Rechtsprechung
| BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 11.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Arbeitsplatzschutz - Zeitsoldat - Wehrdienstantritt - Mangelnde Rückwirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 28.07.1982 - I E 147/80
- VGH Hessen, 05.11.1986 - I OE 63/82
- BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 11.87
Papierfundstellen
- BVerwGE 80, 1
- NVwZ 1988, 1128
- DVBl 1988, 1065
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78
Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke
Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 11.87
Den Rechtsausführungen des Berufungsgerichts, das insoweit auch nach Art. 2 § 6 EntlG auf die Entscheidungsgründe des erstinstanzlichen Urteils Bezug genommen hat, wonach eine am Gebot materieller Gerechtigkeit orientierte Betrachtung zur Annahme führe, daß vor Einführung des § 11 a Abs. 2 ArbPlSchG eine Gesetzeslücke vorgelegen habe, die im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu schließen sei, und zwar mit dem Ergebnis des Regelungsinhalts des § 11 a Abs. 2 ArbPlSchG, kann für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht gefolgt werden, weil - wie sich aus den vorangehenden Ausführungen ergibt - der Gesetzgeber es nicht versehentlich unterlassen hat, § 11 a Abs. 2 ArbPlSchG rückwirkend in Kraft zu setzen (zu den Voraussetzungen einer Lückenausfüllung vgl. u.a. BVerwGE 45, 05 ; 57, 183 ). - BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
Fachausbildung - Militärische Spezialkenntnisse - Ausbildung eines Berufssoldaten …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 11.87
Diese Auslegung des § 11 a Abs. 2 ArbPlSchG wird durch die Entstehungsgeschichte und die Gesetzesmaterialien zum Vierten Gesetz zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes bestätigt, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses herangezogen werden können und die auch das Revisionsgericht auszuwerten befugt ist (vgl. BVerwGE 52, 84 ). - BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 42.83
Fortsetzungsfeststellungsklage - Berufung - Erstinstanzliches Urteil
Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 11.87
Der erkennende Senat ist im Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 42.83 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 155 = ZBR 1986, 149) erkennbar davon ausgegangen, daß § 11 a Abs. 2 ArbPlSchG mit seinem Inkrafttreten am 22. Juli 1984 nicht rückwirkend, sondern "nunmehr" gelte. - BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 52.84
Soldaten auf Zeit - Anwendbarkeit des Arbeitsplatzschutzgesetzes - …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 11.87
Hinzu kommt, daß § 16 a ArbPlSchG, der die Regelungen der §§ 11 und 11 a ArbPlSchG (- und auch anderer Bestimmungen -) auch im Falle des Wehrdienstes "als Soldat auf Zeit" für anwendbar erklärt, nicht anwendbar ist auf bei seinem Inkrafttreten (31. Dezember 1977) bereits beendete Wehrdienstverhältnisse (Urteil des erkennenden Senats vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 52.84 - <ZBR 1986, 170>).
- BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85
Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist …
Über die Besetzung dieser Planstelle und dieses Beförderungsdienstpostens hat der Dienstherr sodann neu - gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 8 Abs. 1 NBG unter Berücksichtigung der nunmehr vorhandenen Bewerber - zu entscheiden, auch gegenüber einem bei der Besetzung des früheren Beförderungsamtes übergangenen Bewerber, ohne daß dies einer vorangehenden Entscheidung und Verpflichtung des Dienstherrn im Verwaltungsstreitverfahren über die Ablehnung der früheren Bewerbung bedürfte (vgl. in diesem Zusammenhang auch das Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 11.87 - zu der zeitlichen Dimension einer Auswahlentscheidung). - BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90
Beamtenrecht - Verfassungsmäßigkeit
Der bei der Auswahlentscheidung anzuwendende, sie maßgeblich bestimmende Gleichheitsgrundsatz hat - wie der erkennende Senat schon früher entschieden hat (Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 11.87 - <BVerwGE 80, 1 = Buchholz 237.5 § 8 Nr. 4>) - auch eine zeitliche Dimension, die es - von gesetzlich geregelten Ausnahmefällen abgesehen - jedenfalls nicht gebietet, bei einem Bewerber die Eignungsmaßstäbe eines früheren Einstellungstermins (aus welchen Gründen auch immer) anzulegen.Auch die Entstehungsgeschichte und das Gesetzgebungsverfahren zum Achten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses herangezogen werden können und die auch das Revisionsgericht auszuwerten befugt ist (vgl. BVerwGE 52, 84 ; 80, 1 ), bestätigt diesen Befund.
