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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 846/93, 2 BvR 847/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6804
BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 846/93, 2 BvR 847/93 (https://dejure.org/1993,6804)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.1993 - 2 BvR 846/93, 2 BvR 847/93 (https://dejure.org/1993,6804)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 1993 - 2 BvR 846/93, 2 BvR 847/93 (https://dejure.org/1993,6804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 § 103; GG Art. 103 Abs. 1
    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 846/93
    Eine gerichtliche Entscheidung kann nur dann wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aufgehoben werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Anhörung des Beteiligten zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte; nur dann beruht die Entscheidung darauf, daß der Beteiligte nicht gehört wurde (vgl. BVerfGE 7, 239 [241]; 13, 132 [145]; 52, 131 [152 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 846/93
    Eine gerichtliche Entscheidung kann nur dann wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aufgehoben werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Anhörung des Beteiligten zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte; nur dann beruht die Entscheidung darauf, daß der Beteiligte nicht gehört wurde (vgl. BVerfGE 7, 239 [241]; 13, 132 [145]; 52, 131 [152 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 846/93
    Eine gerichtliche Entscheidung kann nur dann wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aufgehoben werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Anhörung des Beteiligten zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte; nur dann beruht die Entscheidung darauf, daß der Beteiligte nicht gehört wurde (vgl. BVerfGE 7, 239 [241]; 13, 132 [145]; 52, 131 [152 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60

    Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf …

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 846/93
    Können die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Erwägungen des Gerichts weggedacht werden, ohne das Ergebnis der gerichtlichen Entscheidung zu beeinträchtigen, beruht die Entscheidung nicht auf dem behaupteten Verstoß, so etwa bei einer nur hilfsweise herangezogenen Begründung (vgl. BVerfGE 17, 86 [96]).
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/10 B

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Wiederzulassung nach vorangegangener …

    An der erforderlichen Kausalität fehlt es etwa dann, wenn sich der Vortrag auf Hilfserwägungen bezieht, die ausgehend von den Erwägungen in den Entscheidungsgründen weggedacht werden können, ohne dass sich das Ergebnis ändert (BVerfG <Kammer> Beschluss vom 8.7.1993 - 2 BvR 846/93 ua - SGb 1994, 77;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 62 RdNr 11b).
  • BSG, 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Vorstandsdienstvertrag - keine Einordnung als …

    Eine gerichtliche Entscheidung kann nur dann wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aufgehoben werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beteiligten zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte; nur dann beruht die Entscheidung darauf, dass der Beteiligte nicht gehört wurde (vgl BVerfG Beschluss vom 3.10.1961 - 2 BvR 4/60 - BVerfGE 13, 132, 145; BVerfG Kammerbeschluss vom 8.7.1993 - 2 BvR 846/93 - juris RdNr 2).
  • BSG, 22.03.2021 - B 13 R 223/20 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Beruhen …

    Die Entscheidung des LSG beruht dann nicht auf einer etwaigen Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs, wenn es an der erforderlichen Kausalität zwischen den Tatsachen zu denen die Beteiligten nicht angehört worden sind, und den tragenden Entscheidungsgründen fehlt; wenn sich der Vortrag etwa auf Hilfserwägungen bezieht, die ausgehend von den tragenden Erwägungen in den Entscheidungsgründen weggedacht werden können, ohne dass sich das Ergebnis ändert (BVerfG Beschluss vom 8.7.1993 - 2 BvR 846/93 ua - SGb 1994, 77;… BSG Beschluss vom 9.2.2011 - B 6 KA 49/10 B - SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 - juris RdNr 30;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 62 RdNr 11b).
  • BFH, 04.04.2001 - X B 114/00

    Bestandteile des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Mangel in Berücksichtigung des …

    Denn eine solche Möglichkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) schon dann anzunehmen, wenn "nicht ausgeschlossen werden kann", dass die Vermeidung des Verfahrensfehlers und damit eine ordnungsgemäße Prüfung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu einer anderen, dem Kläger günstigeren Entscheidung geführt hätte (BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juli 1993 2 BvR 846/93, 2 BvR 847/93, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 596; vom 19. April 1995 2 BvR 2295/94, HFR 1996, 210, 211; vom 5. Dezember 1995 1 BvR 1463/89, HFR 1996, 153; ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. Februar 1996 9 B 418/95, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 272).
  • BSG, 10.12.2025 - B 6a KR 18/25 B
    Vielmehr leitet das LSG diese Ausführungen ausdrücklich mit der Formulierung "Ohne dass es zur Überzeugung des Senats rechtlich darauf ankommt…" ein (dazu, dass die Kausalität fehlt, wenn sich der Vortrag auf Hilfserwägungen bezieht, die ausgehend von den Ausführungen in der Entscheidung hinweggedacht werden können, ohne dass sich das Ergebnis ändert vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 8.7.1993 - 2 BvR 846/93, 2 BvR 847/93 - juris und BSG Beschluss vom 9.2.2011 - B 6 KA 49/10 B - SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 30).
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