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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,780
BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91 (https://dejure.org/1994,780)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.1994 - 2 BvR 89/91 (https://dejure.org/1994,780)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 2 BvR 89/91 (https://dejure.org/1994,780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit - Billigkeitserlaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Billigkeitserlaß von Steuern - Belastungsgleichheit - Generalisierende Wirkungen - Belastungsgrund des Gesetzgebers

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3378 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 989
  • NVwZ-RR 1995, 989
 
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Wird zitiert von ... (72)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 23.07.1968 - VII 84/65

    Zur Frage des Erlasses oder der Erstattung von Mineralölsteuer im Billigkeitswege

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Der Bundesfinanzhof habe sich mit der Frage der doppelten Besteuerung des Mineralöls auch schon in früheren Verfahren (BFHE 93, 114 >116 f.<) unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG auseinandergesetzt und eine Verletzung dieses Grundrechts verneint.

    Dem Gesetz kann nicht entnommen werden, der Gesetzgeber habe für den Fall der Aufnahme versteuerten Mineralöls auch eine Mehrfachbelastung gewollt, wenn diese im Einzelfall eindeutig feststeht (so aber BFH, Urteil vom 23. Juli 1968 - VII 84/65, BFHE 93, 114 >116 f.<).

  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus …

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Die Frage, ob im Einzelfall von der Möglichkeit, den Gesetzesvollzug im Wege des Billigkeitserlasses zu suspendieren, in einem der Wirkkraft der Grundrechte ausreichend Rechnung tragenden Maße Gebrauch gemacht worden ist, ist der verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht schlechthin entzogen (vgl. BVerfGE 48, 102 >114<).

    Das kann der Fall sein, wenn die Erhebung der Steuer im Einzelfall Folgerungen mit sich bringt, die unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Planvorstellung durch den gebotenen Anlaß nicht mehr gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 48, 102 >116<).

  • BFH, 24.09.1987 - V R 76/78

    Selbstverbrauchssteuer - Investitionszulage - Baumaßnahmen - Wertungswiderspruch

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Ein Billigkeitserlaß kann um der Belastungsgleichheit willen geboten sein, wenn ein Gesetz, das in seinen generalisierenden Wirkungen verfassungsgemäß ist, im Einzelfall zu Ergebnissen führt, die dem Belastungsgrund des Gesetzgebers zuwiderlaufen (vgl. BFH, Urteil vom 24. September 1987 - V R 76/78 -, BStBl. 1988 II S. 561 >562< m.w.N.;… Bopp, Steuerliche Billigkeitsmaßnahmen aus Verfassungsgründen, DStR 1979, S. 215 >216 f.<;… Isensee, Das Billigkeitskorrektiv des Steuergesetzes - Rechtfertigung und Reichweite des Steuererlasses im Rechtssystem des Grundgesetzes, in: Festschrift Flume, 1978, S. 129 >136 ff.<).

    Ein Erlaß aus Gründen der sachlichen Billigkeit kommt - auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH, Beschluß vom 24. September 1987 - V R 76/78 -, BStBl. II 1988 S. 561 m.w.N.) - in Betracht, wenn nach dem Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, daß der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte.

  • BFH, 14.02.1989 - VII R 189/85

    Grundsatz der Belastungsgleichheit und Billigkeitserlaß

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 1989 - VII R 189/85 - ist wegen Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG aufzuheben.
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Die Entscheidung über den Billigkeitserlaß muß auch dem aus Art. 3 Abs. 1 GG für das Steuerrecht folgenden Grundsatz der Belastungsgleichheit (vgl. dazu BVerfGE 84, 239 >268 f.<) Rechnung tragen.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Der Gleichheitssatz verlangt, daß eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund zurückführen läßt (vgl. BVerfGE 75, 108 >157<; 78, 249 >287<).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Der Gleichheitssatz verlangt, daß eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund zurückführen läßt (vgl. BVerfGE 75, 108 >157<; 78, 249 >287<).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Ein Verstoß gegen das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht nur dann vor, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 >373 f.<; 79, 106 >121 f.<).
  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die …

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Zur Begründung hat sich der Bundesfinanzhof auf seine ständige Rechtsprechung berufen, nach der bestandskräftig festgesetzte Steuern im Billigkeitsverfahren nur dann sachlich zu überprüfen sind, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH, Urteil vom 11. August 1987 - VII R 121/84 -, BFHE 150, 502 ff.).
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
    Ein Verstoß gegen das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht nur dann vor, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern auch dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 >373 f.<; 79, 106 >121 f.<).
  • BFH, 16.11.1982 - VII R 58/82
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Dieses zwingt dazu, Befreiung von einer schematisierenden Belastung zu erteilen, wenn die Folgen extrem über das normale Maß hinausschießen, das der Schematisierung zugrunde liegt, d.h. wenn die Erhebung der Steuer im Einzelfall Folgen mit sich bringt, die unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Planvorstellung durch den gebotenen Anlass nicht mehr gerechtfertigt sind (BVerfG, Beschluss vom 5. April 1978 - 1 BvR 117/73 -, BVerfGE 48, 102 zur Vermögensteuer; zu einer etwaigen Verpflichtung zum Billigkeitserlass: BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 2 BvR 89/91 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2015 - 1 BvR 741/14 -, juris).
  • BVerfG, 23.07.2025 - 2 BvL 19/14

    Mindestgewinnbesteuerung - Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung …

    Härten, die dem Besteuerungszweck entsprechen und die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestands bewusst in Kauf genommen hat, können einen Billigkeitserlass nicht rechtfertigen, sondern sind gegebenenfalls durch eine Korrektur des Gesetzes zu beheben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1994 - 2 BvR 89/91 -, NVwZ 1995, S. 989 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2017 - 1 BvR 1103/15 -, Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung …

    Härten, die dem Besteuerungs-, Gebühren- oder Kostenheranziehungszweck entsprechen und die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, können einen Billigkeitserlass dagegen nicht rechtfertigen, sondern sind allenfalls durch eine Gesetzeskorrektur zu beheben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.12.1994 - 2 BvR 89/91- NVwZ 1995, 989 m.w.N.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.02.2009, a.a.O., und v. 11.12.2008 - 2 S 428/08 - juris).
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