Vielmehr erschließt sich aus der erkennbaren Absicht des Gesetzgebers, die Vorschrift des § 125 b BRRG derjenigen des § 11 a Arbeitsplatzschutzgesetz nachzubilden (…BT-Drs. 11/2218, S. 15; 11/4643, S. 2), daß auch ihr keine Rückwirkung beigemessen werden sollte (zur fehlenden Rückwirkung bei § 11 a ArbPlSchG vgl. BVerwGE 80, 1 m.w.N.).
- BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93
Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der …
Der in Art. 33 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Chancengleichheit hat damit auch eine zeitliche Dimension, die es - zumindest ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung - der Einstellungsbehörde jedenfalls nicht gebietet, bei einem Bewerber die Eignungsmaßstäbe eines früheren Einstellungstermins anzulegen (vgl. BVerwGE 80, 1 (2) [BVerwG 30.06.1988 - 2 C 11/87]).
- BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87
Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers - …
Denn dann handelt es sich nicht mehr um den ursprünglich ausgeschriebenen Beförderungsdienstposten, sondern um eine neue Stellenbesetzung, über die Besetzung dieses Beförderungsdienstpostens hat der Dienstherr sodann neu - gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, §§ 8 Abs. 1, 23 BBG, §§ 1, 11, 12 Abs. 2 der Bundeslaufbahnverordnung - BLV - unter Berücksichtigung der nunmehr vorhandenen Bewerber - zu entscheiden, auch gegenüber einem bei der Besetzung des früheren Beförderungsdienspostens übergangenen Bewerber, ohne daß dies einer vorangehenden Entscheidung und Verpflichtung des Dienstherrn im Verwaltungsstreitverfahren über die Ablehnung der früheren Bewerbung bedürfte (vgl. in diesem Zusammenhang auch das Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 11.87 - zu der zeitlichen Dimension einer Auswahlentscheidung <BVerwGE 80, 1 [BVerwG 30.06.1988 - 2 C 11/87]>). - BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87
Ernennungszuständigkeit für Lehrer in Baden-Württemberg - Grenzen der …
Denn die Warteliste dient nach ihrem Sinn und Zweck einer Vorbereitung und Steuerung künftiger Einstellungen, über die Besetzung von Planstellen hat aber der Dienstherr gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 11 LBG unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Mitbewerber zu entscheiden, auch gegenüber den bei früheren Einstellungen auf Grund der Warteliste tatsächlich übergangenen Beamtenbewerber (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwGE 80, 1 [BVerwG 30.06.1988 - 2 C 11/87]; 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]). - BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97
Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen …
Dieses Gebot ist grundsätzlich auf eine anstehende einzelne Ernennung zu beziehen, so daß nach Erledigung eines Stellenbesetzungsverfahrens über eine spätere Besetzung anderer Stellen neu unter Berücksichtigung der nunmehr vorhandenen Bewerber zu entscheiden ist, auch gegenüber einem bei der Besetzung der früheren Stelle übergangenen Bewerber (vgl. auch insoweit BVerwGE 80, 127 mit Hinweis auf BVerwGE 80, 1 f.; Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ). - BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 20.93
Zivildienst - Haftung - Beschäftigungsstelle - Schuldhafte Pflichtverletzung
Für eine nach Auffassung der Revision gebotene Lückenausfüllung im Wege der Analogie ist deshalb kein Raum (vgl. dazu BVerwGE 45, 85 [88 ff.]; 57, 183 [185 f.]; Urteile vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 60.85 - [Buchholz 237.95 § 45 Nr. 1] und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 11.87 - [Buchholz 237.5 § 8 Nr. 4]).Auch aus den Gesetzesmaterialien, die das Revisionsgericht selbst auszulegen berechtigt ist (BVerwGE 52, 84 [89] m.w.N.; Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 11.87 - [aaO.]), wird die Absicht des Gesetzgebers deutlich, Zivildienstleistende innerhalb und außerhalb der Zivildienstgruppen rechtlich gleichzustellen (BT-Drs. 3/1142 [neu] S. 1 f.).
