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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.07.1997 - 2 BvR 997/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3084
BVerfG, 11.07.1997 - 2 BvR 997/92 (https://dejure.org/1997,3084)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.1997 - 2 BvR 997/92 (https://dejure.org/1997,3084)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 1997 - 2 BvR 997/92 (https://dejure.org/1997,3084)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 379; GG Art. 3 Abs. 1; OWiG § 47 Abs. 1
    Verfassungsmäßogkeit von § 379 AO trotz Fehlens der Strafbefreiung wegen tätiger Reue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Straf- oder Bußgeldbefreiung? - Verurteilung wegen Steuergefährdung!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Steuergefährdung und vorsätzliche oder leichtfertige Steuerhinterziehung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1997 - 2 BvR 997/92
    Rn. 10 Der Gesetzgeber kann ein Verhalten, das er als sanktionswürdig erachtet, durch eine Strafrechts- oder Ordnungswidrigkeitennorm ahnden (vgl. BVerfGE 23, 113 ; 50, 142 ).

    Ein solcher käme allenfalls in Betracht (vgl. BVerfGE 50, 142 ), wenn ein Täter, der eine Steuerhinterziehung bereits vollendet hat, bei Selbstanzeige von Gesetzes wegen völlig sanktionsfrei bliebe, während derjenige, der bei ansonsten völlig gleichgelagertem Sachverhalt das Vorbereitungsstadium zur Zeit der Selbstanzeige nicht überschritten hat, ein Bußgeld zu gewärtigen hätte.

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und § …

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1997 - 2 BvR 997/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht zu überprüfen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat; es hat lediglich darüber zu wachen, daß die Entscheidung in Einklang mit der verfassungsrechtlichen Wertordnung steht und auch den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen entspricht (BVerfGE 51, 60 ).
  • BVerfG, 22.02.1968 - 2 BvO 2/65

    Blankettstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1997 - 2 BvR 997/92
    Rn. 10 Der Gesetzgeber kann ein Verhalten, das er als sanktionswürdig erachtet, durch eine Strafrechts- oder Ordnungswidrigkeitennorm ahnden (vgl. BVerfGE 23, 113 ; 50, 142 ).
  • KG, 07.05.1992 - 4 Ws (B) 48/92
    Auszug aus BVerfG, 11.07.1997 - 2 BvR 997/92
    vom 7. Mai 1992 - 2 Ss 33/92 - 4 Ws (B) 48/92 -,.
  • LG Memmingen, 03.09.1979 - 1 Qs 155/79
    Auszug aus BVerfG, 11.07.1997 - 2 BvR 997/92
    Nach der in der Rechtsprechung einhelligen und in der Literatur herrschenden Auffassung (vgl. OLG Celle, MDR 1980, S. 77; BayObLG …
  • BFH, 06.08.1998 - IV R 6/98

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Landwirtschaftlicher Betrieb - …

    Verfassungsrechtlich ist aber nicht zu überprüfen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfG-Beschlüsse vom 11. Juli 1997 2 BvR 997/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 126, und vom 9. Juli 1993 2 BvR 1527/92, HFR 1993, 595).
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