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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 2.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2045
BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 2.89 (https://dejure.org/1991,2045)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1991 - 2 C 2.89 (https://dejure.org/1991,2045)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1991 - 2 C 2.89 (https://dejure.org/1991,2045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Besoldungsrecht - Krankenhausarzt - Nebentätigkeit - Privatliquidation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 13; GG Art. 33 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 319
  • NJW 1991, 2982
  • NVwZ 1991, 1192 (Ls.)
  • DVBl 1991, 645
  • DÖV 1991, 978
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 2.89
    Der Senat hat hierzu u. a. ausgeführt, daß die dem Kläger mit seiner Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit übertragene Aufgabe der Leitung der Landesfrauenklinik und der dort eingerichteten Hebammenlehranstalt nicht zu seinem statusrechtlichen Amt, sondern nur zu seinem Amt im funktionellen Sinne gehört (BVerfGE 43, 242 (282 f.); 47, 327 (411); 52, 303 (354) [BVerfG 06.11.1979 - 1 BvR 81/76]) und damit der infolge der Schließung der Klinik eingetretene Verlust der Leitungsfunktion die Wertigkeit des Amtes des Klägers als Leitender Landesmedizinaldirektor nicht beeinflußt.

    Eine Ausgleichspflicht des Beklagten für den durch die Schließung der Klinik eingetretenen Verlust privatärztlicher Nebeneinkünfte ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht aus Art. 33 Abs. 5 GG, der als Sonderregelung für den öffentlichen Dienst die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG als Prüfungsmaßstab verdrängt (BVerfGE 43, 242 (285) m. w. N.; 52, 303 (344 f.)).

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 2.89
    Wie der Senat in der Verwaltungsstreitsache BVerwG 2 C 16.88 mit Urteil vom heutigen Tage (vgl. vorstehend S. 310 ...) entschieden hat, ist die Versetzungsverfügung des Beklagten vom 23. März 1983 auch unter Berücksichtigung der besonderen Rechtsstellung des Klägers als Leiter der Landesfrauenklinik rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 2.89
    Der Senat hat hierzu u. a. ausgeführt, daß die dem Kläger mit seiner Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit übertragene Aufgabe der Leitung der Landesfrauenklinik und der dort eingerichteten Hebammenlehranstalt nicht zu seinem statusrechtlichen Amt, sondern nur zu seinem Amt im funktionellen Sinne gehört (BVerfGE 43, 242 (282 f.); 47, 327 (411); 52, 303 (354) [BVerfG 06.11.1979 - 1 BvR 81/76]) und damit der infolge der Schließung der Klinik eingetretene Verlust der Leitungsfunktion die Wertigkeit des Amtes des Klägers als Leitender Landesmedizinaldirektor nicht beeinflußt.
  • BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76

    Tendenzbetrieb

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 2.89
    Der Senat hat hierzu u. a. ausgeführt, daß die dem Kläger mit seiner Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit übertragene Aufgabe der Leitung der Landesfrauenklinik und der dort eingerichteten Hebammenlehranstalt nicht zu seinem statusrechtlichen Amt, sondern nur zu seinem Amt im funktionellen Sinne gehört (BVerfGE 43, 242 (282 f.); 47, 327 (411); 52, 303 (354) [BVerfG 06.11.1979 - 1 BvR 81/76]) und damit der infolge der Schließung der Klinik eingetretene Verlust der Leitungsfunktion die Wertigkeit des Amtes des Klägers als Leitender Landesmedizinaldirektor nicht beeinflußt.
  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 62/81

    Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 2.89
    (Zur anders gearteten Rechtslage bei vertraglich vereinbartem Liquidationsrecht vgl. BAGE 32, 249 (262 ff.) [BAG 09.01.1980 - 5 AZR 71/78]; 42, 336 (347 f. [BAG 03.05.1983 - 3 AZR 62/81])).
  • BAG, 09.01.1980 - 5 AZR 71/78

    Krankenhausfinanzierungsgesetz - Bundespflegesatzverordnung - Pflegesatzrecht - …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 2.89
    (Zur anders gearteten Rechtslage bei vertraglich vereinbartem Liquidationsrecht vgl. BAGE 32, 249 (262 ff.) [BAG 09.01.1980 - 5 AZR 71/78]; 42, 336 (347 f. [BAG 03.05.1983 - 3 AZR 62/81])).
  • BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 389/80

    Chefarzt - Liquidationsrecht - Belegarztbereich - Pflegekostenrecht - Treu und …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 2.89
    (Zur anders gearteten Rechtslage bei vertraglich vereinbartem Liquidationsrecht vgl. BAGE 32, 249 (262 ff.) [BAG 09.01.1980 - 5 AZR 71/78]; 42, 336 (347 f. [BAG 03.05.1983 - 3 AZR 62/81])).
  • BVerwG, 12.05.1987 - 2 C 32.86

