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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 28.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2257
BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 28.94 (https://dejure.org/1996,2257)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1996 - 2 C 28.94 (https://dejure.org/1996,2257)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - 2 C 28.94 (https://dejure.org/1996,2257)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen eines Dienstunfalls - Gezielter Gewaltakt gegen staatliche Amtsträger oder Einrichtungen - Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Schadensersatz wegen Beschädigung eines "anerkannt privateigenen" Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ersatz für Schäden am dienstlich genutzten Pkw eines Polizeibeamten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Privatauto eines Polizisten mutwillig beschädigt - Dafür gibt es kein Geld vom Dienstherrn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 361
  • NVwZ-RR 1997, 426
  • DVBl 1996, 1153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84

    Beamtenrecht; Dienstunfallmeldung; Kfz-Sachschaden

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 28.94
    Der Dienstherr ist befugt, die ihm somit durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit bei der Konkretisierung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften für bestimmte Fallgruppen nach generellen Gesichtspunkten zu binden (vgl. BVerwGE 95, 98 [100]; Urteile des Senats vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - [Buchholz 232.5 § 45 Nr. 2 = NJW 1986, 2588]; vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 2.87 - [Buchholz 237.6 § 96 Nr. 1 = DöD 1989, 240]; vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 - [Buchholz 237.8 § 99 Nr. 1 = RiA 1994, 34]).

    Damit hat der Beklagte dem vom Senat hervorgehobenen Gesichtspunkt Rechnung getragen, daß es grundsätzlich Sache des Dienstherrn ist, die von ihm selbst für notwendig gehaltenen Arbeitsmittel, ggf. auch ein Fahrzeug für Dienstreisen und Dienstgänge, dem Beamten zur Verfügung zu stellen und hierfür auch das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes, soweit der Beamte sie nicht zu vertreten hat, zu tragen (vgl. BVerwGE 72, 170; Urteile vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 -, vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 2.87 - …und vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 - [jeweils a.a.O.]).

  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 2.87

    Ersatz für den an einem "anerkannt privateigenen Kraftfahrzeug" bei der …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 28.94
    Der Dienstherr ist befugt, die ihm somit durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit bei der Konkretisierung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften für bestimmte Fallgruppen nach generellen Gesichtspunkten zu binden (vgl. BVerwGE 95, 98 [100]; Urteile des Senats vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - [Buchholz 232.5 § 45 Nr. 2 = NJW 1986, 2588]; vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 2.87 - [Buchholz 237.6 § 96 Nr. 1 = DöD 1989, 240]; vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 - [Buchholz 237.8 § 99 Nr. 1 = RiA 1994, 34]).

    Damit hat der Beklagte dem vom Senat hervorgehobenen Gesichtspunkt Rechnung getragen, daß es grundsätzlich Sache des Dienstherrn ist, die von ihm selbst für notwendig gehaltenen Arbeitsmittel, ggf. auch ein Fahrzeug für Dienstreisen und Dienstgänge, dem Beamten zur Verfügung zu stellen und hierfür auch das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes, soweit der Beamte sie nicht zu vertreten hat, zu tragen (vgl. BVerwGE 72, 170; Urteile vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 -, vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 2.87 - …und vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 - [jeweils a.a.O.]).

  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 21.91

    Die Regelung über den Ersatz von Sachschäden in § 99 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 28.94
    Der Dienstherr ist befugt, die ihm somit durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit bei der Konkretisierung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften für bestimmte Fallgruppen nach generellen Gesichtspunkten zu binden (vgl. BVerwGE 95, 98 [100]; Urteile des Senats vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - [Buchholz 232.5 § 45 Nr. 2 = NJW 1986, 2588]; vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 2.87 - [Buchholz 237.6 § 96 Nr. 1 = DöD 1989, 240]; vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 - [Buchholz 237.8 § 99 Nr. 1 = RiA 1994, 34]).

    Damit hat der Beklagte dem vom Senat hervorgehobenen Gesichtspunkt Rechnung getragen, daß es grundsätzlich Sache des Dienstherrn ist, die von ihm selbst für notwendig gehaltenen Arbeitsmittel, ggf. auch ein Fahrzeug für Dienstreisen und Dienstgänge, dem Beamten zur Verfügung zu stellen und hierfür auch das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes, soweit der Beamte sie nicht zu vertreten hat, zu tragen (vgl. BVerwGE 72, 170; Urteile vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 -, vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 2.87 - und vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 - [jeweils a.a.O.]).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 28.94
    Sie ist vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar, zu denen Verstöße gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), gegen allgemeine Erfahrungssätze und gegen die Denkgesetze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330 [361]; 61, 176 [188]; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 147]).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 28.94
    Sie ist vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar, zu denen Verstöße gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), gegen allgemeine Erfahrungssätze und gegen die Denkgesetze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330 [361]; 61, 176 [188]; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 147]).
  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 28.94
    Die vom Kläger in der mündlichen Verhandlung angeführte arbeitsrechtliche Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - [AP Nr. 7 zu § 611 BGB, Gefährdungshaftung des Arbeitgebers]; LAG Düsseldorf, Urteil vom 12. August 1994 - 9 Sa 901/94 - [MDR 1995, 476]) betrifft schon anders gelagerte Sachverhalte.
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber - …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 28.94
    Sie ist vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar, zu denen Verstöße gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), gegen allgemeine Erfahrungssätze und gegen die Denkgesetze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330 [361]; 61, 176 [188]; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 147]).
  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 28.94
    Die vom Kläger in der mündlichen Verhandlung angeführte arbeitsrechtliche Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - [AP Nr. 7 zu § 611 BGB, Gefährdungshaftung des Arbeitgebers]; LAG Düsseldorf, Urteil vom 12. August 1994 - 9 Sa 901/94 - [MDR 1995, 476]) betrifft schon anders gelagerte Sachverhalte.
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 6.93

