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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.04.2004

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03, 2 C 22.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,205
BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03, 2 C 22.03 (https://dejure.org/2004,205)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.2004 - 2 C 21.03, 2 C 22.03 (https://dejure.org/2004,205)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 2004 - 2 C 21.03, 2 C 22.03 (https://dejure.org/2004,205)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BRRG § 44a; LBG SH § 88a
    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen; ermessensleitende Richtlinien; Teilzeitbeschäftigung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BRRG § 44 a
    Altersteilzeit; Altersteilzeit, Blockmodell; Beamter; Blockmodell; Ermessen; Ermessen; Kosten; Neubescheidung; Personalkosten; Stelle; Stellenneubesetzung; Stellenwiederbesetzung; Teilzeit; Teilzeitbeschäftigung; Teilzeitbeschäftigung; dienstlicher Belang; dienstliches ...

  • Judicialis

    BRRG § 44 a; ; LBG SH § 88 a

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Altersteilzeit an Beamte als Ermessensentscheidung; Unmöglichkeit der Neubesetzung von freigewordenen Stellen aufgrund der Haushaltslage; Befugnis der obersten Dienstbehörde ermessensleitende Richtlinien zu erlassen; Anspruchsgrundlage für die Gewährung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRRG § 44a; LBG SH § 88
    Gewährung von Altersteilzeit an Beamte in Schleswig-Holstein

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Aussetzung der Altersteilzeit in Schleswig-Holstein rechtmäßig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aussetzung der Altersteilzeit in Schleswig-Holstein rechtmäßig

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Aussetzung der Altersteilzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 120, 382
  • NVwZ-RR 2004, 863
  • DVBl 2004, 1375
 
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Wird zitiert von ... (197)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
    Allerdings hat es dabei zu respektieren, dass dienstliche Belange vom Dienstherrn in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts maßgebend geprägt werden durch verwaltungspolitische Entscheidungen, die nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen (Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG 6 C 58.65 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 8, S. 38).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01

    Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
    Sie liegen damit zwar noch unterhalb der Schwelle der "zwingenden" dienstlichen Belange (vgl. § 88 a Abs. 2 Satz 2 LBG), sind ihnen aber bereits angenähert (vgl. Senatsurteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 zum Begriff des "dringenden öffentlichen Interesses").
  • BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
    Sein materieller Sinngehalt und seine besondere Bedeutung ergeben sich erst aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (vgl. Urteil vom 9. Februar 1972 - BVerwG 6 C 20.69 - BVerwGE 39, 291 ).
  • BVerwG, 28.04.1966 - II C 68.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
    Der Begriff des dienstlichen Belangs umschreibt ebenso wie der des "dienstlichen Bedürfnisses" eine gesetzliche Voraussetzung für die Ermessensentscheidung (vgl. Urteil vom 28. April 1966 - BVerwG 2 C 68.63 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 6).
  • VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.943

    Voraussetzungslose Teilzeit; entgegenstehende dienstliche Belange

    Zugleich stellt er einen ausfüllungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriff dahingehend dar, dass die vorprägende Entscheidung über die zur effektiven Aufgabenwahrnehmung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals dem nur eingeschränkt überprüfbaren verwaltungspolitischen Gestaltungsermessen des Dienstherrn obliegt (…vgl. OVG RhPf, B.v. 24.5.2004 - 2 B 10467/04.OVG - NVwZ-RR 2005, 51 Rn. 5; VG München, U.v. 15.11.2013 - M 21 K 12.1372; vgl. auch BVerwG, U.v. 29.4.2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 ).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

    Hinweise des Senats: vgl. auch BVerwG 29. April 2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382.

    bb) Für den Regelungsgegenstand "Altersteilzeit" ergibt sich daraus, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers, die typischerweise mit jedem Altersteilzeitarbeitsverhältnis verbunden sind, für sich allein regelmäßig noch keine dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründe darstellen (so auch BVerwG 29. April 2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382).

    Der hier festgestellte Sachverhalt ist mit dem des vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreits nicht vergleichbar (vgl. BVerwG 29. April 2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382).

