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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 891/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20921
BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 891/00 (https://dejure.org/2001,20921)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.2001 - 2 BvR 891/00 (https://dejure.org/2001,20921)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 891/00 (https://dejure.org/2001,20921)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 891/00
    Rn. 2 Es ist nach dem Beschwerdevorbringen nicht ersichtlich, inwieweit die Verwaltungsgerichte durch den Hinweis auf eine für Kurden allgemein im Westen der Türkei bestehende inländische Fluchtalternative den ihnen zustehenden fachgerichtlichen Wertungsrahmen überschritten haben könnten (vgl. dazu BVerfGE 76, 143 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 891/00
    Eine inländische Fluchtalternative ist dann nicht gegeben, wenn der von regionaler Verfolgung Betroffene am Ort der Fluchtalternative vor politischer Verfolgung nicht hinreichend sicher ist oder ihm dort Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, und diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 891/00
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 891/00
    Rn. 2 Es ist nach dem Beschwerdevorbringen nicht ersichtlich, inwieweit die Verwaltungsgerichte durch den Hinweis auf eine für Kurden allgemein im Westen der Türkei bestehende inländische Fluchtalternative den ihnen zustehenden fachgerichtlichen Wertungsrahmen überschritten haben könnten (vgl. dazu BVerfGE 76, 143 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion; Existenzminimum; Fluchtalternative

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 891/00
    Eine inländische Fluchtalternative ist dann nicht gegeben, wenn der von regionaler Verfolgung Betroffene am Ort der Fluchtalternative vor politischer Verfolgung nicht hinreichend sicher ist oder ihm dort Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, und diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ).
  • BVerwG, 27.07.2000 - 9 C 9.00

    Afghanistan; Abschiebungshindernis; Abschiebung einzelner Familienmitglieder; …

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 891/00
    Die vorgetragenen trennungsbedingten Gefahren sind nicht vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sondern von der Ausländerbehörde zu berücksichtigen, die zu prüfen hat, ob eine Trennung der minderjährigen Beschwerdeführer von ihren aufgrund des § 51 Abs. 1 AuslG im Bundesgebiet bleibeberechtigten Eltern - auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 und 2 GG - überhaupt in Betracht kommt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2000 - 9 C 9.99 -, InfAuslR 2001, S. 52 f.).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 9.99

    Asyl für Angolaner - Vorgehen der Gerichte bei allgemeinen Gefahren im …

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 891/00
    Die vorgetragenen trennungsbedingten Gefahren sind nicht vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sondern von der Ausländerbehörde zu berücksichtigen, die zu prüfen hat, ob eine Trennung der minderjährigen Beschwerdeführer von ihren aufgrund des § 51 Abs. 1 AuslG im Bundesgebiet bleibeberechtigten Eltern - auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 und 2 GG - überhaupt in Betracht kommt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2000 - 9 C 9.99 -, InfAuslR 2001, S. 52 f.).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …

    Es sei Sache der Ausländerbehörden zu prüfen, ob eine Trennung des nichtbleibeberechtigten Familienmitglieds von den bleibeberechtigten Familienangehörigen in Betracht komme oder Art. 6 GG/Art. 8 EMRK durch ein Vollstreckungshindernis (nunmehr) nach § 60a Abs. 2 AufenthG Rechnung zu tragen sei (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2000 - 9 C 9.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 39 S. 63 f.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 891/00 - juris).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 49.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …

    Es sei Sache der Ausländerbehörden zu prüfen, ob eine Trennung des nichtbleibeberechtigten Familienmitglieds von den bleibeberechtigten Familienangehörigen in Betracht komme oder Art. 6 GG/Art. 8 EMRK durch ein Vollstreckungshindernis (nunmehr) nach § 60a Abs. 2 AufenthG Rechnung zu tragen sei (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2000 - 9 C 9.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 39 S. 63 f.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 891/00 - juris).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 50.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …

    Es sei Sache der Ausländerbehörden zu prüfen, ob eine Trennung des nichtbleibeberechtigten Familienmitglieds von den bleibeberechtigten Familienangehörigen in Betracht komme oder Art. 6 GG/Art. 8 EMRK durch ein Vollstreckungshindernis (nunmehr) nach § 60a Abs. 2 AufenthG Rechnung zu tragen sei (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2000 - 9 C 9.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 39 S. 63 f.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 891/00 - juris).
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