    Akademische Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter - …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 2.89
    Selbst wenn man indes mit dem Berufungsgericht von einer Änderung des statusrechtlichen Amtes ausginge, wäre das dem Kläger übertragene neue Amt gegenüber dem bisher von ihm bekleideten nicht unterwertig (vgl. Urteile vom 12. Mai 1987 - BVerwG 2 C 32.86 - (Buchholz 421.20 Nr. 34 = ZBR 1988, 66) und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 4.86 - (Buchholz 421.20 Nr. 37 = ZBR 1989, 53)).
  • BVerwG, 24.06.1987 - 2 C 63.85

    Beamtin - Anspruch auf Mutterschaftsgeld - Abzugsbetrag

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 2.89
    Selbst wenn man indes mit dem Berufungsgericht von einer Änderung des statusrechtlichen Amtes ausginge, wäre das dem Kläger übertragene neue Amt gegenüber dem bisher von ihm bekleideten nicht unterwertig (vgl. Urteile vom 12. Mai 1987 - BVerwG 2 C 32.86 - (Buchholz 421.20 Nr. 34 = ZBR 1988, 66) und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 4.86 - (Buchholz 421.20 Nr. 37 = ZBR 1989, 53)).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 4.86

    Aufgelöste Pädagogischen Hochschule - Versetzung der Akademischen Räte - Wahrung …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 2.89
    Selbst wenn man indes mit dem Berufungsgericht von einer Änderung des statusrechtlichen Amtes ausginge, wäre das dem Kläger übertragene neue Amt gegenüber dem bisher von ihm bekleideten nicht unterwertig (vgl. Urteile vom 12. Mai 1987 - BVerwG 2 C 32.86 - (Buchholz 421.20 Nr. 34 = ZBR 1988, 66) und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 4.86 - (Buchholz 421.20 Nr. 37 = ZBR 1989, 53)).
  • BVerwG, 05.06.1984 - 2 A 4.83

    Dienstwohnungen im Ausland - Berechnung der Dienstwohnungsvergütung - …

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines …

    Das gleiche gilt für die vom erkennenden Senat im Urteil vom gleichen Tage - BVerwG 2 C 2.89 - für den Kläger negativ entschiedene Frage, ob ihm für die Veränderung des funktionellen Amtes ein Ausgleich zu gewähren ist.
  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 2.00

    Untätigkeitsklage, Änderungsbescheid, Streitgegenstand, Verweisung wegen …

    33 Abs. 5 GG verdrängt als Sonderregelung für den öffentlichen Dienst die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG als Prüfungsmaßstab (BVerfGE 43, 242 m.w.N.; 52, 303 ; Urteil vom 24. Januar 1991 - BVerwG 2 C 2.89 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 69 S. 22 ).

    Das Recht der beamteten Chefärzte zur Privatliquidation gehört zum Dienstrecht, gleichgültig ob es "als variabler Bestandteil der Gesamtvergütung oder als Einkommen aus genehmigter Nebentätigkeit" anzusehen ist (BVerfGE 52, 303 ; Urteil vom 24. Januar 1991, a.a.O. S. 25).

    Der Schutzbereich des Art. 33 Abs. 5 GG umfasst jedoch nur einen Kernbestand der den Inhabern solcher Ämter eingeräumten besonderen Rechtsstellung (BVerfGE 52, 303 ; Urteil vom 24. Januar 1991, a.a.O. S. 25).

    Das Privatliquidationsrecht beamteter Chefärzte genießt ohne Rücksicht darauf, ob es auf vertraglicher Grundlage oder auf einer Nebentätigkeitsgenehmigung beruht, keinen absoluten Bestandsschutz (BVerfGE 52, 303 ; Urteil vom 24. Januar 1991, a.a.O. S. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2000 - D 17 S 13/00

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG wird nämlich für den Bereich des öffentlichen Dienstrechts durch die Sonderregelung des Art. 33 Abs. 5 GG (als Prüfungsmaßstab) verdrängt (vgl. BVerfGE 52, 303, 344 und BVerwG, Urteil vom 14.01.1991 - 2 C 2.89 -, DVBl. 1991, 645).
  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 92.94

    Antrag auf Versetzung an das Flugmedizinische Institut der Luftwaffe …

    Ob dem Antragsteller durch die Versetzung Nebeneinnahmen aus Privatliquidation als Arzt entgehen, ist auf die Rechtmäßigkeit der Versetzungsverfügung ohne Einfluß; denn die Möglichkeit, eine Nebentätigkeit im privaten Bereich ausüben und dabei Einnahmen erzielen zu können, ist den dienstlichen Interessen unterzuordnen (vgl. auch Urteil vom 24. Januar 1991 - BVerwG 2 C 2.89 - <BVerwGE 87, 319 [321]>).
  • VG Leipzig, 01.04.1997 - 4 K 1206/95
    Ein begünstigender Verwaltungsakt, wie er mit der Schulleiterbestellung in Rede steht, erledigt sich, wenn die eingeräumte Begünstigung gegenstandslos wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.1991, BVerwGE 87, 319, 323).
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