrickt sein können.
  • BVerfG, 23.07.2025 - 2 BvL 19/14

    Mindestgewinnbesteuerung - Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung …

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2026 - 2 BvR 84/17
    Auf den Umstand, dass das Folgerichtigkeitsgebot kein selbständig tragendes verfassungsrechtliches Prinzip darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Juli 2025 - 2 BvL 19/14 - Mindestgewinnbesteuerung, Rn. 74 m.w.N.), kommt es damit vorliegend nicht an.
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen …

  • BVerfG, 17.05.2024 - 2 BvR 1457/23

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verurteilung des KfZ-Halters wegen …

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und …

  • BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als …

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Anti-Strauß-Komitee

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von …

  • BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) …

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Meinungsfreiheit eines Auszubildenden und Anspruch auf Übernahme in ein …

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum …

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BFH, 30.05.2018 - I R 31/16

    Abwärtsverschmelzung mit ausländischer Anteilseignerin

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BFH, 23.11.2022 - I R 25/20

    "Kosten für den Vermögensübergang" in § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006

  • BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12

    Nichtannahmebeschluss: Versagung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei …

  • BFH, 06.07.2000 - I B 34/00

    VGA bei Unterwertverkauf einer ausländischen Beteiligung

  • BVerfG, 21.06.2019 - 2 BvR 2189/18

    Nichtannahmebeschluss: Zur Behandlung von Petitionen durch Kollegialorgane der …

  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07

    Betriebsausgabenabzugsverbot

  • BFH, 26.09.2018 - I R 16/16

    Übertragungsgewinn aus Aufwärtsverschmelzung im Organschaftsfall

  • BFH, 17.01.2018 - I R 27/16

    Gewinn aus als Gegenleistung für Vermögensübertragung an Anteilseigner zu …

  • FG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 6 K 5258/09

    Steuermindernde Berücksichtigung einer sog. verschmelzungsbedingten Abstockung …

  • BFH, 20.05.2026 - X R 27/22

    Vereinbarkeit der pauschalen Bemessung nicht abziehbarer Betriebsausgaben in Höhe …

    Sofern die übernehmende Körperschaft allerdings --wie hier-- an der übertragenden Körperschaft beteiligt war, enthält § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 2006 für Übernahmegewinne eine Spezialregelung, die Satz 1 verdrängt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30.07.2014 - I R 58/12, ECLI:DE:BFH:2014:U.300714.IR58.12.0, Sammlung der Entscheidungen des BFH --BFHE-- 246, 453, Bundessteuerblatt Teil II --BStBl II-- 2015, 199, Rz 22; Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 2 BvR 84/17 noch anhängig).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2026 - A 12 S 1911/26
    Schlechterdings unhaltbar ist eine Entscheidung erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, die Rechtslage also in krasser Weise verkannt wird (…BVerfG, Beschlüsse vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 -, juris Rn. 38, und vom 17.06.2026 - 2 BvR 84/17 -, juris Rn. 44).
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