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 42.86
Beamter - Ruhestand - Versorgungsbezüge - Übertragenes Amt - Zweijahresfrist - …
Maßgebend für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens des Klägers ist das zur Zeit der Entscheidung für diesen Fall sich Geltung beimessende Recht (BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] sowie Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 11.87 - <BVerwGE 80, 1 [BVerwG 30.06.1988 - 2 C 11/87] = Buchholz 237.5 § 8 Nr. 4 = DVBl. 1988, 1065>). - BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 26.93
Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Geltendmachung von …
Für eine nach Auffassung der Revision gebotene Lückenausfüllung im Wege der Analogie ist deshalb kein Raum (vgl. dazu BVerwGE 45, 85 ; 57, 183 ; Urteile vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 60.85 - und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 11.87 - ).Auch aus den Gesetzesmaterialien, die das Revisionsgericht selbst auszulegen berechtigt ist (BVerwGE 52, 84 m.w.N.; Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 11.87 - ), wird die Absicht des Gesetzgebers deutlich, Zivildienstleistende innerhalb und außerhalb der Zivildienstgruppen rechtlich gleichzustellen (BT-Drs. 3/1142 S. 1 f.).
- BVerwG, 15.06.1995 - 2 B 16.95
Eingriff in das statusrechtliche Amt des Richters am Amtsgericht durch …
In dem hierfür durchgeführten Ausschreibungs-, Bewerbungs- und Besetzungsverfahren war der Dienstherr gehalten, gemessen an den genannten Eignungsmerkmalen - und zwar bezogen auf diesen Zeitpunkt (zum maßgeblichen Zeitpunkt vgl. Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 11.87 - <BVerwGE 80, 1, 2 = Buchholz 237.5 § 8 Nr. 4 S. 2>) - das neue statusrechtliche Amt an einen Bewerber zu übertragen. - BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 5.87
Beamtenversorgung - Beamte im Ruhestand - Versorgungsbezüge - Zweijahresfrist - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2001 - 15 A 3420/97
Erstattung für die Betreuung ausländischer Flüchtlinge in Übergangsheimen ; …
- BVerwG, 24.06.1993 - 2 C 19.91
Verweigerung einer Beförderung zum Gefreiten auf Grund eines eingeschränkt …
- BVerwG, 19.09.1989 - 2 C 80.86
Beamtenversorgung - Versorgung aus letztem Amt - Versorgungsbezüge - Verletzung …
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 74.86
Besoldung eines Beamten - Anwendbarkeit von Übergangsregelungen zur …
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 75.86
Besoldung eines Beamten - Anwendbarkeit von Übergangsregelungen zur …
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 64.86
Besoldung eines Beamten - Anwendbarkeit von Übergangsregelungen zur …
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 1.87
Regelvoraussetzungen für die Beförderung eines Beamten - Beförderungsreife eines …
- VG Sigmaringen, 19.03.1998 - 8 K 1034/96
Anspruch auf Einstellung im höheren Lehramt an beruflichen Schulen; Durchbrechung …
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 43.86
Besoldung eines Beamten - Übertragung eines Amtes mit höheren Funktionen
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 45.86
Besoldung eines Beamten - Übertragung eines Amtes mit höheren Funktionen
- BVerwG, 19.01.1989 - 2 C 7.87
Regelvoraussetzungen für die Beförderung eines Beamten - Beförderungsreife eines …
- VG Göttingen, 05.09.2002 - 1 A 1088/00
Nichtbestehen eines Wirtschaftsprüferexamens; Anspruch auf Neubewertung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90
1. Erstattung der Lohnfortzahlungsleistungen durch die Gemeinde - …
- BVerwG, 08.05.1989 - 2 B 11.89
Anforderungen an das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
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