  • BVerwG, 31.01.2008 - 2 C 31.06

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung; Antrag; Anwesenheit; …

    Die sich daraus ergebende Trennung zwischen generellen objektrechtlichen Pflichten (§ 12 BGleiG) und individuellen Rechtspositionen (§ 13 Abs. 1 BGleiG) nimmt darauf Rücksicht, dass es in erster Linie Sache des Dienstherrn ist, in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts und zur Umsetzung gesetzlicher und verwaltungspolitischer Ziele die Aufgabenverteilung in der Verwaltung festzulegen, ihre Priorität zu bestimmen und ihre Erfüllung durch Bereitstellung personeller und sachlicher Mittel zu sichern (vgl. Urteil vom 29. April 2004 - BVerwG 2 C 21.03 - Buchholz 237.95 § 88a SHLBG Nr. 1 S. 2).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 22.03   

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https://dejure.org/2004,3761
BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 22.03 (https://dejure.org/2004,3761)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.2004 - 2 C 22.03 (https://dejure.org/2004,3761)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

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  • lexetius.com

    BRRG § 44a; LBG SH § 88a
    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen; ermessensleitende Richtlinien; Teilzeitbeschäftigung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BRRG § 44 a
    Altersteilzeit, Blockmodell; Ermessen; Teilzeitbeschäftigung; dringende dienstliche Belange; ermessensleitende Richtlinien

  • Judicialis

    BRRG § 44 a; ; LBG SH § 88 a

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Altersteilzeit an Beamte als Ermessensentscheidung; Unmöglichkeit der Neubesetzung von freigewordenen Stellen aufgrund der Haushaltslage; Befugnis der obersten Dienstbehörde ermessensleitende Richtlinien zu erlassen; Anspruchsgrundlage für die Gewährung der ...

  • rechtsportal.de

    BRRG § 44a; LBG SH § 88a
    Gewährung von Altersteilzeit an Beamte in Schleswig-Holstein

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 351
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen; …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 22.03
    Die oberste Dienstbehörde ist befugt, dies generell für ihren Bereich festzustellen und ermessensleitende Richtlinien zu erlassen (wie Urteil vom selben Tag - BVerwG 2 C 21.03 -).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 22.03
    Allerdings hat es dabei zu respektieren, dass dienstliche Belange vom Dienstherrn in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts maßgebend geprägt werden durch verwaltungspolitische Entscheidungen, die nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen (Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG 6 C 58.65 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 8, S. 38).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01

    Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 22.03
    Sie liegen damit zwar noch unterhalb der Schwelle der "zwingenden" dienstlichen Belange (vgl. § 88 a Abs. 2 Satz 2 LBG), sind ihnen aber bereits angenähert (vgl. Senatsurteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 zum Begriff des "dringenden öffentlichen Interesses").
  • BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 22.03
    Sein materieller Sinngehalt und seine besondere Bedeutung ergeben sich erst aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (vgl. Urteil vom 9. Februar 1972 - BVerwG 6 C 20.69 - BVerwGE 39, 291 ).
  • BVerwG, 28.04.1966 - II C 68.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 22.03
    Der Begriff des dienstlichen Belangs umschreibt ebenso wie der des "dienstlichen Bedürfnisses" eine gesetzliche Voraussetzung für die Ermessensentscheidung (vgl. Urteil vom 28. April 1966 - BVerwG 2 C 68.63 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 6).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05

    Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei …

    Im Urteil vom 29. April 2004 - BVerwG 2 C 22.03 - (BVerwGE 120, 382) ist, bezogen auf den Tätigkeitsbereich der Lehrer, von einer Beamtengruppe die Rede.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 29. April 2004 (Az.: 2 C 21.03, BVerwGE 120, 382, und 2 C 22.03, ZBR 2005, 88) in Bezug auf § 88a Abs. 3 Satz 1 des Beamtengesetzes des Landes Schleswig-Holstein, der insoweit § 72b Abs. 1 Satz 1 BG LSA entspricht, bereits grundsätzlich festgehalten: .

