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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 841/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15331
BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 841/19 (https://dejure.org/2019,15331)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.2019 - 2 BvR 841/19 (https://dejure.org/2019,15331)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 2019 - 2 BvR 841/19 (https://dejure.org/2019,15331)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 25 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 73 IRG; Art. 3 EMRK
    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung nach Weißrussland zum Zwecke der Strafverfolgung (Recht auf effektiven Rechtsschutz; hinreichende Sachverhaltsaufklärung; Zweifel an einer allgemeinen Zusicherung konventionskonformer Haftbedingungen bei lediglich 2,5 m2 ...

  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Untersagung der Auslieferung des Beschwerdeführers an Weißrussland zur Strafverfolgung - unzureichende fachgerichtliche Aufklärung der Haftbedingungen im ersuchenden Staat - Folgenabwägung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 25 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 IRG, Art 3 MRK
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Untersagung der Auslieferung des Beschwerdeführers an Weißrussland zur Strafverfolgung - unzureichende fachgerichtliche Aufklärung der Haftbedingungen im ersuchenden Staat - Folgenabwägung

  • Wolters Kluwer

    Regelung eines Zustands durch einstweilige Anordnung bzgl. Untersagung der Auslieferung eines ukrainischen und libanesischen Staatsangehörigen n...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; EMRK Art. 3
    Regelung eines Zustands durch einstweilige Anordnung bzgl. Untersagung der Auslieferung eines ukrainischen und libanesischen Staatsangehörigen nach Weißrussland zur Strafverfolgung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 841/19
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 841/19
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 841/19
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 841/19
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für …

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 841/19
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 841/19
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen - …

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 841/19
    Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Nordatlantik-Vertrag

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 841/19
    Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 841/19
    Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 841/19
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …

  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des …

  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Akteneinsicht und Anhörung im Parteiverbotsverfahren

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

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