Rechtsprechung
| BVerfG, 08.04.2009 - 2 BvR 945/08 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 106 UrhG; § 109 UrhG; § 7 TMG
Durchsuchungsbeschluss (Unzulässigkeit bei vagen Anhaltspunkten und bloßen Vermutungen; Bildschirmausdrucke; Verhältnismäßigkeit; Unterlassen möglicher anderweitiger Abklärungen); Verdacht wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz (Hyperlinks in einem Internetforum) - lexetius.com
- MIR - Medien Internet und Recht
Wohnungsdurchsuchung bei Internet-Forenbetreiber - Allein aus der Stellung als Betreiber eines Internetforums ergeben sich keine ausreichend konkreten Anhaltspunkte dafür, dass der Betreiber in strafrechtlich relevanter Weise für die Veröffentlichung von (Hyper-) Links ...
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
UrhG § 106; ; UrhG § 109; ; StPO § 102; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; TMG § 7
- JurPC
Rechtswidrige Anordnung einer Durchsuchung
- Wolters Kluwer
Durchsuchung einer Wohnung in einem gegen den Eigentümer gerichteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke; Verdacht der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke anhand von ...
- kanzlei.biz
Rechtswidrige Links in Internetforen
- kanzlei.biz
Rechtswidrige Links in Internetforen
- presserecht-aktuell.de
Rechtswidrige Links in Internetforen
- presserecht-aktuell.de
Rechtswidrige Links in Internetforen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Tatverdacht als Grundlage einer Durchsuchungsanordnung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Erst ermitteln, dann durchsuchen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Hausdurchsuchung bei einem Forenbetreiber wegen des Verdachts auf Urheberrechtsverletzungen nur bei konkreten Anhaltspunkten für strafbares Verhalten des Forenbetreibers zulässig
- heise.de (Pressebericht)
Hausdurchsuchung bei Forenbetreiber rechtswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Internetforum-Betreiber haftet nicht für urheberrechtsverletzende Links
- presserecht-aktuell.de (Kurzinformation)
Keine Haftung für rechtswidrige Links in Internetforen
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 17.12.2007 - 1 Gs 3211/07
- LG Augsburg, 07.04.2008 - 7 Qs 132/08
- BVerfG, 08.04.2009 - 2 BvR 945/08
Papierfundstellen
- BVerfGK 15, 323
- StV 2009, 452
- MMR 2009, 459
- MIR 2009, Dok. 107
- K&R 2009, 394
- ZUM 2009, 552
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 08.04.2009 - 2 BvR 945/08
Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 103, 142 ).Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 08.04.2009 - 2 BvR 945/08
In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 96, 27 ).Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 08.04.2009 - 2 BvR 945/08
Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BVerfG, 08.04.2009 - 2 BvR 945/08
Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 08.04.2009 - 2 BvR 945/08
In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 96, 27 ). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 08.04.2009 - 2 BvR 945/08
Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ). - BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 08.04.2009 - 2 BvR 945/08
Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
- OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 11 LA 507/09
Vorliegen eines Feststellungsinteresses i.R.e. Polizeieinsatzes auf einem …
Die insoweit gegenübergestellten Zitate aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beziehen sich im Übrigen auf die grundgesetzlichen Voraussetzungen für eine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 GG (Beschl. v. 8.4.2009 - 2 BvR 945/08 -, juris, m. w. N.), die hier aber auch nach dem Zulassungsvorbringen des Klägers gerade nicht stattgefunden hat, bzw. für das hier ebenfalls nicht gegebene Betreten von Wohnräumen (Beschl. v. 5.5.1987 - 1 BvR 1113/85 -, BVerfGE 75, 318 ff.). - OVG Hamburg, 30.07.2010 - 4 Bs 143/10
Durchsuchung von Räumen des Vereins Taiba, Arabisch-Deutscher Kulturverein e.V. …
In diesem Fall müssen - vergleichbar mit der Durchsuchungsanordnung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 8.4.2009, 2 BvR 945/08, juris) - entsprechende Verdachtsgründe bestehen, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen.
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