    Angesichts der grundsätzlichen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichtes in seinen bereits zitierten Urteilen vom 29. April 2004 (Az.: 2 C 21.03, BVerwGE 120, 382, und 2 C 22.03, ZBR 2005, 88) über die zu treffende Prognoseentscheidung in Bezug auf § 88a Abs. 3 Satz 1 des Beamtengesetzes des Landes Schleswig-Holstein, der insoweit § 72b Abs. 1 Satz 1 BG LSA entspricht, ist ein weitergehender Klärungsbedarf weder dargetan noch ersichtlich.

  • BVerwG, 06.05.2014 - 2 B 68.13

    Anforderungen an einen Verstoß des Berufungsgerichts gegen die Begründungspflicht …

    Rn. 4 2. Die mit der Beschwerde geltend gemachte Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 2004 (- BVerwG 2 C 22.03 - ZBR 2005, 88) liegt nicht vor, weil die Entscheidungen nicht zu derselben Rechtsvorschrift ergangen sind (vgl. zu diesem Erfordernis etwa Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - BVerwG 6 B 131.98 - Buchholz 251.8 § 94 RhPPersVG Nr. 1 = NVwZ-RR 1999, 374 …und vom 17. April 2013 - BVerwG 2 B 109.11 - juris Rn. 3).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Vorgängervorschrift des § 88a Abs. 3 LBG a.F. bereits entschieden, dass auch die oberste Dienstbehörde bei ihrer Entscheidung, Verwaltungsbereiche von der Altersteilzeit auszunehmen, an die tatbestandlichen Anforderungen der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten gebunden ist (Urteile vom 29. April 2004 - BVerwG 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 sowie - BVerwG 2 C 22.03 - ZBR 2005, 88).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2015 - 2 LB 14/14

    Einer Altersteilzeitgewährung entgegenstehende "zwingende dienstliche Belange"; …

    Die gegen die Gewährung von Altersteilzeit sprechenden dienstlichen Belange sind nur dann zwingend, wenn die Gewährung von Altersteilzeit mit großer Wahrscheinlichkeit zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Dienstbetriebes und zu entsprechenden Einbußen in qualitativer und quantitativer Hinsicht führen würden, die bei vernünftiger Betrachtung nicht mehr hinnehmbar wären (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.3.2006 - 2 C 23/05-, NVwZ-RR 2008, 45, 46; vgl. auch Urt. v. 29.4.2004 - 2 C 22.03 -, ZBR 2005, 88, …sowie Urt. v. 29.4.2004 - 2 C 21.03-, BVerwGE 120, 382, 385).
  • OVG Saarland, 15.03.2007 - 1 Q 39/06

    Altersteilzeit: Versagung wegen schlechter Haushaltslage

    Soweit der Kläger mit seinem Berufungszulassungsbegehren die von der Beklagten ins Feld geführte - entgegen seiner Ansicht allgemein bekannte und nach derzeitiger Erkenntnis auf nicht absehbare Dauer im Wesentlichen unverändert bestehende - schlechte Haushaltslage des Bundes und die damit untrennbar einhergehenden Stellenplankürzungen bzw. eine nicht zu leugnende Stellenplanstagnation nicht als (nunmehr) der Gewährung von Altersteilzeit entgegenstehende "dringende dienstliche Belange" im Verständnis des § 72 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BBG akzeptiert, sind ihm (nochmals) die in der Zulassungsbegründung nur unvollständig wiedergegebenen, indes im angegriffenen Urteil uneingeschränkt berücksichtigten entscheidungstragenden Erwägungen des mit der in Rede stehenden Problematik bereits befassten Bundesverwaltungsgerichts entgegenzuhalten Urteil vom 29.4.2004 - 2 C 22/03 -, ZBR 2005, 88 = DÖD 2005, 84 = IÖD 2005, 14; daran anschließend HessVGH, Beschluss vom 6.6.2006 - 1 UE 1873/05 -, RiA 2007, 36.

    Dass dringende dienstliche Interessen im Verständnis des § 72 b Abs. 1 Nr. 4 BBG der Gewährung von Altersteilzeit entgegenstehen können, wenn die Haushaltslage es gegenwärtig und in absehbarer Zukunft unmöglich macht, durch Teilzeitarbeit frei werdende Stellen erneut zu besetzen, obwohl deren Wiederbesetzung erforderlich ist, ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.4.2004 - 2 C 22/03 - (…a.a.O).