    Beamter - Verkehrsunfall - Rabattverlust - Zu ersetzender Sachschaden

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 28.94
    Der Dienstherr ist befugt, die ihm somit durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit bei der Konkretisierung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften für bestimmte Fallgruppen nach generellen Gesichtspunkten zu binden (vgl. BVerwGE 95, 98 [100]; Urteile des Senats vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - [Buchholz 232.5 § 45 Nr. 2 = NJW 1986, 2588]; vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 2.87 - [Buchholz 237.6 § 96 Nr. 1 = DöD 1989, 240]; vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 - [Buchholz 237.8 § 99 Nr. 1 = RiA 1994, 34]).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 45.82

    Beamtenrecht - Schadensersatz - Dienstfahrten - Kfz-Sachschäden

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 28.94
    Damit hat der Beklagte dem vom Senat hervorgehobenen Gesichtspunkt Rechnung getragen, daß es grundsätzlich Sache des Dienstherrn ist, die von ihm selbst für notwendig gehaltenen Arbeitsmittel, ggf. auch ein Fahrzeug für Dienstreisen und Dienstgänge, dem Beamten zur Verfügung zu stellen und hierfür auch das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes, soweit der Beamte sie nicht zu vertreten hat, zu tragen (vgl. BVerwGE 72, 170; Urteile vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 -, vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 2.87 - …und vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 - [jeweils a.a.O.]).
  • BVerwG, 25.08.1977 - II C 27.74

    Mitgeführte Gegenstände - Beamter - Körperliche Gefährdung

  • LAG Düsseldorf, 12.08.1994 - 9 Sa 901/94

    Haftung des Arbeitgebers: Anspruch auf Schadensersatz bei dienstlich genutztem …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug während …

    Zu berücksichtigen wäre hierbei jedenfalls, dass sich weder die im Beamtenrecht und im Arbeitsrecht anzuwendenden Grundsätze noch alle daraus folgenden Ergebnisse decken (vgl. BVerwG 18. Januar 1996 - 2 C 28/94 - Rn. 19, VGH Baden-Württemberg 19. November 1992 - 4 S 757/92 - Rn. 36, jeweils zitiert nach juris)..
  • OVG Saarland, 14.01.2004 - 1 Q 2/03

    Schadensersatz bei Diebstahl des privateigenen Kraftfahrzeuges vom …

    Auch wenn eine gezielte Aktion gegen den Kläger nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, weil er kurz zuvor eine seines Erachtens vorschriftswidrige Bewirtschaftung des Unteroffiziersheims beanstandet hatte mit der Folge, dass der Gemeinschaftskasse der Unteroffiziere ein dauerhafter Einnahmeverlust drohte, erscheint ein Akt von ungezieltem Vandalismus selbst unter Berücksichtigung der eingeschränkten Zutrittsmöglichkeiten auf das Kasernengelände ebenso wenig völlig unwahrscheinlich wie ein privater Racheakt ohne jeden dienstlichen Hintergrund vgl. dazu betreffend eine vergleichbare Fallkonstellation BVerwG, Urteil vom 18.1.1996 - 2 C 28/94 -, Buchholz 237.2 § 42 BlnLBG Nr. 3 = DÖD 1996, 290 = NVwZ-RR 1997, 426.

    Der Dienstherr ist befugt, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit bei der Konkretisierung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften für bestimmte Fallgruppen nach generellen Gesichtspunkten zu binden vgl. BVerwG, Urteil vom 18.1.1996, a.a.O..

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2015 - 3 Kart 3/15

    Zulässigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes durch die Bundesnetzagentur

    Von der Erfolglosigkeit des angedrohten Zwangsmittels ist nach herrschender Ansicht bereits dann auszugehen, wenn die frühere Androhung erfolglos war, eine Festsetzung oder Beitreibung des früher angedrohten Zwangsgelds ist nicht erforderlich (OVG Schleswig NVwZ 2000, 821f.; VGH Mannheim NVwZ-RR 1995, 120, 121f.; OVG Kassel NVwZ 1996, 361, 363; OVG Lüneburg, NVwZ 1988, 654; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2010, OVG 11 S 17.09;… Sadler, a.a.O., § 14 Rdn. 30f.;… Engelhardt/App, a.a.O., § 13 VwVG, Rdn. 12).
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