  • VG Koblenz, 19.09.2006 - 6 K 375/06

    Beamter hat keinen Anspruch auf Altersteilzeit

    Wie in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2004 - 2 C 22/03 - dargelegt, weise auch bei ihr der Verwaltungshaushalt einen erheblichen Fehlbedarf aus.
  • VG Gelsenkirchen, 19.08.2009 - 1 K 3760/07

    Altersteilzeit; Teilzeit, Blockmodell; Verwaltungsvorschriften; …

    Rn. 54 Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 6 A 3277/05 - nrwe; Urteil vom 10. November 2004 - 1 A 3477/03 - juris; vgl. Beschluss vom 18. Mai 2006 - 6 A 3283/04 - nrwe; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 29. April 2004 - 2 C 21.03 - juris, und 2 C 22.03 - RiA 2005, 99;.

    Rn. 70 Vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt: BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 - DÖD 2009, 157, 159; Urteile vom 29. April 2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382, juris, und 2 C 22.03, RiA 2005, 99, 100; OVG NRW, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 6 A 3277/05 -, nrwe; Urteil vom 10. November 2004 - 1 A 3477/03 - juris; VG E. , Urteil vom 27. Oktober 2008 - 2 K 5826/07 - VG Minden, Urteil vom 10. September 2008 - 10 K 202/08 - nrwe.

  • VG Düsseldorf, 10.10.2006 - 10 K 4011/05

    Beamtenrechtlicher Streit um die Bewilligung von Altersteilzeit in Form des …

    Rn. 25 BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 22/03 -.

    Rn. 33 BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 22/03 -.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2015 - 1 L 58/15

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Rn. 13 3. Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Zulassungsverfahren und von Amts wegen zugleich für den ersten Rechtszug unter Änderung der Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 5. Kammer - vom 2. März 2015 beruht auf den §§ 40, 47, 63 Abs. 3, 52 Abs. 6 Satz 2 bis 4 GKG i. V. m. § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG (vgl. Streitwertfestsetzung des BVerwG nach den Urteilen vom 29. April 2004 - 2 C 21.03 und 2 C 22.03 - vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 25. November 2010 - 1 L 137/10 -, juris [m. w. N.], Beschluss vom 17. Juli 2013 - 1 L 71/13 -), wobei hier die Hälfte der Summe der im Kalenderjahr 2015 zu zahlenden Bezüge nach der Besoldungsgruppe A 12 LBesO und die Erfahrungsstufe 8 zugrunde zu legen waren.
  • VG Mainz, 21.02.2007 - 7 K 737/06

    Beschränkung der Altersteilzeit nach Ministerratsbeschluss

    Dabei konnte vorliegend die Frage dahinstehen, ob es sich hierbei um eine Entscheidung über das Vorliegen entgegenstehender dienstlicher Belange gemäß § 80 b Abs. 1 Nr. 4 LBG handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 22/03 - juris) oder um eine Entscheidung im Hinblick auf den Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

    Von einer uneingeschränkten Anordnung, § 80 b LBG in der derzeit noch geltenden Fassung nicht mehr anzuwenden, kann schon deswegen keine Rede sein, weil sich der Ministerratsbeschluss nur auf den Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung und nicht auf den der kommunalen Gebietskörperschaften und der sonstigen zur Anwendung des Landesbeamtengesetzes verpflichteten Einrichtungen bezieht und im Übrigen die vorstehend genannten Ausnahmen zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - 1 L 137/10

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell; Streitwert bei Streitigkeiten über …

  • OVG Thüringen, 30.10.2015 - 2 EO 201/14

    Verpflichtung zum behindertengerechten Umbau eines Schulgebäudes im …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - 6 A 3160/08

    Gewährung von Altersteilzeit für einen Kriminalhauptkommissar ohne Zustimmung des …

  • VG Düsseldorf, 10.09.2012 - 26 L 1136/12
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